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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 01.10.2008 - 08:27 | |
Hallo MartinD !
EA = Einstweilige Anordnung
Hier wird erst einmal die sofortige Weiterzahlung der Leistungen gerichtlich angeordnet, was nicht bedeutet, dass eine Entscheidung getroffen wurde.
Das kannst Du selbst erledigen.
Ottokar wird Dir bestimmt dabei helfen, falls er es für richtig hält.
Meistens wird aber bei EA überprüft, ob Schonvermögen vorhanden ist, womit der Sanktionszeitraum vorerst selbst überbrückt werden kann.
EA wäre also nur gerechtfertigt, wenn das Existensminimum gefährdet ist.
Ist eine finanzielle Reserve vorhanden, dann muss der normale Klageweg gegangen werden.
Widerspruchsbescheid abwarten, dann Klage.
MfG
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
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MartinD Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 01.10.2008 - 15:25 | |
Ah, Danke.
Werde jetzt den morgigen Termin beim SB absolvieren und dann mit Euch beraten.
Bis dahin: Gruß und Danke an alle, die Ihr Euch so engagiert und kenntnisreich meines Problems annahmt.
Soviel solidarische Hilfe wie hier empfängt man heute leider nur selten.
Großes Lob, tolles Forum.
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MartinD Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.09.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 11.10.2008 - 18:38 | |
Letzte Nachricht, heute erhalten:
"nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruchs hebe ich den angefochtenen Bescheid hiermit auf.
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen."
Nochmals Danke an alle Beteiligten hier, Ihr seid klasse.
LG Martin
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.10.2008 - 16:59 | |
"Wir sind das Volk!" 
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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