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Nicky 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 14:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich habe seit einiger Zeit massive Probleme mit der Arge. Ich bin im moment um 50% Sanktioniert, zweimal kam ein Brief zu einem Meldetermin nicht an, und da mein Vater mitte diesen Jahres gestorben ist hatte ich einen ziemlich heftigen Absturz wo ich nichts von der Welt hören und sehen wollte. In dieser Zeit habe ich zwei Termine nicht wahrgenommen und ich Akzeptiere diese Sanktion auch.
Worum es eigentlich geht ist das ich letzten Monat einen Termin bei der ARGE hatte. Da ich aber Fieber und eine ziemlich starke Erkältung hatte konnte ich nicht hingehen. Ich wollte zum Arzt gehen und stellte fest das die Arge mir kein Geld überwiesen hat.
Da ich weder Schwarzfahren möchte, noch darauf hoffen möchte das irgendein Arzt mich untersucht obwohl ich nicht bezahlen kann, konnte ich nicht gehen um mir eine Krankschreibung zu holen. Deshalb habe ich eine Sanktion von 10% bekommen. Kann man da irgendwas machen?
Ich wußte ja nichtmal das ich für diesen Monat kein Geld bekomme, da ich keinen Brief erhalten habe in dem das angekündigt worden wäre. Und da komme ich auch schon zur nächsten Frage. Ich lebe in einer BG, mein Lebensgefährte hat mitte August eine Arbeit angenommen. Mein Partner hat dort 500€ verdient. Das sein Gehalt miteingerechnet wird war mir schon klar, aber ist es wirklich in Ordnung das ich dann im Oktober nur 24€ von der Arge erhalten habe und meine Miete nicht bezahlt wurde?
Jetzt für November habe ich immerhin 68€ erhalten, bei immer noch nur 500€ gehalt meines Partners. Die Miete für diesen Monat wurde immer noch nicht bezahlt, jedes mal wenn ich dort anrufe und Nachfrage heißt es sie kann das Geld nicht berechnen weil ihr irgendwelche Unterlagen fehlen. Sei es die Nettoabrechnung meines Partners, von der sie wußte das er sie erst Mitte des Monats bekommt, oder wie sie letzte Woche meinte die Lohnsteuerkarte für 2009. Ich habe langsam echt Angst meine Wohnung zu verlieren.
Tut mir leid falls ich etwas Konfus geschrieben habe, aber ich bin ein wenig von der Rolle im Moment.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 14:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nicky schrieb

    HIch bin im moment um 50% Sanktioniert, zweimal kam ein Brief zu einem Meldetermin nicht an,

Hier hättest du erfolgreich in den Fällen, in denen das Schreiben nicht ankam, Widerspruch einlegen können und somit die Sanktion verhindern können.
Du kannst auch jetzt noch dagegen mitttels Überprüfungsantrag vorgehen.
Rechtsgrundlage ist, dass hier das Amt lt. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X den Zugang des Schreibens und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen hat.
Das kann es im Normalfall nicht. Also darf es in diesem Fall auch nicht sanktionieren.


Nicky schrieb

    Worum es eigentlich geht ist das ich letzten Monat einen Termin bei der ARGE hatte. Da ich aber Fieber und eine ziemlich starke Erkältung hatte konnte ich nicht hingehen. Ich wollte zum Arzt gehen und stellte fest das die Arge mir kein Geld überwiesen hat.
    Da ich weder Schwarzfahren möchte, noch darauf hoffen möchte das irgendein Arzt mich untersucht obwohl ich nicht bezahlen kann, konnte ich nicht gehen um mir eine Krankschreibung zu holen. Deshalb habe ich eine Sanktion von 10% bekommen. Kann man da irgendwas machen?

Nein. Hier hast du lt. § 56 SGB II eine Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit.
Auch dass das Amt kein ALG II gezahlt hat, entbindet dich nicht von dieser Pflicht.
Kommst du dieser nicht nach und kannst somit keinen wichtigen Grund für dein Fehlen nachweisen, musst du die Konsequenzen tragen.





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Nicky 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 15:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die schnelle Antwort. Ich hätte noch eine Frage, in dem Sanktionsbescheid steht immer was von einem Anhörungsverfahren. Was darf ich denn darunter verstehen? Denn ich wüßte nicht das ich sowas jemals hatte.




JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 15:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit dem Sanktionsbescheid wirst du für gewöhnlich aufgefordert Stellung zu beziehen um dich für deinen Fehltritt zu rechtfertigen. Das kann z.B. der Widerspruch sein wenn die Schreiben nicht angekommen sind. Dieses Anhörungsverfahren unterliegt einer Frist bis zu dieser du dich meist schriftlich äußern musst. Wenn du das nicht tust wird automatisch die Sanktion verhängt.





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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

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Nicky 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 15:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


In meinem Sanktions bescheid steht aber wörtlich: "Es wurden weder im Anhörungsverfahren entscheidungsrlevante Gründe vorgetragen, noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, um von dieser Sanktion abzusehen."
Das liest sich so als ob die Anhörung schon stattgefunden hat. Das verwirrt mich jetzt schon ein bisschen.




JulesPapillon2 
Super Star
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 15:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hast du keine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen? Dann dürfte das ganze rechtswidrig sein. Genaueres wird sicher Ottokar wissen.





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Nicky 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 15:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein ich habe sonst gar nichts bekommen, nur diesen einen Brief in dem die Sanktion durchgeführt wird und in dem eben steht was ich vorhin schon geschrieben habe. So sahen bisher alle dieser Briefe aus, ich konnte mich bis jetzt noch nie zu einem Vorwurf äussern.

[Dieser Beitrag wurde am 08.11.2008 - 15:34 von Nicky aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 10:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Jede Sanktion, vor deren Erlass keine Anhörung nach § 24 SGB X durchgeführt wurde, ist rechtswidrig.
Das ist eine weiterer Grund, um auch jetzt noch gegen diese Sanktionen vorzugehen. Notfalls mittels Klage beim Sozialgericht, sollte dein Überprüfungsantrag + Widerspruch abgelehnt werden.





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Nicky 
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 11:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Gut dann werde ich das mal versuchen, kann mir einer einen Tipp geben wie man das am besten Formuliert? Ich bin in sowas nicht wirklich gut

Achja um nochmal auf was anderes zu kommen, ist das rechtens das die ARGE meine Miete nicht bezahlt ohne mich darüber zu Informieren? Ich habe das erst am Ende des Monats erfahren als ich eine Mahnung von der Vermietgesellschaft bekommen habe.

[Dieser Beitrag wurde am 09.11.2008 - 11:14 von Nicky aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 11:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn die Nichtzahlung der Miete durch die Sanktion bedingt ist, hättest du das ja erkennen können und müssen. Eine separate Mitteilung ergeht dabei nicht.

Bitte erkläre mal, wieso du 50% Sanktion hast, bei zwei Meldeverstößen, die nur mit jeweils 10% sanktioniert werden?

Und warum du nun gar kein Geld erhälst, obwohl die neue Sanktion ja auch nur 10% beträgt?

Wann (Datum Bescheid, Zeitraum und Höhe der Sanktion) hast du wofür welche Sanktion erhalten?



[Dieser Beitrag wurde am 09.11.2008 - 11:54 von Ottokar aktualisiert]





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