Joselean Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.07.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 31.07.2008 - 08:33 | |
Hallo,
mich interessiert, inwieweit Rücklagen für die Instandhaltung einer Eigentumswohung bei Antragstellung für Alg II zum Vermögen gerechnet werden.
Konkret liegt folgende Situation vor:
Ich besitze in einem Mehrfamilienhaus eine kleine Eigentumswohung (60 qm), in der ich selbst (alleine) wohne. Monatlich zahle ich einen gewissen Betrag als sog. Wohngeld. Dies entspricht den Nebenkosten bei einer Mietwohnung: Es werden die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. damit gedeckt, außerdem wird ein Anteil für die Instandhaltung des Hauses als Rücklage einbehalten.
Die Rücklagen sämtlicher Eigentumer werden auf einem Konto gesammelt, der Betrag für meine Einheit kann mir aber eindeutig zugeordnet werden und ist auch in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen. Sie sind wie gesagt zweckgebunden, es werden damit
Renovierungen, die das gesamte Haus betreffen (nicht einzelner Wohnungen), damit gezahlt.
Zählen diese Rücklagen zum Vermögen oder nicht?
Dies ist deshalb relevant, da ich mit meinem "normalen" Vermögen (Bargeld, Bankguthaben,
kleiner Fondsbestand) unterhalb der Freibetragsgrenze liege. Nimmt man aber die
Rücklagen für die Instandhaltung der Wohnung hinzu, wird diese Freibetragsgrenze
überschritten.
Besteht in diesem Fall Anspruch auf ALG II, oder muß ich den Betrag, der die Freibetragsgrenze übersteigt, erst mal aufbrauchen?
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1ichAGerfinder Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.07.2008 Beiträge: 80 Nachricht senden | Erstellt am 31.07.2008 - 11:58 | |
Hallo Joselean,
die Instandhaltungsrücklagen der WEG können von der ARGE nicht als Vermögen angerechnet werden, da sie bei einer vergleichbaren Mietwohnung auch in den Betriebskosten enthalten sind und nicht verbraucht werden könnnen.
Lies mal den Vermögensratgeber hier im Forum und die dort genannten BSG Urteile.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.07.2008 - 13:33 | |
Hinzu kommt, dass du über dieses Geld ja nicht verfügen kannst.
Selbst wenn das Amt es als Vermögen ansieht, ist es damit für dich nicht verwertbar und darf nicht berücksichtig werden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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