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aristarch 
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...   Erstellt am 06.12.2007 - 00:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

also habe termin verpasst, aber telef. bescheid gegeben und um neuen gebeten. bekam auch, doch der sb war dann nicht da, und der vertreter hatte von tuten und ... keine ahnung. kann ich überprüfungsantrag stellen? inzwischen steht fest, dass der sb es auf mich abgesehen hat.

danke im voraus





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Wolf27 ...
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Registriert seit: 25.04.2007
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...   Erstellt am 06.12.2007 - 01:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Aristarch,

mit welcher Begründung wurde hier sanktioniert? Du hast den neuen Termin doch eingehalten. Auch wenn "dein" SB nicht da war, so begründet das noch keine Sanktion.

Von wann ist denn der Bescheid? Wenn der über einen Monat alt ist, dann gehts nur per Überprüfungsantrag, evtl. sogar Klage. Nenn mal bitte die Begründung im Bescheid.

Mal sehen, was die Kollegen dazu meinen!

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


aristarch 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 06.12.2007 - 02:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo, grund war, termin nicht erschienen. es gab keine anhörung oder so, nix. she gerade erst jetzt, was der neue sb seid 04-2007 hier so treibt. (kind nun etwas grösser....).
er kürzt auch miete, welche mir bis januar zuerkannt war. der hat es wohl mit mir.

gruss





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Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 07.12.2007 - 04:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Aristarch,

wenn du wegen eines verpassten Termins anrufst und bei der Gelegenheit sofort einen neuen Termin erhälst, dann halte ich die Sanktion für den angeblich nicht eingehaltenen Termin für unkorrekt! Gegen die Sanktion würde ich Widerspruch einlegen. Falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, wäre evtl. auch eine Klage zu erwägen.

Aristarch schrieb
    ...er kürzt auch miete, welche mir bis januar zuerkannt war.

Die Kosten der KdU können, ohne vorherige Aufforderung zur Senkung, nicht einfach so gekürzt werden. Auch nach der Aufforderung muss noch mindestens für ein halbes Jahr voll gezahlt werden. Innerhalb dieser Zeit hat man Gelegenheit, sich z. B. eine preisgünstiger Wohnung zu suchen.

Hast du denn keinen Bescheid über die Kürzung erhalten? Falls nicht, ist das ein klarer Rechtsverstoss! Gib mal bitte Info, seit wann nur noch die geminderten KdU gezahlt werden.

Gruss Wolf





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Felicitas ...
Star User
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...   Erstellt am 11.04.2008 - 00:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe eigentlich eine Frage: Ich bin sehr stark sehbehindert (-18) zum Ende einer Maßname habe ich ein Schreiben bekommen - allgemeines Inhaltes Erfolg der Maßname und so fort. Was ich mit meinen Augen übersehen habe: Am Ende des Schreibens, kleingedruckt stand ein festes Pflichterscheinungstermin für alle Teilnehmer.

Da ich es übersehen habe bin nicht erschienen. Darauf habe ich einen bösen Brief bekommen und meine Leistungen würden gekürzt ohne meine Entschuldigung geltend zu machen Ich habe diesen Termin wirklich einfach übersehen. Sogar meine Normalsehende Freundin hat erst nach zweimaligen lesen und meinen Hinweis diesen Vermerk entdeckt. Auch paar andere Teilnehmer haben es schlicht übersehen.
War diese Kürzung rechtens?




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 11.04.2008 - 01:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Felicitas,

leider hast du deine Frage hier in einen älteren Thread eingestellt. So geht dein Thema aber leider mit der Zeit "verloren".

Erstell bitte für deine Frage ein eigenes Thema (kopier deinen Text dort einfach rein). So ermöglichst du allen hier, deinen Fall zu verfolgen und dir zu helfen.

Danke für dein Verständnis!

LG Wolf





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