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shiromani Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.02.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 10:36 | |
gibts das?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 13:56 | |
Ist im SGB II nicht vorgesehen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 23.02.2008 - 00:06 | |
Kann man das so pauschal sagen?
Dorgenkonsum könnte immerhin die Arbeitsfähigkeit beeinflußen und dann ist es nicht abwegig, wenn man von einem Eigenverschulden ausgeht.
Man könnte quasi die Behauptung aufstellen, die Drogen wurden nur genommen, um sich vor einer Arbeitsaufnahme zu drücken.
Ob das der Wahrheit entspricht oder nicht, sei erstmal dahin gestellt. Es wurden ja öfters fadenscheinige Begründungen für Sanktionen herangezogen.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 23.02.2008 - 14:24 | |
Trotzdem gibt es keine rechtliche Basis.
Etwas anderes wäre es, wenn sich der Hilfebedürftige mittels EinV verpflichtet, keine Drogen zu nehmen. Dann könnte man ihn, sollte er dies doch tun, nach § 31 Abs. 2 Nr. 1c SGB II sanktionieren.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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