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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Sikona Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.06.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 24.06.2007 - 07:47 | |
Hallo...
Ich war am Freitag den 22.06. bei meiner AV und sie ist nun am überlegen mir eine Sanktion zu geben, weil ich wegen privaten Stress der familiären Ursprung hat nicht an einem Projekt vom Arbeitsamt teilnehmen konnte.
Kann ich dagegen noch etwas tun, weil sonst kann ich meine anfallenden Kosten die man montalich hat nicht mehr zahlen?!
Bin auch noch keine 25 als würde gleich die Regelleistung wegfallen.
| <guest> unregistriert
| Erstellt am 24.06.2007 - 09:42 | |
Hallo Sikona,
da wirst Du wohl nur durch ein ärztliches Attest rauskommen. Familiere Probleme sind kein Grund, nicht an einem Projekt teilzunehmen.
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 24.06.2007 - 11:00 | |
Hallo,
was für ein Projekt?
Sanktionen wegen Verstößen gegen Arbeitsaufnahme einer zumutbaren Arbeit, 1 Euro Job, Teilnahme an zumutbaren Eingliederungsmaßnahmen oder bei Meldeverstößen greifen nicht, wenn du einen wichtigen Grund dafür nachweisen kannst.
Das kann bei Meldeverstößen z.B. eine Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel sein, Krankheit, u.ä.,
bei den anderen Dingen ist es schon schwieriger, da greifen meistens nur nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigungen, welche eine Teilnahme teilweise oder gänzlich unmöglich machen.
Wenn du diese Pflicht nachträglich nachholst, kann das Amt auf Sanktionen verzichten.
| Sikona Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.06.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 24.06.2007 - 11:15 | |
Es geht bei den Problemen darum das ich mich um ein Familienmitglied kümmern musste die bettlegerisch ist und deren Lebensgefährte gestorben war.
Fazit ich war von frühs bis zum späten nachmittag nicht zu hause
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 24.06.2007 - 11:34 | |
Hallo,
wenn bei diesem Angehörigen die Pflegebedürftigkeit festgestellt ist (Pflegestufe), ist dies ein wichtiger Grund.
Das geht so aus der Handlungsanweisung zu SGB 2 § 10 hervor.
Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbart werden kann.
Hier geht es zwar um die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung, da diese aber die höchsten Anforderungen stellt, kann man davon ausgehen, dass sich die Voraussetzungen auf alle anderen Pflichten des Arbeitslosen übertragen lassen.
Dabei wird aber der zeitliche Umfang der Pflege berücksichtigt. In Stufe 2 ist eine Beschäftigung von max. 6 Std./Tag zumutbar. Erst ab Pflegestufe 3 ist eine Arbeit nicht zumutbar.
Wenn deine Angehörige also Pflegestufe 3 hat, oder Pflegestufe 2 und dieses Projekt mehr als 6 Std./Tag Anwesenheit erfordert, muss diese Pflege als wichtiger Grund anerkannt werden.
| <Flippgleichaus> unregistriert
| Erstellt am 15.09.2007 - 14:34 | |
Jup! nette Frage. Die beschäftigt mich auch grad.
Ich bin Hartz IV. Mein Großvater hat pflegestufe 2 und ich will umziehen zu ihm in sein Haus. Bisher wurde er von meiner Mutter versorgt, die kürzlich verstorben ist.
Kann ich hilfe für den Umzug bekommen oder muss ich erst eine Arbeitsstelle nachweisen, obwohl ich allenfalls nur eine Halbtagsstelle annehmen könnte.
Zumal ich mit meinem 5j. Sohn umziehe…
STREEEESSS!!!
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 15.09.2007 - 16:01 | |
schrieb
Jup! nette Frage. Die beschäftigt mich auch grad.
Ich bin Hartz IV. Mein Großvater hat pflegestufe 2 und ich will umziehen zu ihm in sein Haus. Bisher wurde er von meiner Mutter versorgt, die kürzlich verstorben ist.
Kann ich hilfe für den Umzug bekommen oder muss ich erst eine Arbeitsstelle nachweisen, obwohl ich allenfalls nur eine Halbtagsstelle annehmen könnte.
Zumal ich mit meinem 5j. Sohn umziehe…
STREEEESSS!!!
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Das Ganze als eigenes Thema wäre schön 
Umzugshilfe als Mobilitätshilfe nach SGB III kannst du nur erhalten, wenn die neue Wohnung dort ist, wo die neue Arbeitsstelle liegt und die Entfernung zwischen der alten Wohnung un der Arbeitsstätte über dem zumutbaren Tagespendelbereich liegt.
Unabhängig davon kannst du die Umzugskosten nach SGB II § 22 beantragen, was aber eine Ermessensleistung ist.
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Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II:
Hartz 4
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