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IrasCignavojo ...
WeltChronist und
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...   Erstellt am 16.09.2006 - 02:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Târauni

(Vom Leben in Rhyandi)


(Anmerkung zur Sprache: Das Wort „târauni“ mit Betonung der ersten Silbe ist die Mehrzahl für „târaun“, das Wort „taráuni“ bezeichnet die darin Wohnenden)

Jeder Rhyandi gehört zu einem Târaun - und sei es, daß dieser Târaun nur aus einer einzigen Person besteht. Das Wort ist übernommen aus einer Zeit, in der Rhyandi noch ausschließlich in Wohnhügeln lebten (wörtliche Übersetzung: târa-annûn = Wohn-Tiefe), und bezeichnet in erster Linie eine Gemeinschaft von Rhyandi, die im allgemeinen bis zu zweihundert Menschen umfaßt, in den meisten Fällen allerdings nur etwa zwanzig bis fünfzig. In den Aufzeichungen anderer Reiche wird „Târaun“ meist mit „Haus“ übersetzt. Da in vielen Reichen Adelsfamilien oft „Häuser“ genannt werden, trägt diese Übersetzung beiden Bedeutungen, die „Târaun“ im rhyandischen hat, genügend Rechnung.

Das „Haus“ und seine Bewohner

Alle Taráuni gelten als verwandt - wobei zu beachten ist, daß in Rhyandi Verwandtschaft meistens Wahlverwandtschaft bedeutet. Das heißt, ein Rhyandi gilt als verwandt mit denjenigen, die ihn als Verwandten akzeptieren und für deren Târaun er sich erklärt hat. Diese Art von Verwandtschaft wird von der Blutsverwandtschaft unterschieden und ist unabhängig von ihr - und letztere spielt auch im Alltagsleben der Rhyandi eine sehr viel geringere Rolle.
Ein Târaun wohnt in einem Târaun. Das heißt, das Wort wird nicht nur für die Gemeinschaft verwendet, sondern auch für den Wohnhügel, das Haus, die Höhle oder den Turm, in dem die Gemeinschaft lebt. Bei größeren Târauni handelt es sich meist um eine Gruppe nahe beieinanderstehender Behausungen. Je nach Region handelt es sich um Baumhäuser (Shatân-Ebene und Inish Tirunedh), Stein- und Holzhäuser (Bucht von Jathannan und Region Lorhim), Höhlen oder Wohnhügel (Kristallgebirge, Sturmlande und Sûn-Tal). Innerhalb von Städten werden einzelne Höhlen oder Häuser durch Gänge verbunden, um größere Târauni zu bilden.
Târauni wachsen - mit der Anzahl der Bewohner wächst auch das Haus. Größere Târauni, oberirdisch angelegt, ähneln oft Schlössern oder Burgen mit Dutzenden scheinbar regellosen Anbauten, oder bestehen aus ebenso regellos miteinander verbundenen Häusern, während große unterirdische Târauni weitverzweigte Höhlensysteme bilden, oft mit einer Vielzahl von Ausgängen und Fenstern und Balkonen in Felsklippen. Wie die Târauni angelegt werden, hängt teilweise von den Eigenschaften des Erdbodens ab, ist aber ansonsten ganz der Phantasie und der Handwerkskunst der Bewohner überlassen.
Târauni finden sich aus den verschiedensten Gründen zusammen. Kleinere Târauni betreiben häufig zusammen ein Handwerk und erlangen im Laufe mehrerer Generationen darin eine gewissen Berühmtheit - bekannte Beispiele sind Târaun Lir’An (Magier, Kristallgebirge) und Târaun Damurak (Gerber, Sturmlande). Andere Târauni setzen auf Vielfalt und haben die verschiedensten Mitglieder, während wieder andere Wert auf Liebesbeziehungen zwischen den Mitgliedern legen - die Möglichkeiten sind unbegrenzt, solange genügend Gemeinsamkeiten gefunden werden, um einen Târaun zu bilden.
Innenbeziehungen

