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mieke  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 13:06 | |
Noch mal ich...
Bekomme 1.190 EUR für unsere BG. Meine Tochter verdient ab Oktober 900 EUR netto, mein Sohn in Ausbildung Aug. 08 ca. 400 EUR netto. Ich ab Aug. 08 900 EUR netto. Bekomme ich noch ergänzend Hartz IV? Wieviel? Oder ist es besser Wohngeld zu beantragen? Wie wird Ausbildungsvergütung von meinem Sohn berechnet?
Mieke
[Dieser Beitrag wurde am 17.07.2008 - 13:47 von mieke aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 13:43 | |
Hallo Mieke,
deine beiden anderen Themen stehen in direktem Zusammenhang mit diesem Thema hier. Wenn du Threads zum gleichen Thema hier "verstreust", blickt keiner durch und einiges muß doppelt beantwortet werden.
Pack die Fragen aus diesen beiden Threads
Unter 25 eigenes Geld, eigene BG? und Ausbildungsvergütung Sohn in BG
mal mit hier rein, dann können die gelöscht werden. Danke für dein Verständnis.
Einfach hier in deinem Beitrag auf diesen Button klicken, dann kannst du deinen Text bearbeiten. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 14:00 | |
Hi mieke,
noch eine Erweiterung zu "Wolfs" Anmerkung des Zusammenfassens.
Aus Deinen Beiträgen ergeben zur Bearbeitung/Beantwortung weitere Fragen:
1) KDU
Was akzeptiert das Amt nicht?
Zu hohe Nebenkosten?
Zu hohe Zinskosten (da ETW, sehr wahrscheinlich noch nicht komplett abbezhalt
Zu große ETW, laut Amt nicht angemessen?
Begründung:
Bei 3 Personen und ALGII = ca. 70-75qm angemessen
ABER, wenn ETW dann ist für 3 Personen 100qm angemessen!
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten und wieviel wird laut Amt (Bescheid) gewährt?
2.) Sohn
Sobald er die Ausbildung beginnt, ist er NICHT mehr ALGII-berechtigt, gehört aber u.U. noch zur BG (Bedarfsabhängig).
Hier ist die Frage: Wohngeld beantragen bzw. Bafög
3. Tochter
Sie fällt ab Oktober komplett aus der BG
Danach kann Berechnung ab Aug. 08 (Ausbildung Sohn) und Oktober 08 (Arbeitsbeginn Tochter) erfolgen.
Wichtig wäre noch zu erfahren, ob Ausbildungsgeld(Sohn) und Lohn (Tochter) im Arbeitsmonat erfolgen
d.h.
Azubilohn August = Zahlung August oder September (Folgemonat)
Lohn Tochter = Zahlung Oktober oder November (Folgemonat)
diese Frage hat mit dem Zuflussprinzip zu tun, was das Anrecht/Nichtanrecht auf ALGII/Monat beeinflusst
Gruß
Quinky
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 14:04 | |
Hallo Quinky,
zu der ETW hat Mieke einen anderen Thread: Widerspruch nicht beantwortet seit 2005! Vielleicht ist es besser, das dann dort reinzupacken!?
Lies mal selber, bitte.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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