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theodora ...
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...

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Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 11.01.2008 - 19:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

weiss jemand von euch,
wieviel altersvorsorge man behalten darf?
sprich,
wieviel von einer rentenversicherung
darf man behalten,
wann kann das AA nicht ran!
das jobcenter will
den rueckkaufwert meiner rentenversicherung
wissen...
danke
c




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 11.01.2008 - 22:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Theodora,

lies mal im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Vermögen. Hier ist die Thematik sehr ausführlich erklärt.

LG Wolf



P.S.: Habe deinen Beitrag in die Rubrik "Sonstiges" verschoben, da du dich in den falschen Bereich "verirrt" hattest.





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.01.2008 - 12:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Für die "sonstige" Altersvorsorge gibt es erst ab dem 15. Lebensjahr einen Freibetrag von: 250€ * Alter, maximal 16.250€. Zur "sonstigen" Altersvorsorge gehören z.B. Lebens- und Rentenversicherungen (gilt nicht für die Riester-Rente, diese ist eigenständig privilegiert, s.u.), über die erst mit Erreichen des 60sten Lebensjahres verfügt werden kann. Die Freibeträge für den Hilfebedürftigen und dessen Partner werden addiert. Freibeträge für Kinder sind ausschließlich diesen zuzuordnen.

Die verwertung einer richtigen Rentenversicherung, d.h. eine mit Verwertungsausschluß vor dem 60. Lebensjahr, kann demnach nicht so ohne weiteres gefordert werden.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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FLIEGER 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich muß nochmals alles genau Beschreiben:

Arbeitslos seit 2003.
58 Regelung unterschrieben2004.
Bekomme im Moment im Monat 293,40 EUR Lebensunterhalt.
Habe einen Nebenerwerb deswegen die Kürzung.
Bekomme 69,58 EUR Kosten für Unterkunft u. Heizung.
Habe ein kleines Häuschen!

Die Prämien für die Versicherung habe ich mir
seit 2004 zusammen geborgt!
Bekomme 25.000.- EUR Renten - Kapitalversicherun
am 1. 8. 2008 ausbezahlt.

Betrag ist nicht auf 2009 verschiebbar.

Diese Renten - Kapitalversicherung hatte
eine Klausel das sie nicht vorher kündbar war,
sonst wäre sie schon verwertet worden.

Noch einmal meine Frage: Kann sie zur Verwertung
von schon ausgezahlten Harz 4 Beträge der
letzten Jahre herangezogen werden?

Das die ARGE Harz 4 Auszahlung einstellt bis
1 August 2009, dann geh ich ja in Rente,
dem würde ich ja zustimmen!

Gruß FLIEGER

Danke in voraus für Antworten!





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FLIEGER 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 18:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Versicherung ging über 12 Jahre!

Die ARGE hat von der Versicherung Kenntniss, konnte sie aber 2004 nicht verwerten, trotz großer Bemühung.

Gruß FLIEGER





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KKPHK

FLIEGER 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 19:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nochmals genaue Sachlage!

Bin 64 Jahre geworden!
Arbeitslos seit 2003.
58 Regelung unterschrieben 2004
ARGE zahlt im Moment 293,40 EUR (Habe Nebenerwerb)
69.- EUR für Unterkunft und Heizung.
Habe kleines Häuschen (Nicht Verwertbar)

2004 Versuch der ARGE eine Verwertung meiner
Kapital - Rentenversicherung, konnte nicht
verwertet werden da eine Kündigung vor 1.8.2008
nicht möglich.

1.8. 2008 Auszahlung von 25.000.- EUR Kapital-
Rentenversicherung nach 12 Jahren Laufzeit.

Seit 2004 habe ich die Beiträge aus gesparten
und geborgten Kapital bestritten.

Ein Verschiebung auf 2009 nicht möglich!

Noch einmal die Frage:

Kann der ausbezahlte Betrag zur verwertung durch
die ARGE für schon geleistete Harz 4 Zahlungen
herangezogen werden?

Das die ARGE Harz 4 Leistungen ab 1.8.2008
einstellt bis zum Eintritt der Rente 1.8.2009,
dem würde ich zustimmen!

Gruß FLIEGER





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Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.06.2008 - 16:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


FLIEGER schrieb

    Kann der ausbezahlte Betrag zur verwertung durch
    die ARGE für schon geleistete Harz 4 Zahlungen
    herangezogen werden?

Definitiv: Nein!


FLIEGER schrieb

    Das die ARGE Harz 4 Leistungen ab 1.8.2008
    einstellt bis zum Eintritt der Rente 1.8.2009,
    dem würde ich zustimmen!

    Gruß FLIEGER

Wie schon geschrieben, handelt es sich hier meiner Meinung nach auch nach der Auszahlung weiterhin um geschützte Altersvorsorge.
Diese war bislang durch § 165 VVG (Verwertungsausschluß) geschützt. Dieser Verwertungsausschluß soll Vermögen, das eindeutig für die Altersvorsorge gedacht ist, davor schützen, bei der Grundsicherung nach SGB II verwertet zu werden. Damit will der Gesetzgeber verhindern, das Betroffene durch die vorzeitge Verwertung ihrer Altersvorsorge im Alter auf Grundsicherung nach SGB XII angewiesen sind.
Eine Verwertung nach der Auszahlung dieser Altersvorsorge 1 Jahr vor Renteneintritt wäre damit eine unzumutbare Härte und würde im Ergebnis genau das bewirken, was der Gesetzgeber eigentlich verhindern will.

Eine vorzeitige in Anspruchnahme von Altersrente (§ 12a SGB II) kann nach § 3 der Unbilligkeitsverordnung:
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.
hier Aufgrund zur zeitlichen Nähe des Rentenbeginns ebenfalls nicht gefordert werden.

Meiner Meinung nach muss das Amt hier das eine Jahr weiterhin wie bisher ALG II zahlen.





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