Ebenso vielfältig sind - jedenfalls im Prinzip - die Arten, wie die Innenbeziehungen eines Târauns aufgebaut sind. Es könnte im einen Târaun eine Art Patriarchendiktatur existieren und im direkt benachbarten die Regel, daß jeder tun darf, was er will. Da die Târauni verhindern, daß sich Außenstehende in die Innenbeziehungen ihres Târauns einmischen, könnten zwei solche Târauni für Generationen nebeneinander existieren, ohne sich gegenseitig zu bekämpfen. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Verhaltensweisen in den meisten Târauni durchgesetzt. So werden Entscheidungen nur durch Konsens getroffen - wenn kein Konsens zustande kommt, passiert im allgemeinen nichts, und jeder kann im Rahmen der bisherigen Vereinbarungen tun, was er oder sie will. Sobald ein Konsens zustandekommt, sind alle solange an die Entscheidung gebunden, bis sie aufgehoben wird. Entscheidungen werden in Versammlungen getroffen, die in unregelmäßigen Abständen oder einmal im Mond stattfinden. In diesen Versammlungen wird vorgeschlagen und diskutiert (Gewalt in Diskussionen gilt zwar allgemein als verpönt, kommt aber in manchen Gebieten öfter vor), und Entscheidungen werden durch Abstimmungen getroffen. Darin kann man nicht einfach nur „ja“ oder „nein“ sagen, sondern es gibt vier Möglichkeiten: „Ich bin dafür“, „Ist mir egal“, „Ich bin dagegen, kann aber damit leben, wenn alle es wollen“ und „Damit kann ich nicht leben“. Ein Konsens gilt als erreicht, wenn eine Mehrheit dafür ist und alle mit dem Vorschlag leben können.
Die Aufnahme in einen oder der Ausschluß aus einem Târaun läuft genauso ab, nur daß der jeweilige Bewerber oder als nicht mehr tragbar empfundene in dieser Versammlung zwar sprechen können, aber kein „Stimmrecht“ haben. Ein Kandidat für den Ausschluß ist etwa, wer zuviel Besitz des Târauns in persönlichen Besitz umzuwandeln versucht (siehe unten), wer zu oft als einziger in Versammlungen einen Vorschlag zu Fall bringt und wer andere Taráuni körperlich oder geistig mißhandelt. Manche Târauni haben eine ganze Reihe von Verhaltensweisen, die, wenn sie zur Gewohnheit werden, zum Ausschluß führen. Diese Dinge sind je nach Târaun sehr unterschiedlich.

Gefährten und Geliebte

Die persönlichen Beziehungen innerhalb eines Târauns werden auf keine Weise geregelt. Jede/r kann beliebige und beliebig viele Liebesbeziehungen beliebiger Art mit beliebigen Personen innerhalb und außerhalb des Târauns eingehen. Bei einer Mehrheit bilden sich Paarbeziehungen, die zumindest ein paar Jahre halten. Der weitaus größte Teil aller Beziehungen dieser Art wird niemals auf irgendeine Art formalisiert, außer vielleicht durch ein privates Ritual oder etwas ähnliches. Diejenigen, die mit ihren Liebesbeziehungen spirituelle Elemente verbinden oder ihnen eine größere Bedeutung verleihen wollen, können ihre Gefährtenschaft durch ein Nimhor-Ritual bei der Ildru-Priesterschaft affirmieren. Sie heißen dann auch „Nimhorad“ (=Gefährten, zu unterscheiden von den Nimhorad, der Seefahrergilde in Jathannan). Die Nimhorala gilt idealerweise für das ganze Leben, ist aber, wie bereits gesagt, eher eine Ausnahmeerscheinung.

