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Anne ...



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...   Erstellt am 09.02.2009 - 17:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wer jetzt seinen Urlaub bucht und einen festen Preis ausgemacht hat, der kann böse überrascht werden, denn nicht immer ist der Vertrag bindend, auch wenn der Preis schwarz auf weiß steht.


pressebox) Leipzig, 13.11.2008 - Auf Initiative des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) hat das Bundesjustizministerium die BGB-Informationspflichten-Verordnung geändert, so dass zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen die im Katalog angegebenen Reisepreise nachträglich erhöht werden dürfen. Die Änderung wurde zum 01. November 2008 in Kraft gesetzt.

Seit langem war der Reisebranche die strenge Bindung an die im Reiseprospekt angegebenen Preise während deren Gültigkeit ein Dorn im Auge. Man sah sich unter anderem gegenüber online-Reiseanbietern im Nachteil, die durch die theoretisch mögliche tägliche Aktualisierung ihrer Preise viel flexibler auf geänderte Marktbedingungen reagieren konnten.

"Die Änderung wurde ganz offensichtlich den Wünschen der Reisebranche entsprechend maßgeschneidert", so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Allerdings ist die nachträgliche Preiserhöhung an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
• Im Reisekatalog muss ein entsprechender Vorbehalt stehen, wonach eine Änderung
möglich ist.
• In den meisten Katalogen, die zu Jahresbeginn ausgegeben werden, ist diese
Klausel nicht enthalten. Das heißt: in diesen Fällen darf der Preis nicht erhöht
werden. Tipp: Lassen Sie sich im Reisebüro schriftlich bestätigen, wie lange
der Preis gilt!
• Die Preiserhöhung muss begründet werden. Als mögliche Gründe nennt der
Gesetzgeber: nachgekaufte Hotelbetten oder Flüge, veränderte Wechselkurse,
höhere Beförderungskosten beziehungsweise Hafen- oder Flughafengebühren.
Problem: Verbraucher können dies kaum nachprüfen.
• Es gelten zeitliche Fristen für eine nachträgliche Preisänderung: Eine Anpassung
ist nur möglich bis zum 20. Tag vor Reiseantritt und wenn zwischen Buchung
und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Ab einer Verteuerung von fünf Prozent hat der Verbraucher das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren. Ansonsten muss er, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die Preiserhöhung hinnehmen.

LINK Quelle Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


http://www.vz-nrw.de/UNIQ12330942132136 … 1361A.html
Wenn die gebuchte Reise teurer wird

http://www.dgfr.de
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht mit Anwaltsdatenbank

http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

Schlichtungsstelle Mobilität (bei Ärger mit Verkehrsunternehmen und Fluggesellschaften)
http://www.reiserecht-ratgeber.de/





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