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Michael35 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.05.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 31.05.2008 - 14:26 | |
Hallo zusammen,
nach 3 Monaten Hartz IV habe ich glücklicherweise eine neue Stelle gefunden. Dies habe ich dem Amt per email mitgeteilt.
Daraufhin bekam ich eine email. Ich soll folgendes mitteilen, damit ich "im System ordnungsgemäß abgemeldet" werden kann:
"Da ich Sie heute leider telefonisch ncht erreichen konnte, teilen Sie mir
> bitte kurz per mail mit:
> 1.) seit wann Sie beschäftigt sind
> 2.) als was Sie beschäftigt sind und
> 3.) den namen des Arbeitgebers,
>
> damit ich Sie im System ordnungsgemäß abmelden kann."
Den Sinn der ersten Frage sehe ich ein. Diese bin ich natürlich auch gewillt zu beantworten.
Doch geht das Amt etwas an, als was ich eingestellt wurde und vor allem wie mein Arbeitgeber heisst ???
Problem ist nämlich auch die Überschneidung zwischen Stellenzusage und letzter ALG-II-Zahlung. Es ist also zu einer Überzahlung gekommen. Ich muss hierfür um Ratenzahlung bitten. Meine Befürchtung ist nun, dass das Amt direkt eine Lohnpfändung vornimmt, wenn es den Namen meines Arbeitgebers kennt.
Freue mich über Antworten!
Gruß Michael
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.05.2008 - 15:31 | |
Das Amt kann nur eine Lohnpfändung vornehmen, wenn du die Erstattung verweigerst. Soweit ist es aber noch lange nicht.
Die Auskünfte zu 1. und 3. bist du verpflichtet zu geben. Die zu 2. nicht, hier handelt es sich meiner Meinung nach nur um eine statistische Erhebung. Da sollte auch "Angestellter" oder "Mitarbeiter" ausreichen. Ich vermute aber, dass die SB hier eigentlich wissen will, ob es sich um eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung handelt oder um einen 400€ Job, denn das hat Auswirkungen hinsichtlich der amtsinternen KV- und RV-Zahlungen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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