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chida ...
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...   Erstellt am 28.04.2005 - 14:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Arbeitsanweisung für Startleiter
Regelungen zum Flugbetrieb an der Halde Norddeutschland


1.) Motivation
Liebe Vereinsmitglieder und liebe Gäste,
um den Vorgaben des Eigentümers unseres Fluggeländes gerecht zu werden und um unser Vereinseigentum zu bewahren ist es zwingend notwendig einige Regeln und Abläufe zu definieren.
Außerdem möchten wir durch diese Maßnahmen die Nutzbarkeit des Geländes für die Flieger erhöhen, und einen reibungslosen Flugbetrieb gewährleisten.
Ziel ist es, durch diese Anweisungen und Regeln einen sich selbst organisierenden Ablauf zu installieren, mit dessen Hilfe das Fluggelände dem interessierten Flieger frei zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir bitten euch daher, Euch an die Regeln zu halten, damit uns unser Flugberg noch lange erhalten bleibt.

2.) Nichtmitglieder
Auch Flieger die nicht Mitglieder im FFN sind, können natürlich ihrem Hobby in unserem Fluggebiet nachkommen. Die Aufwendungen die dem Verein durch das Gelände und die Infrastruktur, die er den Fliegern zur Verfügung stellt, entstehen erfordern es, auch unsere Gäste an den Kosten zu beteiligen.
Auch im Hinblick auf den Vorteil einer Mitgliedschaft im FFN, erheben wir also eine Gebühr für eine Tagesmitgliedschaft von 3 € pro Kalendertag für die Benutzung unseres Geländes.
Das Geld ist unaufgefordert, spätestens beim verlassen des Geländes, an das Vereinsmitglied des FFN zu entrichten, das die Liste im Shuttle führt. Der Eingang des Geldes ist vom Gast auf der Liste zu bestätigen.
Sollte kein Vereinsmitglied mit Schlüsselgewalt anwesend sein, so muss für die Tagesmitgliedschaft nicht bezahlt werden. Es findet dann auch kein Shuttlebetrieb statt.

3.) Allgemeines Vorgehen
Die Vereinsmitglieder mit Schließvollmacht sind durch den Vorstand beauftragt den Flugbetrieb auf der Halde organisatorisch zu begleiten.
Das Vereinsmitglied mit Schlüsselgewalt organisiert den Flugbetrieb. Benennt nach Erfordernis Shuttlefahrer und Startleiter, oder übt die Funktion selbst aus. Es ist für den reibungslosen Flugbetrieb zuständig und achtet auf die Einhaltung der getroffenen Regelungen.
Dieses Mitglied ist außerdem für das Kassieren der Shuttlefahrten und der Tagesmitgliedschaften zuständig. Alle relevanten Vorgänge wie z.B. Inbetriebnahme des Shuttles, Entgegennahme von Geld oder Übergabe der Startleiterfunktion sind schriftlich, im ‚Bullibuch’, zu dokumentieren.
Leider ist dies nötig, um Missbrauch weitestgehend auszuschließen.

4.) Schlüssel
Um das Shuttle in Betrieb zu nehmen, wird lediglich ein Containerschlüssel benötigt. Der Schlüssel für das Shuttle sowie der Spezialschlüssel für die Schranken befinden sich im Shuttle und verbleiben auch dort.
Die vom Vorstand übergebenen Schlüssel dürfen nicht weitergegeben oder nachgemacht werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Verlust der Schlüsselgewalt.

5.) Container
Das Shuttle befindet sich im einem der Container (Container 2) . Nach Entnahme des Shuttles ist der Container wieder abzuschließen, genau so natürlich, wenn das Shuttle am Ende des Flugtages wieder zurückgestellt wird.
Der Startleiter soll seine Handynummer auf der Tafel am Container zu hinterlassen (Kreide ist im Shuttle). So haben nachfolgende Flieger die Möglichkeit sich über den Shuttlebetrieb zu informieren und können zeitnah auf die Halde geholt werden.

