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Ryan 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 11:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Hab vor ein paar Tagen schon mal geschrieben wegen
dem gleichen Thema.

Hab vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
Die eine Hälfte des Geldes kommt von mir, die andere
werde ich mir von einem Bekannten bzw. Verwandten
leihen und in monatlichen Raten bei ihm abzahlen.

Nun meine Fragen:

Falls ich arbeitslos werde (was ich nicht hoffe)
und in Hartz 4 reinfalle wie sieht es dann mit der Wohnung aus?

Zahlt das Amt dann meine Raten weiter oder muss ich die Wohnung verkaufen?
Ist ja fast so wie Miete nur das das Geld der Bekannte und nicht der Vermieter kriegt.

Vielen Dank im Voraus




flyingwitch ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 175
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 11:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


soviel ich weiß, zahlt das amt deine raten NICHT weiter--dann würd ich mir auch ein haus kaufen.
ich glaube, was das amt zahlt, sind die zinsen des kredites--oder sowas





Signatur
Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 12:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ryan schrieb

    Hallo!
    Hab vor ein paar Tagen schon mal geschrieben wegen
    dem gleichen Thema.

Dann wäre es schön und auch den Forumregeln entsprechend gewesen, wenn du in diesem Thema weitergeschrieben hättest. Und - nicht zuletzt - auch übersichtlicher.


Ryan schrieb

    Hab vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
    Die eine Hälfte des Geldes kommt von mir, die andere
    werde ich mir von einem Bekannten bzw. Verwandten
    leihen und in monatlichen Raten bei ihm abzahlen.

    Nun meine Fragen:

    Falls ich arbeitslos werde (was ich nicht hoffe)
    und in Hartz 4 reinfalle wie sieht es dann mit der Wohnung aus?

    Zahlt das Amt dann meine Raten weiter oder muss ich die Wohnung verkaufen?
    Ist ja fast so wie Miete nur das das Geld der Bekannte und nicht der Vermieter kriegt.

    Vielen Dank im Voraus

Diese Frage lässt sich so nicht beantworten.
Ist die Eigentumswohnung angemessen: das sind bei 1 bis 2 Personen 80m², bei mehr können 20m² pro Person hinzuaddiert werden; ist sie geschützt.
Ist die Eigentumswohnung deutlich größer, dann zählt der übersteigende Anteil als Vermögen und kann, sofern dieser ausreicht, beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt werden.
Hierbei kann und darf die Eigentumswohnung nur mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt werden. Dieser wird ermittelt aus dem gegenwärtigen Verkehrswert abzüglich aller Schulden und zur Verwertung erforderlichen Aufwendungen. D.h. es wird Wertmäßig nur der Teil berücksichtigt, der dem Eigentümer tatsächlich gehört.

Die Tilgungsraten übernimmt das Amt selbstverständlich nicht! Die Zinsen werden jedoch, analog zur Miete, übernommen, sowie die Neben- und Heizkosten.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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