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Felicitas  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 10.04.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 11.04.2008 - 08:49 | |
Hallo zusammenm ich habe eine Frage: Ich bin sehr stark sehbehindert (-18) zum Ende einer Maßname habe ich ein Schreiben bekommen - allgemeines Inhaltes Erfolg der Maßname und so fort. Was ich mit meinen Augen übersehen habe: Am Ende des Schreibens, kleingedruckt stand ein festes Pflichterscheinungstermin für alle Teilnehmer.
Da ich es übersehen habe bin ich natürlich nicht erschienen. Darauf habe ich einen bösen Brief bekommen und meine Leistungen würden gekürzt ohne meine Entschuldigung geltend zu machen Ich habe diesen Termin wirklich einfach übersehen. Sogar meine Normalsehende Freundin hat erst nach zweimaligen lesen und meinen Hinweis diesen Vermerk entdeckt. Auch paar andere Teilnehmer haben es schlicht übersehen. Das war mein erstes "Vergehen" überhaupt. Muss so eine Nachricht nicht gut lesbar sein?
War diese Kürzung rechtens?
[Dieser Beitrag wurde am 11.04.2008 - 08:51 von Felicitas aktualisiert]
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Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 12.04.2008 - 02:40 | |
Hallo Felicitas,
ich denke und hoffe für Dich, dass diese Kürzung schnell vom Tisch ist. An Deiner Stelle würde ich zu dem "Augenarzt deines Vertrauens" gehen, ihm dieses Schreiben von der Arbeitsgemeinschaft vorlegen und ihn bitten, Dir zu bestätigen, dass Du ob Deiner starken Kurzsichtigkeit und trotz der eventuellen Ausstattung mit Brillengläsern oder gerade als Alg-II-Bezieherin NICHT mit ausreichenden Hilfsmitteln ausgestattete Patientin nicht in der Lage warst, diese kleine 4- oder 6- oder 8-Punkt-Schrift zu entziffern - auch wenn es Dir unangenehm ist, mach' es bitte!
Ich würde diese Empfehlung nicht schreiben, wenn ich nicht selbst - 4,5 Dioptrien hätte... da kann ich mir gut vorstellen, was -18 bedeuten!
Du legst innerhalb der Widerspruchsfrist - ein Monat beträgt sie - Widerspruch gegen die Kürzung ein, begründest dabei den Widerspruch und legst das Schreiben Deines Augenarztes bei.
Ich drück' Dir die Daumen!
Gruß
Trinity
[Dieser Beitrag wurde am 12.04.2008 - 03:01 von Trinity aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.04.2008 - 02:54 | |
Hallo Felicitas,
ich kann mich dem Ratschlag von Trinity nur anschließen. So eine wichtige Nachricht sollte unbedingt sehr gut lesbar sein. Da es sich um eine offizielle Einladung handelt, hat die m. M. nach auch nichts in einem "Blabla-Schreiben" zu suchen.
Leider ist das wohl neuerdings gängige Praxis bei den ARGEn, dass wichtige Infos irgendwo im Text versteckt oder, wie in deinem Fall, sehr klein gedruckt werden.
Da ja mehrere Teilnehmer von diesem Problem betroffen sind, kann sich die ARGE auch nicht auf "Einzelfall" herausreden.
Leg also unbedingt energisch Widerspruch ein. Falls du Hilfe bei der Formulierung benötigst, sind wir dir hier gern behilflich.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.04.2008 - 13:41 | |
Vor einer Kürzung hat eine Anhörung nach § 24 SGB X zu erfolgen!
Keine Anhörung = keine Sanktion!
Grundlage einer Sanktion ist eine zuvor erfolgte Rechtsfolgenbelehrung. Diese ist im Schreiben schriftlich enthalten, kann aber auch mündlich erfolgen.
Keine Rechtsfolgenbelehrung = keine Sanktion!
Trifft eines oder beides bei dir zu:
sofort Widerspruch gegen die Sanktion einlegen und deren sofortige Rücknahme fordern, bei Verweigerung Klage beim SG auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sanktion wegen fehlenden Voraussetzungen androhen!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Felicitas  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 10.04.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 20.04.2008 - 16:11 | |
Vielen Dank für Eure Hilfe. Dank Euch habe ich Recht bekommen. LG Felicitas
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.04.2008 - 13:03 | |

Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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