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zwerg ...
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...   Erstellt am 27.08.2008 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und arbeite seit 1.4.08 auf 400€. Vom 12.11.07 bis 15.03.08 habe ich 20 Std/Woche also Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet. Erhielt aber trotzdem noch geringe Leistungen von der Arge. Anfang Mai wurde ich zur Vermögensprüfung aufgefordert, die Unterlagen sollten bis zum 13.6.08 abgegeben werden, ich habe sie sogar 2 Wochen vorher persönlich abgegeben. Auf meine Frage wie lange die Bearbeitung dauert wurde mir gesagt 2 bis 3 Wochen, daraus wurden dann 7 Wochen. (Personalmangel). Zwischenzeitlich habe ich meine Abrechnungen abgegeben und auch eine Änderung bzw. einen neuen Bescheid erhalten. Da ich meine Kündigung gleich nach Erhalt in Kopie dort abgegeben habe und auch mit angab, bei meiner Sachbearbeiterin, das ich eben ab 1.4.08 auf 400€ weiterbeschäftigt werde.
Dann bekam ich am 27 Juni einen Brief mit der Anhörung nach §24 SGB X, in der ich für die Zeit vom 1.5.08 bis 30.6.08 430,00€ zu Unrecht erhalten habe, dies bezieht sich lt. SChreiben auf §48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 zehntes SGB.
Dagegen habe ich natürlich Einspruch erhoben am 36.6.08, da ich meine Unterlagen regelmäßig und pünktlich abgegeben habe.
Mittlerweile bekam ich eine neue Änderung des Bescheides, der jetzt niedriger war. Am 17.7.08 bekam ich wieder einen Brief mit der Anhörung, diesmal war die Rückforderung schon bei 592,00 €.
Auch einen Auszug über den erhöhten Unterhalt habe ich gleich nach Erhalt abgeliefert. Seit 1.6.08 bekomme ich für die Kinder 375,00 € anstatt vorher 250,00 €. Den Vermerk habe ich sogar noch handschirftlich bei der Arge gemacht, als ich die Kontoauszüge usw. abgegeben habe.
Am 18.8.08 kam dann der Aufhebungs-Erstattungsbescheid in der ich jetzt eine Rückzahlugn in Höhe von 552,40 € leisten soll für die Zeit vom 1.5. bis 31.7.08 für mich und die Kinder.
mein Sohn 23.4.98 insges. 65,08 € meine Tochter 22.7.03 106,40 €, für mich 380,92 €.

Meine Frage ist die, ob die sich nicht zu lange Zeit mit der Bearbeitung gelassen haben? Und ob ich das so hinnehmen muß?

Danke




Ottokar ...
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...   Erstellt am 27.08.2008 - 16:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zu klären wäre hier zuerst, ob die Rückforderung überhaupt rechtens ist und auf welchem Einkommen sie beruht.





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zwerg ...
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wie kann ich das klären, bzw wo in der Berechnung steht das ungefähr? Die schreiben als Begründung:

Sie haben im genannten Zeitraum Einkommen erzielt, welches auf Ihre Leistungen anzurechnen ist.

Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung ihres Anspruchs geführt hat (§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 zehntes SGB). Ansonsten steht bei den Kindern das es für Leistungen für Unterkunft und Heizung und bei mir, ALG II.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 29.08.2008 - 09:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zwerg schrieb

    wie kann ich das klären, bzw wo in der Berechnung steht das ungefähr?

Dazu musst du mal deine Unterlagen prüfen.
Du musst doch wissen, was man dir hier für Einkommen anrechnet? Wenn nicht, solltest du mit dem Bescheid zum Amt gehen und dir diesen erklären lassen.





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zwerg ...
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...   Erstellt am 31.08.2008 - 18:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
habe nachgesehen, bis Februar war alles ok. Mit der Änderung vom 25.03.08 kammen folgende Berechnungen:

1.3.bis 31.3.08 bekam ich von der Arge:
Gesamtbetrag von 421,47;
Netto-Erwerbseinkommen: 511,33
Freibetrag: 178,80
zu berücks. Einkommen: 332,53
Gesamtbedarf: 1326,00
Gesamteinkommen: 904,53



1.4 bis 30.4.08 von der Arge erhalten:
Gesamtbetrag von 162,06;
Netto-Erwerbseinkommen: 827,00
Freibetrag: 235,06
zu berücks. Einkommen: 591,94
Gesamtbedarf: 1326,00
Gesamteinkommen: 1163,94


