<gs1987> unregistriert
| Erstellt am 15.09.2009 - 23:22 |  |
Hallo,
ich habe seit 1,5 Jahren einen Tarifvertrag mit O2 mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Seit ca. einem halben Jahr häufen sich bei mir die Fälle, dass ich immense Probleme beim Telefonieren habe: trotz sehr gutem Empfang bin ich hin und wieder für andere "nicht erreichbar" und auch mir ist es nicht möglich andere anzurufen. SMS-Versand ist während dieser "Phasen" auch nur nach mehrmaligen Versuchen möglich.
Hinzu kommt, dass bereits seit Vertragsbeginn meine Homezone zwar im Umkreis meiner Wohnung einwandfrei fkt., jedoch nicht IN meiner Wohnung.
Ergebnis meiner Beschwerde bei der Kundenhotline:
Ich wurde mit einem einmaligen, unverhältnismäßigem Preisnachlass abgefertigt.
--> meine Fragen:
Kann ich nach §280, Abs.1 BGB Schadensersatz wgn. Pflichtverletzung einfordern, und wenn ja, wonach richtet sich die Höhe des realistischen Schadensersatzes?
Kann ich aufgrund beschriebener Umstände vorzeitig vom Vertrag zurücktreten? Nach §323 Abs.1 BGB ist hierfür eine Fristsetzung nötig. Habe ich eine Chance, diese als entbehrlich ansehen zu können? Wenn nein, wie hat eine solche rechtskräftige Fristsetzung auszusehen, um den Schuldner erfolgreich in Verzug zu setzen?
Bitte um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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