Kinder, Eltern und Wanderer

Die Versorgung und Bildung von allen Kindern in einem Taraun obliegt allen seinen Mitgliedern. Frauen und Männer, die besondere Neigung und Befähigung für den Umgang mit Kindern haben, werden sogenannte „Nenn-Eltern“ (Eilyni=Nenn-Mutter, Eiryan=Nenn-Vater) , die sich ausschließlich um die Bedürfnisse und die Ausbildung von Kindern kümmern.
Die einzige unveränderbare Beziehung in einem Târaun ist die zwischen einem Kind und seiner leiblichen Mutter (mhianna). Eine hochschwangere Frau braucht nicht zu arbeiten. Ist das Kind aber erst einmal geboren, leiten sich aus dieser Mutterschaft keine weiteren Rechte ab. Sie kann, soweit sie es nicht bereits ist, eine Eilyni werden, und in diesem Fall hat sie selbstverständlich zu ihrem leiblichen Kind eine besondere Beziehung. Will sie aber die Verantwortung einer Eilyni nicht übernehmen, geht das Kind in die Obhut der Nenn-Eltern über. Unter diesen gelten dann je eine Eilyni und ein Eiryan als die Nenn-Eltern des Kindes. Sie werden mit Bezug auf das Kind häufig einfach Eltern genannt. Die Eilyni und der Eiryan eines Kindes müssen nicht unbedingt Geliebte oder Gefährten sein, wenn das auch häufig so ist. Beide können wechseln, während das Kind aufwächst, und können auch zwischendurch Wanderer werden (siehe unten). Dann erhält das Kind neue Nenn-Eltern für die Zeit der Wanderschaft. Auf diese Weise sind die meisten Kinder Kinder des ganzen Târauns. Eine besondere Beziehung bildet sich häufig zwischen den Kindern der gleichen Nenn-Eltern.
Kinder bleiben in der Obhut der Eltern bis zur Daina-an-Mhor. Das Wort kann „Zeit der Fruchtbarkeit“, „Zeit der Wanderschaft“ oder „Zeit des Todes“ bedeuten, wobei letzteres bedeutet, daß die Kindheit zu Ende ist. Daina-an-Mhor ist ein großes Fest, und findet für Mädchen nach der ersten Menstruation, bei Jungen nach Erreichen der Zeugungsfähigkeit statt, und zwar jeweils am ersten Vollmond nach dem Ereignis. Über all diese Dinge wird offen gesprochen, da Daina-an-Mhor ein Grund zur Freude ist. Daina-an-Mhor besteht aus einem offenen Fest und einer für Mädchen und Jungen getrennten Zeremonie, in der ihnen ihre neue Verantwortung erklärt und ihre Verbindung zur Erde und zu den Göttern rituell affirmiert wird.
Nach der Daina-an-Mhor können die Jugendlichen in den Angelegenheiten des Târauns mitreden (aber noch nicht mitstimmen) und aus eigenem Willen den Târaun wechseln, etwa wenn in ihrem Târaun keine Möglichkeit besteht, in einem Handwerk ihrer Neigung weiterzukommen.
Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Daina-an-Mhor (meist zwei bis vier Jahre danach) können junge Männer und Frauen Wanderer werden. Das heißt, daß sie für mindestens zwei Jahre von ihrem Târaun fortgehen, während derer sie sich nie mehr als einen Mond am selben Ort aufhalten und dabei ein möglichst großes Gebiet bereisen sollen. Erst, wenn sie zurückkommen, gelten sie als Männer und Frauen mit voller Verantwortung für ihr eigenes Leben und ihren Târaun. Die Rückkehr von der Wanderschaft ist - wieder einmal - Anlaß für ein großes Fest. Besonders weitgereist zu sein, gilt in Rhyandi als erstrebenswert, und die weitest-gereisten haben oft den größten Einfluß in ihrem Târaun. Deshalb reisen die Rhyandi auch im späteren Leben gern und viel.
Zwischen die Daina-an-Mhor und die Rückkehr von der Wanderschaft fallen meistens noch einige wichtige Ereignisse: da wäre zunächst die Entscheidung für ein Handwerk. Von einem Wanderer wird erwartet, sich möglichst viel anzusehen und nach Möglichkeit auszuprobieren, so daß er diese Entscheidung mit Kompetenz treffen kann. Ein weiteres Ereignis, dem in Rhyandi spirituelle Bedeutung zugesprochen wird, ist die erste Liebesnacht. Ist das Ereignis absehbar, wird vorher ein Tempel aufgesucht und um den Segen der Götter gebeten - das ist auch häufig ein Anlaß dafür, noch einen Tag zu warten. Es ist auch die Aufgabe der Priesterinnen und Priester, insbesondere die Unerfahrenen darauf hinzuweisen, daß es dabei um Lust und Vergnügen geht und/oder um Kinder, keinesfalls jedoch um jugendliche (oder auch sonstigte) Machtspiele. Liebe und Lust als Waffe zu benutzen, gilt als eine der größtmöglichen Beleidigungen des Opfers, der Götter und der Erde. Die Priesterschaften der Ildru und des Dondra haben in Rhyandi das Recht, daran Schuldige mit einem Zauber für ein Jahr zu zeichnen - das heißt, wenn der Schuldige die Rache durch den Târaun des Opfers überlebt.

