Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: Hartz IV Forum zu begrüßen.
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | pupreiher  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 14:00 | |
Ich habe ein riesengroßes Problem mit meinem zuständigen Arbeitsamt...
Unswar geht es darum das ich mich Ende Mai von meinem Lebensgefährten und Vater meiner Tochter (1 Jahr und 5 Monate) getrennt habe. Am Tag nach der Trennung bin ich erstmal mit meiner Tochter zu meinen Eltern gefahren, brauchte Abstand von ihm.. ist sicher nachzuvollziehen. Da mir mein Ex oft Post unterschlagen hat habe ich nun als POSTadresse die Adresse meiner Eltern angegeben die in einem ganz anderen Bundesland wohnen als ich, ich mir aber so sicher sein konnte das meine Post von der Arge immer ankommt.
Ich musste zum 1.6. einen Weiterführungsantrag Hartz 4 stellen weil das halbe Jahr rum war... der wurde aber ABGELEHNT weil ich angeblich zu meinen Eltern gezogen bin, was ja nicht stimmt. Ich habe ja nur die POST und nicht die Wohnungsadresse geändert. Darauf habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung ich würde ja in der gemeinsamen Wohnung mit meinem Ex leben. So.. nun wurde der Widerspruch auch abgelehnt.. und ich sitze seit 2 Monaten mit meiner Tochter ohne Geld da. Mein Ex verdient auch nur so viel das er uns gerade so "ernähren" kann.. von leben kann hier keine rede mehr sein.
Ich habe nun mir für mich und meine Tochter zum 1.8. eine neue Wohnung im Nachbarort meiner Eltern gesucht, Umzug wurde genehmigt und Mietvertrag ist unterschrieben. Morgen ist die Wohnungsübergabe. Logisch das ich zur Wohnungssuche und für besuche beim neuen zuständigen Arbeitsamt oft pendeln musste. Trotz dieser, eigentlich verständlichen pendelei (für die ich ja nichtmal Geld hätte wenn meine Eltern mich nicht immer fahren würden!) wird mir unterstellt ich würde mit meiner kleinen Tochter in meinem kleinen 11m² großen Kinderzimmer leben!
Nun wollen wir auch vors Sozialgericht gehen denn ich denke ich bin im Recht, oder wie seht ihr das? Könntet ihr mir sagen wie ich diese Klage aufbauen muss? Ich habe mir nun auch noch Schreiben von meinen Eltern und meinem Ex besorgt in der sie bestätigen das ich immernoch bei meinem Ex lebe und nur mal für 1-2 Tage bei meinen Eltern war.
Meine nächste Frage dreht sich um die Erstaustattung. Vor der Geburt meiner Tochter hatte ich einen Antrag auf Erstausstattung fürs Kinderzimmer beantragt, wurde damals auch genehmigt. Trotzdem habe ich doch noch Anspruch auf Erstaustattung für die neue Wohnung, oder? Mir fehlt bis aufs Kinderzimmer fast alles, einige Küchenmöbel könnte ich für kurze Zeit leihweise von meinen Großeltern bekommen, müsste diese aber bald wieder abgeben. Steht mir dann auch eine Kücheneinrichtung zu?
Die Möbel aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Ex stammen nahezu alle von ihm. Wenn ich also einen Antrag auf Erstausstattung stelle, sollte ich alles genau auflisten was ich brauche, oder?
Ich würde mich auf eine rasche Antwort sehr freuen!
LG
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 14:38 | |
pupreiher schrieb
Nun wollen wir auch vors Sozialgericht gehen denn ich denke ich bin im Recht, oder wie seht ihr das? Könntet ihr mir sagen wie ich diese Klage aufbauen muss?
|
Ich denke auch, das du vollkommen im Recht bist.
Allerdings kann man ohne genaue Daten und Fakten keine Formulierungshilfe geben.
Du musst beim SG auch nicht unbedingt eine exakt formulierte Klage abgeben, es reicht durchaus, wenn man den Sachverhalt umfassend erklärt, die Zugrunde liegenden Unterlagen als Kopie dazuheftet und klar und verständlich ausdrückt, was man vom SG will.
Eine Klage beim SG kann man auch direkt dort zur Niederschrift machen, bei der Formulierung hilft dann der Urkundsbeamte, der das aufschreibt.
pupreiher schrieb
Meine nächste Frage dreht sich um die Erstaustattung. Vor der Geburt meiner Tochter hatte ich einen Antrag auf Erstausstattung fürs Kinderzimmer beantragt, wurde damals auch genehmigt. Trotzdem habe ich doch noch Anspruch auf Erstaustattung für die neue Wohnung, oder? Mir fehlt bis aufs Kinderzimmer fast alles, einige Küchenmöbel könnte ich für kurze Zeit leihweise von meinen Großeltern bekommen, müsste diese aber bald wieder abgeben. Steht mir dann auch eine Kücheneinrichtung zu?
Die Möbel aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Ex stammen nahezu alle von ihm. Wenn ich also einen Antrag auf Erstausstattung stelle, sollte ich alles genau auflisten was ich brauche, oder?
Ich würde mich auf eine rasche Antwort sehr freuen!
LG
|
Ja.
Alles was man noch nie hatte und das zur Grundausstattung einer Wohnung gehört, ist Erstausstattung nach dem SGB II und als solche zu beantragen.
| pupreiher  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 14:41 | |
Danke für die schnelle Antwort .
|
|
|
|
|
Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II:
Hartz 4
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!Verwandte Suchbegriffe:
hartz iv kücheneinrichtung | hartz 4 kücheneinrichtung | kücheneinrichtung bei hartz 4 | küchenmöbel hartz 4 | küchenmöbel hartz vier | nutzungsvereinbarung küchenmöbel | antrag auf eine kücheneinrichtung bei der arge | arbeitslosengeld ii kücheneinrichtung