Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Lilly75 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.06.2008 Beiträge: 16 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 16:12 | |
Hallo!
Ich habe 3 Kinder.
Für 2, die in unserer Stadt in die Schule gehen, wurde dieses Jahr eine Beihilfe für Arbeitshefte und Kopiergeld seitens der Stadt gewährt.
Für 1 Kind habe ich dies aber nicht bekommen, da es im Landkreis auf ein Gymnasium und nicht in eines der Stadt geht.
Im Landkreis, der für dieses Gymnasium zuständig ist, gibt es aber nur einmalige Beihilfen für Schulanfänger.
Die Stadt hat die Beihilfe mit der Begründung abgelehnt, das man diese Beihilfen eingeführt hat, um die Schulen der Stadt zu füllen und deshalb diese auch nur für Kinder gewährt wird, die auf eine solche gehen.
Auch werden die Fahrtkosten nicht übernommen, da es nicht das nächstgelegende (aber bessere) Gymnasium ist. Die muss ich jetzt zusätzlich in Höhe von monatl. 25 Euro übernehmen.
Daraufhin habe ich bei der Arge einen Antrag auf einmalige Beihilfe für Schulmaterial gestellt.
(Im Moment belaufen sich diese Ausgaben schon auf etwa 90 Euro (incl. neuer Schulrucksack für 1 Kind) und da sind die Sachen für Arbeitshefte (Gymnasium) und Sachen für den Kunstunterricht für alle 3 noch nicht enthalten)
Dieser Antrag wurde mit der Begründung...Zitat:
"Gemäß § 20 Abs. 1 SGB II umfasst die monatliche Regelleistung u.a. alle Bedarfe des täglichen Lebens sowie im vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Die Pauschalisierte Regelleistung deckt dabei sowohl laufende als auch einmalige Bedarfe ab.
Hierzu ist auch das beginnende Schuljahr zu zählen Die dafür anfallenden Kosten sind aus der Regelleistung zu bestreiten.
Zusätzlich handelt es sich um einen jährlich wiederkehrenden Bedarf, so dass eine Ansparung im Voraus von den betreffenden Regelsatzanteilen erwartet werden kann.
Eine Übernahme gem.§ 23 SGB II im Rahmen einer gesondert zu erbringenden Leistung (darlehnensweise) ist ebenso ausgeschlossen, da es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt, die eine solche Beihilfe nicht umfassen."
abgelehnt.
Nun meine Frage.
Lohnt sich ein Widerspruch mit der Option einer darauffolgenden Klage?
|
|
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 16:17 | |
Hallo Lilly,
ich zitiere mal meinen Kollegen aus einem ähnlichen Thread:
Ottokar schrieb
Geld für Schulsachen oder ausbildungsbedingten Bedarf ist im Regelsatz nicht enthalten. Das hat sowohl die Bundesregierung als auch die BA wiederholt bestätigt, beide sehen aber gar keinen Handlungsbedarf.
Kindern von ALG II-Beziehern soll Bildung so schwer wie möglich gemacht werden. Warum ist leicht zu erraten.
Im Weiteren verweise ich mal auf tacheles:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu … sten2.aspx |
Mehr weiß ich zu dem Thema leider auch nicht. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
| Ähnliche Themen: |
| Thema | Erstellt von | Antworten | Forumname |
| Schulbedarf | Susi75 | 1 | sevenid |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
hartz iv schulbedarf