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shiromani 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 07.02.2008 - 10:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


gibts das?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 09.02.2008 - 13:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ist im SGB II nicht vorgesehen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Phoebe ...
Super Star
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...

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Registriert seit: 15.02.2008
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...   Erstellt am 23.02.2008 - 00:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Kann man das so pauschal sagen?
Dorgenkonsum könnte immerhin die Arbeitsfähigkeit beeinflußen und dann ist es nicht abwegig, wenn man von einem Eigenverschulden ausgeht.
Man könnte quasi die Behauptung aufstellen, die Drogen wurden nur genommen, um sich vor einer Arbeitsaufnahme zu drücken.
Ob das der Wahrheit entspricht oder nicht, sei erstmal dahin gestellt. Es wurden ja öfters fadenscheinige Begründungen für Sanktionen herangezogen.





Signatur
"Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus

Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 23.02.2008 - 14:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Trotzdem gibt es keine rechtliche Basis.
Etwas anderes wäre es, wenn sich der Hilfebedürftige mittels EinV verpflichtet, keine Drogen zu nehmen. Dann könnte man ihn, sollte er dies doch tun, nach § 31 Abs. 2 Nr. 1c SGB II sanktionieren.





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