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zwergchen ...
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...   Erstellt am 21.08.2009 - 16:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hey Mädels!

Gestern habe ich einen Brief bekommen, indem steht, dass man mir ein Rentenkonto eingerichtet hat. Mit dem Schreiben wurde mir auch meine Versicherungsnummer mitgeschickt und der Sozialversicherungsausweis. Ist ja schön und gut, aber ich habe dazu ein paar Fragen. Wäre super lieb, wenn mir jemand antwortet, der Antworten darauf weiß.


    1.) Ich nehme mal an, das Schreiben kommt daher, dass ich seit Ende Juni einen Wochenendjob habe.
    (Würde zumindest erklären, warum mein 19-jähriger Bruder dieses Schreiben noch nicht bekommen hat.)
    Aber woher weiß die Deutsche Rentenversicherung das? Das kann doch nicht angehen, dass man sobald man das erste mal arbeitet gleich so ein Schreiben bekommt?

    2.) Wie kommt die DRV an meine Daten?
    3.) Warum richten die mir einfach ein Rentenkonto ein? Sollten die nicht vorher fragen? Vielleicht will ich das ja gar nicht.
    (Klar, ich will das schon. Könnte ja aber auch anders sein...)


    4.) Muss ich das Konto jetzt regelmäßig 'füllen'? Ziehen die mir einfach etwas vom Gehalt ab?

    5.) Diesen Sozialversicherungsausweis muss man gut aufheben, oder?
    Der kommt doch an den Arbeitgeber soweit ich weiß, oder?

    6.) Werden meine Daten an Dritte geleitet, und muss ich befürchten künftig mit Werbung zugemüllt zu werden?

Tut mir Leid, dass ich so doofe Fragen stelle, aber ich hab' einfach keine Ahnung von der Materie

Liebe Grüße
Zwergchen





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        Viele liebe Grüße an Mia Emelie und Kate!

Triceratops ...

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...   Erstellt am 21.08.2009 - 21:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo

Da ich mich etwas damit auskenne, werde ich versuchen, das mal einigermaßen
verständlich zu erklären.

1.) Ich nehme mal an, das Schreiben kommt daher, dass ich seit Ende Juni einen
Wochenendjob habe.


Genau! Arbeitgeber sind nämlich verpflichtet, die "gesetzlich abzuführenden Sozial-
versicherungsbeiträge" dem zuständigen Träger zu melden und dorthin zu überweisen.
Bei den sogenannten "Geringfügig Beschäftigten" (also die, die wenig verdienen) ge-
schieht dies i. d. R. zentral an die Bundesknappschaft (die heißt wirklich so). Anders
ist das bei denen, die weitaus mehr verdienen. Da wird dann vom Arbeitnehmer ge-
fordert, daß er sich in einer gesetzlichen Krankversicherung anmeldet und dies dem
Arbeitgeber mitteilt. (Bei Großverdienern oft eine private Versicherung)

2.) Wie kommt die DRV an meine Daten?

Hintergrund hier ist die Aufgliederung der Sozialverversicherung in "Kranken-", Pflege-",
"Arbeitslosen-" und "Rentenversicherung" (zahlen zusammen je Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer) sowie die Unfallversicherung (zahlt nur der Arbeitgeber). Die jeweiligen Fein-
heiten bezüglich Bemessungsgrenzen usw. lasse ich hier mal weg; denn die ändern
sich fast schon im Halbrahresrhythmus.

Abgeführt (Amtsdeutsch für die Zahlungsweise) werden die Beträge i. d. R. erst direkt
an den jeweiligen Krankenversicherungsträger und werden von dort in einer Art Umlage
an das Bundesamt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) und an die "Deutsche Renten-
versicherung" (DRV - also der Anteil Rentenversicherung) weitergeleitet. Die Meldung
erfolgt automatisch und nach strengen gesetzlichen Vorgaben.

3.) Warum richten die mir einfach ein Rentenkonto ein? Sollten die nicht vorher fragen?
Vielleicht will ich das ja gar nicht.