Reisende, Wanderer und das Gastrecht

Jede/r Jugendliche und jeder Mann und jede Frau kann nach Belieben aus einem Târaun austreten. Personen, die nicht Mitglied eines Târaun sind, heißen Reisende. Wanderer reisen auch, sind aber Mitglied eines Târauns geblieben. Reisende und Wanderer (sowohl jugendliche als auch erwachsene) genießen in jedem Târaun Gastrecht. Das heißt, der Târaun muß ihnen mindestens für zwei Nächte Unterkunft und Essen gewähren, bei Verletzten auch länger. Wenn sie sich länger aufhalten, wird von ihnen erwartet, sich mit ihren Fähigkeiten für den Târaun nützlich zu machen oder dem Târaun ein angemessenes Geschenk zu geben. Reisende können jederzeit um Aufnahme in den Gast-Târaun bitten - die meisten Târauni werden eine solche Bitte jedoch erst nach längerem Aufenthalt ernsthaft in Erwägung ziehen.

Bildung: Der Tán

Eine besondere Rolle innerhalb eines Târaun nimmt der Tán (=Lehrer) ein. In jedem Târaun gibt es einen oder mehrere davon. Táni haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche des eigenen Târauns sowie jugendliche Wanderer aus anderen Târauns, die gerade anwesend sind, in der Geschichte, den Mythen und der Religion, sowie im Lesen und Schreiben, manchmal auch im Singen zu unterrichten, also in den Dingen, die unabhängig vom späteren Handwerk als wichtig angesehen werden. Andere Alltagsfertigkeiten werden durch die Eltern vermittelt, während handwerkliche Fähigkeiten durch geeignete Personen aus dem eigenen oder einem nahen benachbarten Târaun gelehrt werden. Häufig sind Táni Elrhadainn, und von diesem Wort kommt auch die bis vor kurzer Zeit lebendige Tradition, daß viele Elrhdadainn die Silbe „Tán“ als mittleren Namen annahmen.

Besitz und Eigentum

Es gibt verschiedene Formen von Besitz und Eigentum. Als persönlicher Besitz wird in Rhyandi nur das angesehen, was eine Person am Körper tragen kann. Das umfaßt im allgemeinen alles, was zu der Ausrüstung eines Reisenden oder Wanderers gehört, sowie als Ausnahme von der Regel ein Reittier. Gold, Silber und Juwelen fallen nicht unter den persönlichen Besitz. Der Diebstahl von persönlichem Besitz kann durch das Opfer und seinen Târaun so bestraft werden, wie sie es für richtig halten (oft durch den Tod des Diebes). Wenn es Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung gibt, wird ein Magier oder Priester hinzugezogen. Es ist eine durch die Elrhadainn gewährleistete Regel, daß der Târaun eines Diebes in diesem Fall keine Vergeltung für dessen Tod fordern darf.

Alles andere gilt als Besitz des Târaun. Beim Eintreten in einen Târaun geht alles, was das neue Mitglied mit sich führt und was über den persönlichen Besitz hinausgeht, in den Besitz des Târaun über. Das gilt insbesondere für Gold und ähnliches. Beim Austreten aus einem Târaun wird dem Reisenden aus dem Schatz des Târaun sein Anteil in Gold, Silber oder Juwelen mitgegeben. Das Gold und Silber eines Târaun-losen Reisenden gilt als persönlicher Besitz. Mit Einverständnis des Târaun darf ein Reisender vor seinem Austritt aus dem Târaun bestimmte Gegenstände durch Verkauf in persönlichen Besitz (sprich: Silber etc.) verwandeln. Dieses Recht entfällt bei Ausschluß durch den Târaun.

Als Eigentum des Târaun gilt alles, was Besitz des Taraun ist, aber außerhalb von ihm selbst existiert (etwa Schiffe und anderes bewegliches Gut).
Als persönliches Eigentum gilt alles, was ein târaun-loser Reisender von seinem Silber kauft, das nicht persönlicher Besitz ist, weil es zu groß oder zu weit weg ist. Bei Eintritt in einen Târaun geht das alles in den Besitz des Târaun über. Wenn der Reisende allerdings von seinem Silber ein Schiff gekauft hat, hat er üblicherweise auch seinem Eintritt in einen Târaun die persönliche Verfügungsgewalt darüber, mit Ausnahme des Verkaufs.
Jeder Târaun ist für die Sicherung seines Besitzes selbst verantwortlich. In den meisten Târauni wird darauf geachtet, Gold und Silber so schnell wie möglich in Güter zu verwandeln, um keine Räuber anzulocken.





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