| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
mamodent Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.03.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 02.03.2008 - 15:25 | |
Hallo an alle, die AG überweisst jeden Monat 40 € zuviel Miete an den Vermieter.
Gibt es da eine Verjährungsfrist, ab wann keine Rückforderung mehr kommen kann.
Das ganze ist nicht durch falsche Angaben entstanden sondern durch ein Irrtum der AG,
MfG mamodent
Signatur Leben und Leben lassen |
|
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.03.2008 - 04:12 | |
Hallo Mamodent,
die wichtigste Frage zuerst: Hast du, nachdem du den Fehler bemerkt hast, die ARGE hierüber informiert? Falls ja, hast du deine (Mitwirkungs-)Pflicht getan. Es gibt eine Verjährungsfrist. Leider weiß ich grad nicht, wann das verjährt. 
Solltest du die ARGE noch nicht informiert haben, dann wäre mein Rat, dies zu tun.
Noch eine Frage: Wieso überweist die ARGE direkt an den Vermieter und nicht an dich? Dies ist eigentlich nur üblich, wenn man selbst darum gebeten hat oder wenn man sich etwas hat zuschulden kommen lassen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
mamodent Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.03.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 03.03.2008 - 13:56 | |
Hallo,die Miete direckt überweisen, ja darum habe ich gebeten, denn was weg ist ist weg, und ich habe damit nichts zu tun.
Der Fehler wurde jetzt nach 2 Jahren 8 Monaten festgestellt.
Die Verjährungsfrist für diese Überzahlungen würde mich aber noch interessieren.
MfG mamodent
[Dieser Beitrag wurde am 03.03.2008 - 13:57 von mamodent aktualisiert]
Signatur Leben und Leben lassen |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.03.2008 - 15:12 | |
Die Verjährungsfrist (§ 50 SGB X) beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.
Da der Fehler hier nicht von dir sondern vom Amt begangen wurde, zusätzlich die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt wurde, hat das Amt diesbezüglich einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter - nicht gegen dich!
Das ist wichtig. Sollte das Amt von dir die zuviel gezahlte Miete fordern, verweise sie an den Vermieter.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 13:09 | |
mich würde mal interessieren, wie du jetzt plötzlich davon erfahren hast??
und hat dein vermieter die ganze zeit denn nichts gesagt?
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:19 | |
Im übrigen hätte der Vermieter dieses Geld nicht einfach behalten dürfen sondern es umgehend erstatten müssen. Hier muss er sich dem Vorwurf des Betruges stellen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:45 | |
und ich verstehe immer noch nicht ganz, wie das zustande kam. war auf dem bewilligungsbescheid schon gleich zuviel bewilligt? also ich wüsste das nicht--weil ich nicht nachvollziehen kann, wie sich meine wohnkosten zusammenstellen
und wurde mehr überweisen als bewilligt? und wie kam das jetzt raus?
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:52 | |
flyingwitch schrieb
und ich verstehe immer noch nicht ganz, wie das zustande kam. war auf dem bewilligungsbescheid schon gleich zuviel bewilligt? also ich wüsste das nicht--weil ich nicht nachvollziehen kann, wie sich meine wohnkosten zusammenstellen
und wurde mehr überweisen als bewilligt? und wie kam das jetzt raus?
|
Gute Frage, das frage ich mich auch!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |