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Trine Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.07.2008 Beiträge: 20 Nachricht senden | Erstellt am 06.10.2008 - 18:08 | |
Hallo
und wieder ein neues "Problem"...
ich bin in der 6. Woche schwanger. Jetzt habe ich schon soviel gelesen, was mir zusteht und und und...
die meisten Fragen sind beantwortet, aber nicht alle.
Ich lebe zur Zeit 150km von meinem Freund getrennt, jetzt wollen wir natürlich so schnell wie möglich zusammenziehen. Wir würden dann unterstützend Alg2 bekommen, da er zwar arbeitet, aber nicht genug verdient um uns zu alle zu ernähren meine Frage:
Können wir uns denn jetzt schon eine gemeinsame Wohnung suchen, in der wir alle Platz haben werden? Insgesamt sind wir dann 4 Personen. (nach der Geburt)
Ich habe fast die Befürchtung, dass wir uns keine Wohnung für 4 Personen suchen dürfen, solange das Kind noch nicht auf der Welt ist, aber ich möchte jetzt keine Wohnung nehmen die kleiner ist und in einem Jahr ziehe ich dann schon wieder um?- das kann es doch auch nicht sein, oder?
Ich möchte aber auch nicht hier wohnen bis.... da er die Schwangerschaft auch mitbekommen möchte und mich unterstützen möchte!
Kann mir da jemand Steine in den Weg legen, wegen Umzug?
Wie beantrage ich diesen am besten? Schriftlich oder persönlich?
Und muss ich dem Amt persönlich mitteilen das ich schwanger bin, oder reicht das per Telefon, oder brieflich???
Gibt es eigentlich sonder Urlaub für Wohnungsuche?
Ist nicht so einfach von hier aus eine Wohnung in 150km Entfernung zu finden!
Habe ich jetzt immer noch die Pflicht erreichbar zu sein? Da ich ja jetzt nicht mehr Vermittelbar bin, oder doch? Können die mich jetzt auch noch in so eine "Maßnahme" stecken? Aussicht auf eine Festeinstellung besteht ja wohl kaum noch....
Lg Trine
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.10.2008 - 12:42 | |
Deine Befürchtung trifft zu: bis zur Geburt habt ihr nur Anspruch auf Unterkunftskosten für 3 Personen.
Anträge und Mitteilungen immer schriftlich!
Für die Wohnungssuche kannst du eine Ortsabwesenheit beantragen.
Auch als Schwangere bist du weiterhin vermittelbar, bis der Mutterschutz beginnt - es sei denn der Arzt schreibt dich krank (z.B. Risikoschwangerschaft). Deine Erreichbarkeit ist unabhängig von einer Vermittelbarkeit, die Pflicht dazu besteht so lange, wie du ALG II erhälst.
Wenn ihr noch kein gemeinsames Kind habt, würdet ihr bei einem Zusammenzug auch keine BG bilden, sondern erst mal eine Haushaltgemeinschaft. Lies dazu mal die Begründung unter III. hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 217-0.html
[Dieser Beitrag wurde am 07.10.2008 - 12:42 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Trine Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.07.2008 Beiträge: 20 Nachricht senden | Erstellt am 07.10.2008 - 16:06 | |
Ok hab ich mir schon fast gedacht, also wäre es das beste, wenn ich mir dort eine Wohnung für mich und die Kleine suche, die auch noch Platz für ein weiteren Wurm hat und er erst zu uns zieht, wenn es soweit ist....
Ich habe nämlich die Info, dass man dort unabhängig der Größe bezahlt bekommt, solange die Miete ok ist.
Wie teile ich dem Amt nun am besten alles mit? Schriftlich ok...aber was muss ich reinschreiben?
Ich bin schwanger in der 6. Woche (Kopie Mutterpass? Welche Seiten?)
Das ich auf Grund der Schwangerschaft umziehen möchte? Also näher zu meinem Freund, ist das ein Grund fürs Amt, oder müssen wir dann wirklich zusammenziehen?
Den Antrag für die Umstandsmode usw finde ich bei Anträgen? Ist der dort bei?
Weiß nicht so genau wie ich das alles formulieren soll...
Danke schonmal
Trine
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 15:16 | |
Trine schrieb
Den Antrag für die Umstandsmode usw finde ich bei Anträgen? Ist der dort bei? |
Hallo Trine,
ja, einen Beispielantrag findest du hier: Antrag auf einmalige Beihilfen & Mehrbedarf Ernährung für Schwangere
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 15:48 | |
Was wir so alles haben 
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Trine Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.07.2008 Beiträge: 20 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 19:32 | |
Also das reicht wenn ich den einreiche? Weil ich hier irgendwo was gelesen habe von wegen Kopie des Mutterpasses...?
Wenn ja welche Seiten wollen die haben?
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Milchi24  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 01.05.2008 Beiträge: 19 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 20:07 | |
die wollen die seite auf dem der erechnete entbindungstermin steht
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jsanabella  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.12.2007 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 11:35 | |
Hallo,
ich habe im März diesen Jahres auch einen Antrag auf Erstausstattung und Schwangerenmehrbedarf gestellt.
Nachdem mein Antrag ewig nicht bearbeitet wurde, habe ich nachgefragt, was denn damit sei und die "nette" Dame lies mir ausrichten, das erst 6 Wochen vor der Geburt der Antrag bearbeitet werden würde, da ja in der Schwangerschaft viel passieren könne. Ich habe dann einen Brief an den Teamleiter geschickt in dem steht, das ich Schwangerenausstattung während der Schwangerschaft bräuchte und nicht nach der Geburt. Desweiteren war ich zudem Zeitpunkt auch alleinerziehend und habe bemängelt, das ich die Erstausstattung fürs Baby schwer 6 Wochen vor der Geburt (vorrausgesetzt dem Antrag würde stattgegeben)alleine besorgen könne.
Plötzlich ging es ganz schnell und mein Antrag wurde binnen einer Woche bearbeitet und auch genehmigt.
Da meine "grosse" Tochter schon 8 Jahre alt ist, hatte ich fürs Baby absolut nichts mehr, habe dann paralell bei der Diakonie vorgesprochen und dort auch nochmals eine Beihilfe in Höhe von ca. 500 Euro erhalten, die bei der Arge nicht angegeben werden müssen.
Wünsche Dir alles Gute für den Verlauf Deiner Schwangerschaft
Viele Grüsse
Jsanabella
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