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Ryan Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 01.03.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 11:03 | |
Hallo!
Hab vor ein paar Tagen schon mal geschrieben wegen
dem gleichen Thema.
Hab vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
Die eine Hälfte des Geldes kommt von mir, die andere
werde ich mir von einem Bekannten bzw. Verwandten
leihen und in monatlichen Raten bei ihm abzahlen.
Nun meine Fragen:
Falls ich arbeitslos werde (was ich nicht hoffe)
und in Hartz 4 reinfalle wie sieht es dann mit der Wohnung aus?
Zahlt das Amt dann meine Raten weiter oder muss ich die Wohnung verkaufen?
Ist ja fast so wie Miete nur das das Geld der Bekannte und nicht der Vermieter kriegt.
Vielen Dank im Voraus
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 11:10 | |
soviel ich weiß, zahlt das amt deine raten NICHT weiter--dann würd ich mir auch ein haus kaufen.
ich glaube, was das amt zahlt, sind die zinsen des kredites--oder sowas
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 12:11 | |
Ryan schrieb
Hallo!
Hab vor ein paar Tagen schon mal geschrieben wegen
dem gleichen Thema.
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Dann wäre es schön und auch den Forumregeln entsprechend gewesen, wenn du in diesem Thema weitergeschrieben hättest. Und - nicht zuletzt - auch übersichtlicher.
Ryan schrieb
Hab vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
Die eine Hälfte des Geldes kommt von mir, die andere
werde ich mir von einem Bekannten bzw. Verwandten
leihen und in monatlichen Raten bei ihm abzahlen.
Nun meine Fragen:
Falls ich arbeitslos werde (was ich nicht hoffe)
und in Hartz 4 reinfalle wie sieht es dann mit der Wohnung aus?
Zahlt das Amt dann meine Raten weiter oder muss ich die Wohnung verkaufen?
Ist ja fast so wie Miete nur das das Geld der Bekannte und nicht der Vermieter kriegt.
Vielen Dank im Voraus
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Diese Frage lässt sich so nicht beantworten.
Ist die Eigentumswohnung angemessen: das sind bei 1 bis 2 Personen 80m², bei mehr können 20m² pro Person hinzuaddiert werden; ist sie geschützt.
Ist die Eigentumswohnung deutlich größer, dann zählt der übersteigende Anteil als Vermögen und kann, sofern dieser ausreicht, beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt werden.
Hierbei kann und darf die Eigentumswohnung nur mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt werden. Dieser wird ermittelt aus dem gegenwärtigen Verkehrswert abzüglich aller Schulden und zur Verwertung erforderlichen Aufwendungen. D.h. es wird Wertmäßig nur der Teil berücksichtigt, der dem Eigentümer tatsächlich gehört.
Die Tilgungsraten übernimmt das Amt selbstverständlich nicht! Die Zinsen werden jedoch, analog zur Miete, übernommen, sowie die Neben- und Heizkosten.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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