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mamodent 
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...   Erstellt am 02.03.2008 - 15:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle, die AG überweisst jeden Monat 40 € zuviel Miete an den Vermieter.
Gibt es da eine Verjährungsfrist, ab wann keine Rückforderung mehr kommen kann.
Das ganze ist nicht durch falsche Angaben entstanden sondern durch ein Irrtum der AG,

MfG mamodent





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Leben und Leben lassen

Wolf27 ...
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...   Erstellt am 03.03.2008 - 04:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mamodent,

die wichtigste Frage zuerst: Hast du, nachdem du den Fehler bemerkt hast, die ARGE hierüber informiert? Falls ja, hast du deine (Mitwirkungs-)Pflicht getan. Es gibt eine Verjährungsfrist. Leider weiß ich grad nicht, wann das verjährt.
Solltest du die ARGE noch nicht informiert haben, dann wäre mein Rat, dies zu tun.

Noch eine Frage: Wieso überweist die ARGE direkt an den Vermieter und nicht an dich? Dies ist eigentlich nur üblich, wenn man selbst darum gebeten hat oder wenn man sich etwas hat zuschulden kommen lassen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


mamodent 
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 03.03.2008 - 13:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,die Miete direckt überweisen, ja darum habe ich gebeten, denn was weg ist ist weg, und ich habe damit nichts zu tun.
Der Fehler wurde jetzt nach 2 Jahren 8 Monaten festgestellt.
Die Verjährungsfrist für diese Überzahlungen würde mich aber noch interessieren.

MfG mamodent

[Dieser Beitrag wurde am 03.03.2008 - 13:57 von mamodent aktualisiert]





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Leben und Leben lassen

Ottokar ...
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...   Erstellt am 03.03.2008 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Verjährungsfrist (§ 50 SGB X) beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.
Da der Fehler hier nicht von dir sondern vom Amt begangen wurde, zusätzlich die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt wurde, hat das Amt diesbezüglich einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter - nicht gegen dich!
Das ist wichtig. Sollte das Amt von dir die zuviel gezahlte Miete fordern, verweise sie an den Vermieter.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 13:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


mich würde mal interessieren, wie du jetzt plötzlich davon erfahren hast??
und hat dein vermieter die ganze zeit denn nichts gesagt?





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Uschi

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im übrigen hätte der Vermieter dieses Geld nicht einfach behalten dürfen sondern es umgehend erstatten müssen. Hier muss er sich dem Vorwurf des Betruges stellen.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


und ich verstehe immer noch nicht ganz, wie das zustande kam. war auf dem bewilligungsbescheid schon gleich zuviel bewilligt? also ich wüsste das nicht--weil ich nicht nachvollziehen kann, wie sich meine wohnkosten zusammenstellen

und wurde mehr überweisen als bewilligt? und wie kam das jetzt raus?





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb

    und ich verstehe immer noch nicht ganz, wie das zustande kam. war auf dem bewilligungsbescheid schon gleich zuviel bewilligt? also ich wüsste das nicht--weil ich nicht nachvollziehen kann, wie sich meine wohnkosten zusammenstellen

    und wurde mehr überweisen als bewilligt? und wie kam das jetzt raus?


Gute Frage, das frage ich mich auch!





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