Der Vorgang ist gesetzlich geregelt; und wir alle haben darauf keinerlei Einfluß. Nur die
Tatsache, daß jemand vielleicht mal viel mehr verdient und sich dann "privat versichern
darf" (und dann auch muß!), befreit von der gesetzlichen Versicherung. Das Konto selbst
wird allerdings - dann ohne Zulauf - weitergeführt und erst gelöscht, wenn der Betroffene
lange verstorben ist. (Für etwaige Recherchen auch nach dem Tod bleibt ein Konto für
eine gewisse Zeit erhalten - beim Finanzamt [für Steuern] sind das übrigens 20 Jahre!)

4.) Muss ich das Konto jetzt regelmäßig 'füllen'? Ziehen die mir einfach etwas vom Ge-
halt ab?


Das Konto wird "ein Leben Lang" von der DRV geführt. Eingezahlt wird dort jedoch in
unterschiedlichster Weise. Der klassische Fall ist ein regelmäßiges Gehalt, von dem
dann die jeweiligen Beiträge automatisch nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben
abgezogen werden - nennt sich ja "Sozialversicherung". Ein weiteres Beispiel ist die
Arbeitslosigkeit; hier übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung nach entsprechenden ge-
setzlichen Vorgaben (klingt extrem trocken und wiederholt - ist aber leider so). Auch
Zeiten der Schulbildung (ab dem 17. Lebensjahr) zählen. Beitragsfreie Zeiten sollten
aber möglichst vermieden werden, lassen sich aber, wie ich selber bei mir feststellen
muß, nicht immer garantieren. SELBER einzahlen muß allerdings auch niemand.

5.) Diesen Sozialversicherungsausweis muss man gut aufheben, oder? Der kommt
doch an den Arbeitgeber soweit ich weiß, oder?


Der Ausweis wird seit einigen Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung aus-
gestellt und muß dem Arbeitgeber bei Einstellung vorgelegt werden. Er bleibt in Besitz
des Arbeitnehmers und muß bei amtlichen Überprüfungen (vor allem im Handwerk) je-
derzeit vorgezeigt werden können - auch dieses ist gesetzlich geregelt.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir persönlich die Fage, warum ich selbst noch
keinen sogenannten "Sozialversicherungsausweis" habe. Hängt wahrscheinlich damit
zusammen, daß ich seit der Bundeswehr bislang in keinem sozialversicherungspflich-
tigen Arbeitverhältnis stand. Diese Ausweise kamen erst in den 90ern auf. Interessante
These übrigens...

6.) Werden meine Daten an Dritte geleitet, und muss ich befürchten künftig mit Werbung
zugemüllt zu werden?


Allen Befürchtungen zum Trotz scheint der Datenschutz in deiser Hinsicht bestens zu
funktionieren. Denn anders als bei Werbung u. ä. werden Daten ausschließlich im
Rahmen einer Beschäftigung jedweder Art erhoben und weitergegeben. Ein Verstoß
hier wäre jederzeit klar nachzuvollziehen.




Noch ein paar Feinheiten, falls der Eindruck entstünde, hier würden aberwitzige Sum-
men vom Gehalt abgezogen.

# Geringverdiener - bis zu 400 € monatlich

Hier zählt ausnahmsweise mal Brutto = Netto. Denn die Abzüge beschränken sich auf
eine Pauschale von 22% (also 88 €, die der Arbeitgeber alleine bezahlen muß und sich
in Steuern und Sozialversicherung aufsplittet). Allerdings entfällt hier die Arbeitslosen-
versicherung. Der Arbeitnehmer hat also aus so einer Beschäftigung später keinen An-
spruch auf Arbeitslosengeld. Gerne wird diese Pauschale auch dem Arbeitnehmer (m.
E. rechtswidrig) mit fadenscheinigen Begründungen aufgebürdet.

# Normalverdiener - sagen wir mal 1500 € monatlich

Hier beteiligen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (meist) zu gleichen Teilen an der
Sozialversicherung. Hieraus resultiert das oftzitierte NETTOGEHALT.
Beispiel (nicht mehr unbeding aktuell) für 1500 € Bruttogehalt
19% Rentenversicherung (RV) - je 142,50 € Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN)
15% Krankenversicherung (KV) - je 112,50 € AG und AN
2% (? - keine Ahnung, wie hoch derzeit) PflegePFLICHTversicherung* (PV) - je 15 €
AG und AN und erhöht sich für Kinderlose (!!!) um 0,9 % alleine für den AN
4,5% (?) Arbeitslosenversicherung (AV) - je 33,75 € AG und AN
5% (? - keine Ahnung, wie hoch derzeit) betriebliche Unfallversicherung (UV) - 75 €
nur AG!

