Kostenloses Forum von razyboard.com

ForumNewsMitgliederSuchenRegistrierenMember LoginKostenloses Forum!




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

BerndH
unregistriert

...   Erstellt am 23.02.2012 - 23:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ADAC – Zur Sache

ADAC e.V. ● Ressort Verkehr Stand: Februar 2010
Interessenvertretung verkehr@adac.de
Am Westpark 8, 81373 München Seite 1/1 www.adac.de/verkehrs-experten

Inline-Skater
Seit der StVO-Novelle vom September 2009
können Kommunen Radverkehrsanlagen im
Einzelfall auch für Inline-Skater öffnen. Trotz
mehrerer Millionen Skater in Deutschland
dürfte dies keine Folgen auf die Sicherheit
haben, schließlich machen Skater am nichtmotorisierten
Verkehr auf Strecken ohne besondere
Freizeitrelevanz gerade mal 1% aus.

Was sagt die StVO?

Nach jahrelangen Diskussionen über die rechtliche
Einordnung von Inline-Skates traf der Bundesgerichtshof
im März 2002 ein klare Entscheidung.

Danach sind diese aufgrund des geringen
Gewichtes sowie der fehlenden Brems- und
Leuchteinrichtungen keine Fahrzeuge, sondern
„besondere Fortbewegungsmittel“ im i.S. des
§24 der StVO und damit wie Fußgänger zu behandeln.
Damit ist das Skaten grundsätzlich nur
auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen unter
besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt.
Auf der Fahrbahn darf nur in Verkehrsberuhigten
Bereichen gefahren werden oder dann,
wenn die Straße über keinen Gehweg verfügt.
Dabei muss innerorts am rechten oder linken,
außerorts am linken Fahrbahnrand gefahren
werden.

Seit September 2009 kann das Inline-Skaten
über ein neues Zusatzzeichen ausnahmsweise
auch auf Fahrbahnen, Seitenstreifen und Radverkehrsanlagen
zugelassen werden. Nach § 31
StVO ist Sport und Spiel dort zwar verboten,
kann jedoch im Einzelfall über ein entsprechendes
Zusatzzeichen „Inline-Skater frei“ gestattet
werden, sofern die Fahrbahn in einer Tempo 30-
Zone liegt und der Radweg ausreichend breit ist.
Beim Fahren auf der Fahrbahn gilt der Grundsatz
der besonderen Rücksichtnahme, wonach
Skater am rechten Fahrbahnrand fahren und
anderen Fahrzeugen ein Überholen ermöglichen
müssen. Auf Gehwegen gilt für Skater – wie für
alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – dass
sie sich so verhalten müssen, dass kein anderer
behindert wird, wobei notfalls mit Schrittgeschwindigkeit
zu fahren ist.

Inline-Skating und Verkehrssicherheit
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgestellt,
dass Skater auf der Fahrbahn deutlich
stärker gefährdet sind als im Seitenraum. Dennoch
stellt der Seitenraum keine konfliktfreie
Zone dar, schließlich müssen sich dort Skater
und Radfahrer auf Radwegen sowie Skater und
Fußgänger auf Gehwegen den Verkehrsraum
teilen. Vor allem auf Gehwegen sind aufgrund
der hohen Differenzgeschwindigkeiten Konflikte
zwischen Skatern und Fußgängern vorprogrammiert,
sofern diese ihre Fahrgeschwindigkeiten
nicht anpassen.

ADAC-Standpunkt
Der ADAC begrüßt die neue StVO-Regelung,
wonach Radwege nun per Zusatzzeichen für
Skater geöffnet werden können. Die Kommunen
sollten dies jedoch restriktiv handhaben und nur
dann Radwege für Skater öffnen, wenn die angrenzenden
Gehwege eine hohe Fußgängerdichte
oder schlechte Beläge aufweisen. In diesem
Fall sollten die Radwege ausreichend breit
sein (ab 3 m) und eine Hauptroute im Freizeitverkehr
für Inline-Skater darstellen.
Daneben sollten verstärkt Angebote für Skater
außerhalb des Straßenraumes geschaffen werden,
etwa in Form von Skating-Parcours oder
asphaltierter Geh- und Radwege in Parkanlagen.
Daneben besteht die Möglichkeit, Straßen
im Rahmen von Events (z.B. Bladenights) kurzzeitig
für den motorisierten Verkehr zu sperren.
Nach Ansicht des ADAC kommen dafür aber nur
Schwachverkehrszeiten in Frage, wobei die gesperrten
Straßen so ausgesucht sein müssen,
dass der motorisierte Verkehr im jeweiligen Gebiet
nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Außerdem
müssen Autofahrer über Presse- und
Rundfunkmeldungen über Sperrungen sowie alternative
Fahrt- und Parkmöglichkeiten informiert
werden.
Aufgrund der schweren Unfallfolgen beim Skaten
(z.B. nach Kollisionen mit Pkw an Knotenpunkten
oder nach Alleinunfällen auf Gefällstrecken)
empfiehlt der ADAC dringend das Tragen
eines Helmes und einer kompletten Schutzausrüstung
(Hand-, Ellbogen- und Knieprotektoren),
um Kopfverletzungen und Knochenbrüche zu
vermeiden. An die Skater wird appelliert, nicht
darauf zu vertrauen, dass man bei schneller
Fahrt rechtzeitig erkannt wird. Im eigenen Interesse
sollte immer dann ein defensiver Fahrstil
gewählt werden, wenn man sich anderen Verkehrsteilnehmern,
unübersichtlichen Stellen
oder Kreuzungen und Einmündungen nähert.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/sp_06_inlin … _38522.pdf

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber … eId=104897





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Helden im Strassenverkehr Manuel 0 modellbauanfaenger
Rechtliche Lage im Strassenverkehr BerndH 1 mario_weisser
Rechtliches Kraver 0 kraver
Rechtliches! CaptainJackSparrow 0 ewig12
Rechtliches HermioneGranger 0 wingardiumleviosarpg

Geburtstagsliste:
Heute hat kein User Geburtstag!
----------------------------------




Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
stvo skike | skike stvo
blank