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steph1301 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.08.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 26.08.2008 - 12:46 | |
Hallo Ihr,
ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal:
Ich habe mich vor ein paar Wochen von meinem Freund getrennt. Ich bekomme ab nächsten Monat Arbeitslosengeld II. Ich befinde mich in der Elternzeit und gehe ab März 2009 wieder arbeiten.
Jedenfalls muss ich aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen. Den Antrag für die Kosten der Wohnung wurde mir bewilligt, so dass ich umziehen kann, allerdings flatterte heute eine "Aufforderung zur Mitwirkung" ins Haus, da ich Einrichtungsgegenstände beantragt habe. Meinem Freund gehört so ziemlich allles in der Wohnung, also kann ich kaum etwas mitnehmen. Damals als wir zusammen zogen, löste ich meinen kompletten Hausstand auf. Ich soll eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, warum ich die beantragten Einrichtungsgegenstände nicht aus der gemeinsam Wohnung mitnehmen kann bzw. mein Ex-Partner sie mir nicht überlässt.
Meine Frage: wie kann ich am besten formulieren, dass es seine Sachen sind und dass ich wirklich diese Hilfe benötige, denn sonst hat nur mein kleiner Sohn ein Zimmer...
Wäre über jede Antwort dankbar. Bin etwas verunsichert.
LG'Steph
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 26.08.2008 - 13:43 | |
Hallo Steph,
hier geht es um Erstausstattung gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II.
Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und dann insbesondere "Hinweis 6".
Die Gründe, die du für das Schreiben benötigst, hast du ja bereits hier genannt: Möbel gehören deinem Freund und sind nicht dein Eigentum, dein Freund ist weder verpflichtet noch bereit, dir seine Möbel zu überlassen.
Du kannst ja deinen Entwurf mal hier reinsetzen, dann gucken wir drüber.
Achtung: Lass dir von der ARGE kein Darlehen für die Sachen unterjubeln!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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steph1301 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.08.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2008 - 08:07 | |
Vielen Dank für dioe Antwort!
Ich habe das jetzt so geschrieben, also ich habe einfach ehrlich geschrieben, was los ist:
"Ich kann die Einrichtungsgegenstände nicht in die von Ihnen bewilligte Wohnung mitnehmen, weil
- die Gegenstände nicht mir gehören
- mein Ex-Partner sie damals mit in die Beziehung und die gemeinsame Wohnung brachte
- mein Ex-Partner mir nach der Trennung nur ein paar Küchenutensilien (Töpfe, Schüsseln, Gläser) und das gemeinsam gekaufte Kinderzimmer (ohne Kleiderschrank da Einbauschrank) überlässt."
Habe schon davon gehört, dass das Amt versucht, ein Darlehn dafür zu geben. Das geht nicht, oder?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2008 - 13:15 | |
Darlehen wäre rechtswidrig. Erstausstattung ist als Beihilfe zu zahlen, so steht das im SGB II.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
steph1301 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.08.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2008 - 16:19 | |
Okay, dann weiß ich Bescheid.
Weiß jemand, wie lange solch eine BEarbeitung der dauert? Da ich ja nun den Mietvertrag morgen unterschreibe und am 1.9. einziehen kann.
Ich habe die Begründung gestern abgegeben.
LG'Steph
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steph1301 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.08.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 14:15 | |
Ich habe nich einmal eine Frage:
Das Amt hat mir die Miete bewilligt und nun muss ich neuen Mietvertrag und Meldebescheinigung abgeben, erst dann gehen die Zahlungen los.
Was passiert, wenn ich erst morgen bzw. am 1.9. den Mietvertrag für September unterschreibe und es erst alles am 2. abgeben kann. Zahlen sie dann trotzdem die Miete für September, also ab dem Zeitpunkt wo der Mietvertrag gültig ist? Zahlen sie sozusagen rückwirkend?
LG'Steph
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 22:16 | |
steph1301 schrieb
Das Amt hat mir die Miete bewilligt und nun muss ich neuen Mietvertrag und Meldebescheinigung abgeben, erst dann gehen die Zahlungen los. |
Das ist doch grober Unfug! 
Hallo Steph,
die ARGE hat dir doch nicht auf blauen Dunst hin die Wohnung bewilligt!? Die müssen doch eine Mietbescheinigung o. ä. angefordert/vorliegen haben, woraus die Kosten hervorgehen.
Den Mietvertrag brauchst du auch nicht abgeben, sondern nur vorlegen. Da die Meldebescheinigung erst NACH deinem Umzug ausgestellt wird, würde hier ja kostbare Zeit verlorengehen. Die Zahlung hiervon abhängig zu machen, ist m. A. nach nicht korrekt. Der Vermieter muss auch nicht auf seine Miete warten. Er hat bei Einzug einen Anspruch darauf, ebenso wie auf die 1. Rate der Kaution.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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