1.5. bis 31.5.08 von der Arge erhalten:
Gesamtbetrag von 725,00;
Netto-Erwerbseinkommen: 000,00
Freibetrag: 000,00
zu berücks. Einkommen: 000,00
Gesamtbedarf: 1326,00
Gesamteinkommen: 601,00



Anderung
am 17.4.08 für die Zeit vom 1.4. bis 30.4.08 Gesamtbetrag: 613,02
Netto-Erwerbseinkommen: 255,28
Freibetrag: 114,30
zu berücks. Einkommen: 140,98
Gesamtbedarf: 1326,00
Gesamteinkommen: 712,98
mit dem Zusatz: Anrechnung Ihres Einkommens lt. Lohnabrechnung März 08. Sie erhalten eine Nachzahlung in Höhe von 450,96 €


Bescheid vom 9.5.08
Gesamtbetrag vom 1.6. bis 30.11.08 Betrag: 725,00
Netto-Erwerbseinkommen: 000,00
Gesamtbedarf: 1326,00
Gesamteinkommen: 601,00


Änderung vom 17.5.08 werden angepasst auf 736,00 ab dem 1.7.08
Gesatmbedarf: 1337,00
Gesamteinkommen: 601,00


Änderung vom 27.5.08 vom 1.7 bis 31.7.08
Gesamtbetrag: 495,00
Netto-Erwerbseinkommen: 400,00
Freibetrag: 130,00
zu berücks. Einkommen: 270,00
Gesamtbedarf: 1337,00
Gesamteinkommen: 842,00
Vermerk: ab Juli 08 wrid ein Einkommen von 400,00 angerechnet. Nach vorlage der Lohnabrechnung wrid das tatsächliche Einommen berücksichtigt.


Änderung vom 17.7.08 für die Zeit vom 1.8. bis 30.11.08 Gesamtbetrag: 414,00 wegen Änderung des Unterhaltes von 250,00 auf 375,00
Gesamtbedarf: 1337,00
Gesamteinkommen: 923,00

hoffe ich habe jetzt alles,es kommen Monatlich Kindergeld 308,00 dazu und bis 30.5.08 250,00 Unterhalt für die Kids und ab dem 1.6. sind es 375,00 Unterhalt.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.09.2008 - 18:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Stimmen die von dir hier abgeschriebenen Netto-Erwerbseinkommen?

Du hast dort für Mai zwei verschiedene Berechnungen stehen, einmal ohne jedes Einkommen und einmal mit Berücksichtigung von 400€.

Die Rückforderung bezieht sich auf den zeitraum 01.05.-30.06., was ist mit Juni?

Wenn du im Mai und Juni tatsächlich Einkommen hattest aber ALG II zuerst ohne Anrechnung desselben erhalten hast, dann ergibt sich daraus die Rückforderung in Höhe des anrechenbaren Einkommens.
Für Mai wären das 240€, wenn das im Juni genau so war, dann sind das insges. schon 480€.
Was ist mit dem höheren Unterhalt? Wird der nun ab 01.08. oder schon ab 01.06. gezahlt?





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zwerg ...
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 12:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
die Angaben sind so richtig, tatsache ist aber das ich meine Unterlagen (Abrechnungen, Kündigung und das ich ab 1.4. auf 400 € arbeite) pünktlich abgeliefert habe. Die Arge jedoch fast 2 Monate für die Bearbeitung gebraucht hat. Und die Unterlagen wohl nicht richtig bearbeitet hat, sonst hätten sie ja gemerkt, das eine Änderung eingetreten ist. Der Unterhalt wurde zum 1.6. geändert.
Kann ich da was machen oder muß ich das so hinnehmen, und wenn kann ich das in Raten zurückzahlen?




Ottokar ...
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 12:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zwerg schrieb

    Kann ich da was machen oder muß ich das so hinnehmen,

Das kann ich eben in Ermangelung von Fakten nicht feststellen!!!

Ohne das ioch weis, woher diese Überzahlung kommt, kann ich dazu keinerlei konkrete Aussagen machen!





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zwerg ...
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 13:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


welche Angaben würdest du denn noch benötigen? ich wüßte jetzt nicht welche. Oder soll ich beim Amt konkret nachfragen auf was sich die Überzahlung bezieht. Dachte ich habe alle relevanten Zahlen abgeschrieben.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 05.09.2008 - 17:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zwerg schrieb

    Oder soll ich beim Amt konkret nachfragen auf was sich die Überzahlung bezieht.

Genau davon schreibe ich die ganze Zeit!


zwerg schrieb

    Dachte ich habe alle relevanten Zahlen abgeschrieben.

Aus denen geht aber nicht hervor, woher die Überzahlung stammt.





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