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viner1969 ...
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...   Erstellt am 25.06.2008 - 10:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo zusammen,

hab nach einigem Durchforsten des Forums nix dazu gefunden - daher hier mal meine Frage:

Wie siehts den in Österreich aus bezgl. STVO und Skiken`?

Hat da schon jemand Erfahrungen irgendwelcher Art gemacht ?

Wo kann man dazu was (aus verläßlicher Quelle) nachlesen oder sich INFOS holen ?

____________________________________________________

Hallo, hab INFO vom ÖAMTC erhalten (Rechtsauskunft), die wie folgt für ÖSTERREICH lautet:

Sehr geehrter Herr P.,

Auch für Skiken oder Cross-Skating gelten die entsprechenden Regelungen wie beim Inlineskaten.

Egal ob mit Fahrrad, Skates oder Roller - als oberste Regel gilt, sich immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer wie z.B. Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden.

Außerdem dürfen sich Unter-zwölf-Jährige mit Fahrrad, Skates oder Roller im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung fortbewegen. Der Begleiter muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ausgenommen sind Kinder mit Radfahrausweis, der bereits ab dem zehnten Lebensjahr erworben werden kann.

Inlineskaten ist auf Gehsteigen, Radwegen im Ortsgebiet, in Wohn- und Spielstraßen und Fußgängerzonen erlaubt - auch kombinierte Geh- und Radwege dürfen benutzt werden.

Fahrbahn, Mehrzweckstreifen oder markierte Fahrstreifen, in denen der Radverkehr gegen die Einbahn erlaubt ist, sind für Skater tabu.

Skateboards, Tretautos, Scooter, Dreiräder und Kinderroller gelten als "Kinderspielzeug" und dürfen auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone, in Wohn- oder Spielstraßen nur dann verwendet werden, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist nicht erlaubt.

Außerdem ist das Befahren von Treppelwegen nach einer neuen Gesetzes-änderung nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Christina Weiß
ÖAMTC Salzburg
Alpenstraße 102-104
5020 Salzburg

___________________________________________________


Also, das rot-fett-gedruckte schmerzt mich sehr...hab aber bis dato keinen Polizisten auf den Treppelwegen gesehen...hoffe, es bleibt so...

[Dieser Beitrag wurde am 26.06.2008 - 06:47 von viner1969 aktualisiert]





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Mike

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...   Erstellt am 27.06.2008 - 08:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo viner 1969,

kannst Du einem einfachen Schweizer mal erklären, was ein Treppelweg ist?

Hab ich noch nie gehört.

Gruss Thomas





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viner1969 ...
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 09:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ein TREPPELWEG...

..so werden bei uns die geschotterten und hartgewalzten Wander-und Spazierwege beiderseits eines regulierten Flusses, in meinem Fall die SALZACH, genannt.

Sind ganz beliebte Spazier-, Sport- und Erholungswege für eben Fussgänger, Kinderwagenschieber, Jogger, Radfahrer und was sich sonst alles bewegt...und neuerdings auch verbotenerweise SKIKER





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Mike

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...   Erstellt am 27.06.2008 - 09:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

danke für die Aufklärung. Dachte zuerst an Treppen (?!) schien mir aber fürs Skiken nicht unbedingt geeignet (!) und es war mir klar, dass ich da was falsch übersetze.

Da habe ich ja bei mir zu Hause auch viele Treppelwege. Ich wohne auch unmittelbar an einem Fluss, der Reuss.

Das grundsätzliche Verbot für diese Kategorie von Wegen scheint mir aber nun doch als nicht Österreicher etwas unverständlich und nicht nachvollziebar. Ich fahre beihnahe täglich auf eben diesen Wegen der Reuss entlang.

Hier bei uns in der Schweiz gibt es für Skikes (sowie andere Geräte wie, Skates, Scooters, Rollbretter etc.) gemäss Strassenverkehrsgesetz das Verbot zum Befahren von Hauptstrassen (ist ja logisch), und das Fahrverbot bei einem Fussgängerverbot oder dem für diese Fahrzeugkategorie geltenden speziellen Fahrverbotssignal (ein Inlineschuh auf einer Verbotstafel). Sonst dürfen wir uns frei bewegen. Die Skikes gehören bei uns übrigens in die die Kategorie 'fäG' (eine richtig schöne Amtsbezeichnung!). Ich übersetze es auch gleich. Da heisst 'fahrzeugähnliche Geräte'.

Trotzdem frohes Skiken.

Gruss aus der Schweiz





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..in dubio pro reo....

sbg58 ...
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

also ich fahre bei uns im Aichfeld auf Rad- u. Gehwegen, in Siedlungsstraßen, auf Nebenstraßen und manchmal auch einige Hundert Meter auf einer Landesstraße, wenn es auf meiner Runde keine andere Verbindung gibt. Dort passe ich natürlich besonders auf und gehe aufs Bankett, wenn z.B. ein LKW kommt. Solange nichts passiert, wird sicher keiner etwas sagen, es fuhr auch schon öfter die Polizei an mir vorbei. Wichtig ist immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht zu provozieren und eher defensiv zu fahren.
Treppelwege gibt es leider keine bei uns, kann mir aber nicht vorstellen, dass es dort Probleme geben sollte.





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