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weissnix Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.12.2007 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.12.2007 - 15:29 | |
Hallo,
evtl. kann mir jemand sagen, ob folgendes Verhalten eines Dienstleistungsunternehmens statthaft ist.
Ich bin zur Zeit selbstständig und erhalte zusätzlich ALGII. Weil dies ins 3. Halbjahr geht, verpflichtete man mich für 4 Monate an einem Jobcoaching einer Fa. namens GBD teilzunehmen.
Hier werden Leute mit geringem Einkommen, also auch Selbstständige, für viele Stunden wöchentlich von einem Dozenten unterhalten. Über den Sinn dieser Maßnahme möchte ich nichts sagen, aber darüber, dass man mir nur widerwillig gestattet meinen Verpflichtungen bzw. meinen Arbeiten nachzugehen.
Ich betreibe 2 Internetshops und biete dort Artikel an, die ich selber anfertigen muss. Zusätzlich kann ich bei einem befreundeten Unternehmer zeitweise etwas Geld verdienen, was von den Verantwortlichen der Maßnahme zuerst auch begrüßt wurde (Toll, Netzwerk spinnen. Weiter so.)
Es liegt nun in der Natur der Sache, dass ich nie weiß, wann ich zur Maßnahme erscheinen kann, da ja Internetshops bekanntlich 24 Std. am Tag geöffnet haben.
Das heißt, Geldverdienen geht vor. Das wurde mir auch deutlich zugestanden. Dennoch drohte man mir jetzt mit einer Verlängerung der Maßnahme, wenn das so weiterginge wie bisher.
Das heißt, man verlangt von mir, zu einem festgelegten Termin zu erscheinen. Ich sage jedes Mal zu, aber wenn es dann soweit ist, habe ich in der Zeit wieder Aufträge erhalten und sage dann telefonisch ab.
Man verlangte von mir Beweise für meine Arbeiten. Schon das ist für mich eine Zumutung. Haben sie aber bekommen. Trotzdem machen die Leute der GBD ständig Stress, was mich sehr belastet.
Ich kann mich nicht konzentrieren, habe diese Leute ständig im Hinterkopf und weiß nicht wozu ich überhaupt dort sein muss, wenn ich eigentlich Arbeit habe. Oder anders gesagt, warum können die nicht erkennen, dass diese Maßnahme für mich ungeeignet ist, da ich so gut wie nie erscheinen kann. Weshalb wollen die mich zwingen meine Arbeit liegen zu lassen? Das ist unglaublich.
Ich habe nichts gegen die Maßnahme, bin auch einige Male dort gewesen, aber wenn ich keine Zeit habe, dann geht es eben nicht.
Was läuft hier falsch?
Gruß
Günther
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.12.2007 - 18:51 | |
Hier läuft falsch, das du, da du tatsächlich gar nicht arbeitslos bist, eine solche Maßnahme gar nicht machen dürftest.
Solche Trainingsmaßnahmen (§ 16 SGB II i.V.m. § 48 SGB III) sind nur für:
- Arbeitslose und
- für Arbeitssuchend gemeldete von Arbeitslosigkeit bedrohte (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB III).
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
weissnix Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.12.2007 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 29.12.2007 - 20:19 | |
Hallo Ottokar,
ja, schön wär's ja.
Aber wie ich schrieb, ist die Maßnahme für Leute mit geringem Einkommen. Und da hat mich meine Fallmanagerin einfach hineingestopft, obwohl ich ihr gesagt hatte, dass sie mir damit noch mehr Probleme bereite als ich schon hätte. Aber man ist ja irgendwie nicht gewillt einen Versager ernst zu nehmen.
Nun hamwa den Salat und jedes Mal den Stress, den die da machen, wenn ich Geld verdienen kann. Wer soll sich denn da noch aufs Wesentliche konzentrieren können. Mit Meldung über unbegründetes Fehlen von der Maßnahme hamse mir auch schon gedroht. Die wollen mich wohl mit System völlig ruinieren.
Was die da machen, ist aus meiner Sicht Geschäftsschädigung, Willkür und Schikane.
Gruß
Günther
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