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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 26.08.2007 - 15:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Da lacht doch mal wieder richtig der Amtsschimmel:


Absender:*****

26.08.2007
An das:
Sozialgericht Schwerin
Wismarsche Str. 323a
19205 Schwerin



Bezug: Niederlegungsanzeige vom 24.08.2007

Ohne ordentliche Absenderangaben
Ohne Parteienbezeichnung
Ohne Verfahrensaktenzeichen
Ohne hiesiges Aktenzeichen
Dafür aber mit TipEx-Stellen


Sehr geehrte Damen und Herrn,

wie ja wohl inzwischen hinreichend bekannt sein dürfte, wurde mir durch die Tötungs-Agentur ARGE in Gadebusch mit dem 01.07.2007 zu 100% meine laufende Leistung stillschweigend eingestellt und bis zum heutigen Tage mit endlosen, erfundenen Ausreden, auch nicht wieder aufgenommen.

Ich habe seit dem 01.07.2007 NULL Einkommen und damit NULL Einnahmen.
Zum 31.08.2007 droht mir nun die bereits angekündigte fristlose Kündigung, weil ich zum 01.09.2007 mit dann insgesamt 1.209,-- Euro im Mietrückstand bin, weil das Sozialgericht Schwerin den tödlichen Aktivitäten der ARGE keinen Einhalt gebietet und auch nach nunmehr rd. 2 Monaten nicht über die am 01.02.07 beantragte einstw. Anordnung entscheidet, sondern die ARGE offensichtlich auch noch in ihrem Tötungsvorhaben unterstützt.

Und dann muss ich feststellen, dass am 24.08.07 der Gerichtswachtmeister (Namen unleserlich) persönlich von Schwerin nach S. geschickt wurde, um mir einen DIN A 4 Zettel an die Haustüre zu pappen, auf dem mitgeteilt wird: „Heute werde ich ein an Sie zuzustellendes Schriftstück niederlegen bei der Geschäftsstelle des Sozialgericht Schwerin.“

Üblicherweise werden solche mit der Post versendet und nicht per Boten von Schwerin bis S. und zurück 66 km auf Steuergelder verfahren und eine gute Stunde Arbeitszeit verschwendet.

Wenn man mir - bei dem vorgenannten Sachverhalt - dann noch auf den Zettel schreibt, ich könnte mir ja die Briefsendung selbst in Schwerin persönlich beim Sozialgericht abholen, wo sie damit bereits rechtswirksam zugestellt worden sei, dann zeugt dies entweder von bodenlosem Zynismus oder von grenzenloser Dummheit.

Wie soll ich bitte nach Schwerin kommen und mir irgend etwas da unnötigerweise persönlich abholen, wenn ich seit 2 Monaten vorsätzlich mittellos gehalten werde?!

Vorsorglich erhebe ich gegen die jenige Person, die diesen Eulenspiegelstreich veranlasst hat,

Beschwerde wegen offensichtlicher Dummheit im Dienst

Derartige Verhöhnungen und Verspottungen durch das Sozialgericht, wer auch immer Verursacher ist, muss ich mir obendrein nicht auch noch bieten lassen. Verarschen kann ich mich ggf. auch selber.

Mit sehr un-freundlichen Grüssen

*****





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