Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

mieke ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 13:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Noch mal ich...

Bekomme 1.190 EUR für unsere BG. Meine Tochter verdient ab Oktober 900 EUR netto, mein Sohn in Ausbildung Aug. 08 ca. 400 EUR netto. Ich ab Aug. 08 900 EUR netto. Bekomme ich noch ergänzend Hartz IV? Wieviel? Oder ist es besser Wohngeld zu beantragen? Wie wird Ausbildungsvergütung von meinem Sohn berechnet?

Mieke

[Dieser Beitrag wurde am 17.07.2008 - 13:47 von mieke aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 13:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mieke,

deine beiden anderen Themen stehen in direktem Zusammenhang mit diesem Thema hier. Wenn du Threads zum gleichen Thema hier "verstreust", blickt keiner durch und einiges muß doppelt beantwortet werden.

Pack die Fragen aus diesen beiden Threads
Unter 25 eigenes Geld, eigene BG? und Ausbildungsvergütung Sohn in BG
mal mit hier rein, dann können die gelöscht werden. Danke für dein Verständnis.

Einfach hier in deinem Beitrag auf diesen Button klicken, dann kannst du deinen Text bearbeiten.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi mieke,

noch eine Erweiterung zu "Wolfs" Anmerkung des Zusammenfassens.

Aus Deinen Beiträgen ergeben zur Bearbeitung/Beantwortung weitere Fragen:

1) KDU
Was akzeptiert das Amt nicht?
Zu hohe Nebenkosten?
Zu hohe Zinskosten (da ETW, sehr wahrscheinlich noch nicht komplett abbezhalt
Zu große ETW, laut Amt nicht angemessen?
Begründung:
Bei 3 Personen und ALGII = ca. 70-75qm angemessen
ABER, wenn ETW dann ist für 3 Personen 100qm angemessen!
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten und wieviel wird laut Amt (Bescheid) gewährt?

2.) Sohn
Sobald er die Ausbildung beginnt, ist er NICHT mehr ALGII-berechtigt, gehört aber u.U. noch zur BG (Bedarfsabhängig).
Hier ist die Frage: Wohngeld beantragen bzw. Bafög

3. Tochter
Sie fällt ab Oktober komplett aus der BG

Danach kann Berechnung ab Aug. 08 (Ausbildung Sohn) und Oktober 08 (Arbeitsbeginn Tochter) erfolgen.

Wichtig wäre noch zu erfahren, ob Ausbildungsgeld(Sohn) und Lohn (Tochter) im Arbeitsmonat erfolgen

d.h.
Azubilohn August = Zahlung August oder September (Folgemonat)
Lohn Tochter = Zahlung Oktober oder November (Folgemonat)
diese Frage hat mit dem Zuflussprinzip zu tun, was das Anrecht/Nichtanrecht auf ALGII/Monat beeinflusst

Gruß
Quinky




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Quinky,

zu der ETW hat Mieke einen anderen Thread: Widerspruch nicht beantwortet seit 2005! Vielleicht ist es besser, das dann dort reinzupacken!?

Lies mal selber, bitte.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
...mal was anderes... Revolutionjetzt 4 sevenid
Kindergeld!!! und anderes!!! Vinselibiddy 8 sevenid
Umzug in ein anderes Bundesland Carotin79 1 sevenid
umzug in ein anderes bundesland paule2008 3 sevenid
Zivildienst und anderes-HILFE!! flyingwitch 11 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
macfusel (60), hartzer (65), elke3745 (42), sense (33), dickkopf (42), michi (37), Goldi (20), zaehneknirschen (23)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
regelsatzrechner | regelsatzrechner hartz 4 | regelsatzrechnerhartz | wie wird ausbildungsgeld bei hartz 4 berechnet | wie wird lehrlingsgeld bei hartz4 berechnet | hartz 4 ausbildungsvergütung sohn | zahlung von hartz iv bei arbeitsbeginn | harz 4 regelsatz-rechner
blank