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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2008 - 00:55 | |
Dies ist aus der Seite der Deutschen Rentenversicherung entnommen
Ich habe immer in Düsseldorf gearbeitet und gehe jetzt in Rente. Meinen Lebensabend möchte ich auf Mallorca verbringen. Muss ich als Deutscher Abzüge von meiner Rente befürchten?
Im konkreten Fall nicht. Deutsche, die sich in der Europäischen Union aufhalten, erhalten ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie bei Aufenthalt in Deutschland. Das gilt in der Regel auch für Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die außerhalb des heutigen Bundesgebiets zurückgelegt oder die nach dem Fremdrentenrecht anerkannt wurden. Also beispielsweise Zeiten im früheren Deutschen Reich oder in den Staaten des früheren Ostblocks. Bei einer Auswanderung in einen Staat außerhalb der Europäischen Union kann aus diesen Zeiten nicht mehr gezahlt werden.
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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2008 - 00:57 | |
Ich beziehe aus Deutschland eine Rente. Wem muss ich meinen Verzug melden, an wen müssen sich meine Erben wenden, wenn ich verstorben bin?
Die Mitteilung ist umgehend an die
Deutsche Post AG
Renten Service
Flohrstraße 21
13507 Berlin
Tel.: (030) 43 58 26 02
Fax: (030) 432 54 16
oder direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu senden.
Bitte geben Sie dazu das Zahlungskennzeichen beziehungsweise die Versicherungsnummer sowie das Bearbeitungskennzeichen an. Im Falle des Todes sollte ein Nachweis über das Sterbedatum sowie die Adresse der Erben beigefügt werden.
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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2008 - 00:58 | |
Ich lebe seit Jahren in Kanada. Wo kann ich hier meinen Antrag auf deutsche Rente stellen?
Bei Aufenthalt im Ausland nehmen die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland Anträge entgegen. Auch eine Antragstellung direkt bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland ist möglich. In Staaten, die mit Deutschland ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen haben, sollte der Antrag beim ausländischen Versicherungsträger gestellt werden. Der Tag der Antragstellung im Wohnland gilt dann auch in Deutschland. Sie können Ihren Antrag auf deutsche Rente also am einfachsten bei einer Zweigstelle des kanadischen Rentenversicherungsträgers stellen. Dieser nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn zusammen mit Ihren Nachweisen nach Deutschland weiter.
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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2008 - 00:59 | |
Welche Renten werden nicht außerhalb Deutschlands gezahlt?
Je nachdem, wo man sich im Ausland aufhält, kann die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland umzieht. Das ist der Fall, wenn die Rente nicht allein aufgrund des Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt (sogenannte Arbeitsmarktrenten). Unter Umständen kann eine solche Rente auch nur dann gezahlt werden, wenn der Rentenanspruch schon während des Aufenthalts in Deutschland bestanden hat.
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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2008 - 01:01 | |
Wie erfolgt die Rentenzahlung ins Ausland?
Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden. Für die Zahlung Ihrer Rente in einen Mitgliedstaat benötigt die Rentenversicherung Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC) und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN). Beide Angaben erfragen Sie bei Ihrer Bank. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann einmal jährlich, ob Sie noch leben und die Rente weiter gezahlt werden kann.
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lobo48 

Status: Offline Registriert seit: 20.01.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 13:08 | |
soweit ich weiß wird die deutsche rente unversteuert ausgezahlt, wenn man mehr als 189 tage im jahr in uru lebt und renten werden in uru nicht versteuert.
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