6.) Inbetriebnahme Shuttle
Das Shuttle darf nur von Personen geführt werden, die im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis sind.
Bei jeder Inbetriebnahme oder Übernahme des Shuttles ist das „Bullibuch“ zu führen (neues Blatt).
Dadurch werden die wichtigsten Funktionen des KFZ zwangsläufig überprüft (Öl, Bremsen, Diesel, Kühlwasser) und somit kann die Sicherheit und Langlebigkeit des Shuttles gewährleistet werden. Die Abarbeitung der Checkliste ist im entsprechenden Formular mit Angabe der jeweiligen Daten wie z.B. Datum, KM-Stand usw. zu Dokumentieren. Die nötigen Unterlagen („Bulli Buch“) befinden sich im Fahrzeug und verbleiben auch dort.
Es ist darauf zu achten, dass der Bulli mit ausreichend Diesel im Tank abgestellt wird. Gegebenenfalls ist mit dem bereit gestellten Kanister Diesel zu holen. Die Quittung ist gegen Erstattung einzureichen.


7.) Auffahrt
Auf der Halde befindet sich nur ein Fahrzeug aus dem Verein. Vorrangig ist das Shuttle zu benutzen.
In Ausnahmefällen kann sich ein zweites Fahrzeug auf der Halde befinden, zum Beispiel bei der Pflege des Geländes oder aus anderen wichtigen Gründen, dies ist durch ein Vorstandsmitglied zu genehmigen.
Bei bis zu 3 anwesenden Piloten kann ein, mit Schild, als FFN Shuttle gekennzeichnetes Privat- KFZ zur Auffahrt von Mitgliedern eingesetzt werden. Das Schild befindet sich im Shuttle. . Die Auffahrt ist durch ein Vorstandsmitglied zu Genehmigen. Außerdem ist auch bei der Benutzung eines Privat- PKW zur Auffahrt eine Handynummer am Container zu hinterlassen um auf Shuttlebetrieb umstellen zu können. Kommt das Shuttle zum Einsatz sind alle Privat- PKW von der Halde zu entfernen.
Der Spezialschlüssel zum Öffnen der Schranken befindet sich ebenfalls im Shuttle. Die Schranken sind unmittelbar nach der Durchquerung zu schließen.
Um auf die Halde zu gelangen, ist ausschließlich die westliche Auffahrt zu benutzen. Andere Wege zu befahren ist nicht gestattet. Auf- und Abfahrten müssen mit angepasster Fahrweise durchgeführt werden, Erholungssuchende dürfen nicht belästigt werden (max 20 km/h).

8.) Liste für Auffahrten und Tageskarten
Wer die Schlüsselgewalt hat führt eine Liste, die sich als „Bullibuch“ im Shuttle befindet. In der Liste werden die Auffahrten protokolliert (Vorname und Nachname, Strichliste). Dies gilt auch für Auffahrten mit dem Privat- KfZ.
Flieger die nicht dem Verein angehören zahlen für eine Tagesmitgliedschaft 3 € Unkostenbeitrag. Dies wird ebenfalls in der Liste verbucht.
Außerdem ist jedes Mitglied vor Ort dazu angehalten, eine saubere Führung dieser Liste zu gewährleisten, auch indem es geleistete Zahlungen in ihr bestätigt.
Diese Maßnahme ist notwendig, um den Kassenstand nachvollziehen zu können.

9.) Flug Betriebs Ordnung
Die FBO ist unbedingt einzuhalten!
Sie hängt gesondert aus.





Der Vorstand bittet alle Mitglieder sich um die Umsetzung dieser Ordnung zu bemühen, da Beschwerde durch bzw. an den RVR die Fortführung des Nutzungsvertrages für die Zukunft gefährdet.


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Jedes Vereinsmitglied kann sich beim Vorstand um einen Schlüssel bewerben. Und wird diesen auch erhalten, sofern es vertrauenswürdig ist, und sich an die Vorgaben hält.
Diese Möglichkeit besteht auch für Mitglieder von Revierwings.


Für den Vorstand

Chris

[Dieser Beitrag wurde am 28.04.2005 - 14:49 von chida aktualisiert]





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cu@sky

chida ...
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...   Erstellt am 03.09.2006 - 01:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


hier gibt es eine neue Version:

http://www.esmnet.de/ffn/RegelungFlugbe … 060501.pdf





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