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Airbaer191 ...
Durchstarter
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Registriert seit: 27.03.2008
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...   Erstellt am 27.03.2008 - 12:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


ich wohne zur zeit in mecklenburg-vorpommern und bin dort auch bei der arge,nun mußte ich zu einer ärztlichen nachuntersuchung nach lübeck(was die arge wußte)trotzdem bekamm ich in der zeit eine einladung die ich durch meine untersuchung nicht warnehmen konnte.(mein nachtbar hatte in der zeit meine post aus dem kasten geholt und mich über handy verständigt)ich rief also bei der arge an und teilte ihnen mit das ich erst am 28.02.aus dem krankenhaus entlassen werde.nun habe ich aber eine stellenanzeige als fahrer in die hände bekommen und mich darauf beworben,auch davon habe ich die arge unterrichtet.bei diesem gespräch sagte mir meine sachbearbeiterin das ich ja nicht zum termin erschienen bin und somit mein h4 geld gekürzt werde.mein einwand ich würde ja im krankenhaus in lübeck sein wurde damit verworfen das ich ja hätte nach rostock ins krankenhaus gehen können,nebenbei sagte sie mir das sie mich erneut eingeladen hatte.2 tage später hatte ich meinen vorstellungstermin,wieder rief ich die arge an um dieses mitzuteilen.da ich dadurch den nächsten termin auch nicht warnehmen konnte wurde die leistung erneut gekürzt.nach insgesamt 3 vorstellungsgesprächen hatte ich dann den job bekommen,ich habe die arge immer telefonisch auf dem laufenden gehalten trotzdem hat man mir mein h4 zu 100% gestrichen somit ist sehr zweifelhaft ob ich meine arbeit am 1.08.2008 antreten kann.im übrigen habe ich alles der arge schriftlich nachgewiesen(atteste,arbeitgeber bescheinigung ect. was bitte schön habe ich denn jetzt falsch gemacht?? ach so, ich bin 50 jahre und war wegen meines 2 herzinfarktes in der klinik um einen stent zu kontrollieren





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man sollte öfters Dinge tun als sie zu lassen!

Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 27.03.2008 - 17:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Du hast gar nichts falsch gemacht, sondern die Sanktionen sind allesamt rechtswidrig.
Krankheit, insbesondere ein Krankenhausaufenthalt, ist ein wichtiger Grund gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II, wonach Sanktionen nicht erlassen werden dürfen.
Du solltest sofort Widerspruch gegen diese Sanktionen einlegen, auf die gesetzliche Pflicht der Anwendung des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II verweisen und das du den/die Termine wegen nachgewiesener wichtiger Gründe nicht warnehmen konntest, weshalb diese Sanktionen rechtswidrig sind.
Alternativ kannst du mit dieser Begründung auch gleich beim Sozialgericht Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Sanktionen wegen erwiesener Rechtswidrigkeit derselben einreichen.





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Airbaer191 ...
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 27.03.2008
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...   Erstellt am 27.03.2008 - 20:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


habe den einspruch fertig und werde ihn morgen persönlich abgeben...ich bedanke mich recht herzlich bei dir für deine hilfe





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