*) Die Pflegepflichtversicherung ist in der BRD derzeit (noch) die einzige Versicherung,
die jedem Bürger auf Gedeih und Verderb aufgezwungen wird. Selbst Arbeitslose wie
ich müssen, obwohl ohne jegliche Bezüge, in diese Versicherung einzahlen - und zwar
völlig egal wie und wovon!!! So kann man natürlich auch Geld vernichten und bestenede
Probleme auf die folgenden Generationen abschieben - merk(el)t ja keiner!

Weiterhin fallen noch Steuern an, die wir der Einfachheit halber (wegen der enormen
Komplexität dieses Themas) mal auf 20% vom Gehalt setzen und nur vom AN zu zah-
len sind.

Somit werden von ursprünglich 1500 € Brutto 303,75 € für Sozialversicherung und 300
€ für Steuern abgezogen; es verbleiben also für den AN Netto 896,25 € zur freien Ver-
fügung, die dann am Monatsende aufs Konto überwiesen wird. Dem AG kostet dieses
Gehalt übrigens 1878,75 €, und er überweist davon 682,50 € an den Sozialversiche-
rungsträger und 300 € ans Finanzamt. Tut er das übrigens nicht, begeht er eine Straftat.

# Großverdiener

Hier gelten die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen, die derzeit irgendwo zwi-
schen 4500 und 6000 € Monatsgehalt liegen. Der AN darf sich auf Antrag privat versi-
chern und bleibt dann auf Lebenszeit (!!!) dort, was sich oft im Rentenalter rächt, da der
Versicherte dann oft nicht mehr über entsprechende Bezüge verfügt und keine Möglich-
keit mehr hat, in die (zumeist billigere) gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Gerade in diesem Punkt wird sich hoffentlich in den nächsten Jahrzehnten noch vieles
ändern müssen - Stichwort: Europäische Union - Angleichung der Sozialsysteme!

# Ehepartner

... und Kinder sind im klassischen Fall (der heute immer weniger praktiziert werden
kann) bei den gesetzlichen Versicherungen stets kostenlos mitversichert, was diese
oft ungleich belastet. Die privaten Versicherungen hingegen verlangen für jedes mit-
versicherte Familienmitglied extra Beiträge - ist tatsächlich so! Die Rentenversiche-
rung für Familienmitglieder entfällt hier, was ebenfalls zu betragsfreien Zeiten (für die
nicht arbeitende und kinderversorgende Ehefrau) führt und sich negativ auf die spä-
tere Rente auswirkt!

# Arbeitslose

... und deren unterhaltsberechtigte Angehörige werden meistens (aber eben nicht
immer!!!) vom Arbeitlosenverwaltungsamt kranken- und pflegeversichert.

Personen OHNE Krankenversicherung gibt es angeblich in der BRD nicht. Etwaige
Statistiken werden nicht erhoben und von Politikern ggf. ignoriert, beschönigt oder
sogar weggelogen. (Man braucht nur mal einen Obdachlosen zu fragen!)

Man kann das Thema "Sozialversicherung" natürlich unendlich weiterführen; aber
es würde hier nur zuweit führen und unübersichtlich werden. Zumal bin ich selbst
nicht in allen aufgeführten Bereichen mehr auf dem aktuellen Stand, was dann zu
fehlgeleiteten Schlüssen führen kann. Die oben angeführten Erläuterungen und
Beispiele sollten ausreichend sein.

Gruß, Thomas

[Dieser Beitrag wurde am 21.08.2009 - 21:43 von Triceratops aktualisiert]





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zwergchen ...
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...   Erstellt am 22.08.2009 - 18:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Thomas du bist spitze!

Danke für deine Antworten, die haben mir wirklich sehr geholfen!





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