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Chewie Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 14:31 | |
Hallo!
Sachlage ist folgende:
Ich habe zum 1sten 4ten fristgerecht meinen Antrag auf Fortzahlung von Hartz 4 eingereicht.
Nach ca. 6 Wochen! kam dann mal ne Antwort, die vom Amt erstens für nen falschen Zeitraum angegeben war und 2tens hatte der Sachbearbeiter es unter dem Namen vom Kollegen geschickt.
Außerdem war es nur ein vorläufiger Bescheid auf Fortzahlung der Bezüge.
Ich sollte zur endgültigen Klärung meine Kontoauszüge nach dem erstem Termin und Einzahlungsquittungen des letzten halben Jahres einreichen.
Sowie eine Erlärung woher meine fortlaufenden Einzahlungen stammen.
Dies habe ich dann auch gemacht - die Einzahlungssumme aus dem betreffenden Zeitraum Januar - Juni betrafen ca. 1700 €.
Dieses Geld stammt nicht aus einer nicht angemeldeten Tätigkeit, sondern ist Geld das ich von meinen Eltern und Großeltern über die letzten 4 Jahre meiner Arbeitslosigkeit zum Geburtstag und Weihnachten etc. bekommen habe ( bin jetzt 25 geworden ).
Ich wußte nicht das man dies angeblich dem Amt melden muß - schließlich ist es ja von meinen Verwandten, um über die Runden zu kommen, und wie gesagt die Summe ist ja jetzt auch nicht so hoch - weswegen ich dachte es würde unter Sparvermögen fallen ??
Habe dieses Geld jedenfalls aufs Konto eingezahlt, da ich mehrere Anschaffungen machen musste, Staubsauger, Kühlschrank etc. und um über die Runden zu kommen( Weiß, das es dumm war, das nicht Bar zu regeln ).
Und halt genau deswegen gibts jetzt halt Probleme.
Habe heute nochmal beim Amt angerufen, nachdem es nun schon wieder 7 Wochen! her ist, das ich was gehört habe.
Die Dame meinte recht unfreundlich, das sie dazu nichts sagen darf und will, und das ich die Tage was schriftlich bekomme.
Sie mir aber meine Kontoauszüge auf meinen Wunsch hin jetzt schon eher zurückschickt.
Hört sich meiner Meinung nach jedenfalls nicht gut an.
Mit was muß ich schlimmstenfalls rechnen - rückzahlen der 1700 € ?
Sperre ?
Oder kann das Amt sogar alles was mir in den letzten Jahren überwiesen wurde fordern bzw. zumindest das Geld aus dem Vorläufigen Bescheid von Mai und Juni?
Könnte auf mich eine Klage wegen Betrugs zu kommen ? ( wegen nicht melden des Barvermögens ).
Zur info, sämtliches Geld ist aufverbraucht.
Bin quasi pleite.
An wen könnte ich mich wegen Rechtsbeistands wenden, im schlimmsten Fall?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 17:58 | |
Alles was du während des ALG II Bezuges dazu erhälst, auch wenn es Geldgeschenke von Verwandten sind, ist Einkommen nach dem SGB II.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Chewie Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 19:21 | |
Und was kann da jetzt auf mich zu kommen?
Woher sollte man das denn wissen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 19:44 | |
Chewie schrieb
Und was kann da jetzt auf mich zu kommen?
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- Anzeige wegen (Sozialleistungs)Betruges,
- Bußgeld,
- dein ALG II wird nachberechnet und diese Einkünfte unter Berücksichtigung ev. Freibeträge angerechnet,
- das was du an ALG II zuviel erhalten hast, musst du zurück zahlen
Chewie schrieb
Woher sollte man das denn wissen?
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Darüber wird jeder ALG II Antragsteller belehrt, diese Belehrung wird sogar meistens mittels Unterschrift bestätigt. Außerdem steht das im Merkblatt, das man erhält.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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