<Arne> unregistriert
| Erstellt am 14.04.2011 - 09:12 |  |
Hallo,
ich bin bei einem Zahnarzt in Behandlung welcher sein Rechnungswesen an ein Freies Rechenzentrum für Heilberufe (FRH) übertragen hat.
Vom FRH bekomme ich jetzt die Rechnungen über die Leistungen welcher der Arzt mit mir abrechnen will, es handelt sich hierbei nur um die Privatkosten welche die Krankenkasse nicht übernimmt.
Auf diesen Rechnungen fehlt aber leider immer die Mwst. Da bei z.B. Zahnerstaz und Implantaten aber nur 7% Steuer und nicht 19% zu berchenen sind fehlt hier die Tranzparenz. Sonst sehen die Rechnungen OK aus, d. h. alle Anschriften und Steuer Nr. sind drauf.
Ich hatte das FRH schon daraufhin gewiesen das ich Rechnungen ohne die Mwst. Angabe nicht akzeptieren kann, da ich von meiner privaten Zusatzversicherung keine Erstattung der Kosten bekomme. Da die prinzipiell davon ausgehen das alle Kosten fälschlicherweise mit 19% Steuer berechnet wurden.
Muss man Rechnungen die keine Steuer ausweisen überhaupt bezahlen, solange hier der Hinweis der Steuerbefreiung fehlt?
Danke für die Hilfe
Arne Jacob
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Geburtig 

    

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2005 Beiträge: 915 Nachricht senden | Erstellt am 19.04.2011 - 13:57 |  |
Fällig ist diese sicherlich.
Sie sollten Ihren Vertragspartner auf
BGB § 368
Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
hinweisen
Signatur Joachim Geburtig Mail: rostock@geburtig.info Homepage: http://www.geburtig.info |