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Butterfly 
Durchstarter
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Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 17
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...   Erstellt am 25.08.2008 - 19:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

meine priv. Rentenversicherung kommt vertragsgemäß am 01.10. d. J. zur Auszahlung, da ich seit zwei Jahren keine Beiträge mehr leiste. Hätte ich weiterhin eingezahlt, gäbe es ab dem 01.10. eine sog. Aufschubfrist von fünf Jahren, während der ich mich jederzeit für eine mtl. Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung hätte entscheiden können.

Der ARGE habe ich diese Versicherung mit meinem Erstantrag vor zwei Jahre gemeldet, ihr liegt auch eine Kopie des Versicherungsvertrages vor. Weder in der Erstbewilligung noch zu einem späteren Zeitpunkt hat sie zu diesem Versicherungsvertrag Stellung genommen. Bin ich trotzdem verpflichtet, die Kapitalauszahlung (die über meinem Freibetrag liegt) der ARGE zu melden? Oder kann ich davon ausgehen, daß dieser Betrag nicht "angegriffen" werden kann und die Auszahlung somit auch nicht meldepflichtig ist?

Danke + Gruß,
Butterfly.




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 27.08.2008 - 13:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wie alt bist du?

Eine RV ist nur geschützt und unterliegt den Altersvorsorgefreibeträgen, wenn sie einen Verwertungsausschluß hat. Handelt es sich dabei um eine solche?





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Butterfly 
Durchstarter
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Registriert seit: 02.03.2008
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...   Erstellt am 27.08.2008 - 18:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

die ARGE hat mir ja mit Bewilligung meines Erstantrages und auch später keinerlei Auflagen o. ä. zu diesem Versicherungsvertrag gemacht. Wie bereits geschrieben, hat sie niemals irgendwie Stellung dazu genommen.

Bin ich also, obwohl die ARGE Kenntnis über den Vertrag hat, verpflichtet, die Kapitalauszahlung anzuzeigen? Oder kann ich nicht einfach davon ausgehen, daß der Versicherungsvertrag so gestaltet ist, daß ich über das gesamte Kapital verfügen darf, die ARGE also keinen Zugriff darauf hat und ich sie somit auch nicht über die Auszahlung informieren muß?

Viele Grüße,
Butterfly.




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 11:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn diese Versicherung unter deinen Vermögensfreibetrag fällt, also bei Antragstellung als geschütztes Vermögen galt, dann handelt es sich bei der Auszahlung nur um eine Umwandlung und es bleibt geschütztes Vermögen.

Handelt es sich aber um eine Rentenversicherung die unter den Altersvorsorgefreibetrag fällt, wird diese mit Auszahlung Vermögen und fällt unter den Vermögensfreibetrag. Hier wäre dann zu prüfen, ob der Vermögensfreibetrag dadurch überschritten wird und wenn, ob eine Verwertung zumutbar ist. Kurz vor Renteneintritt wäre das z.B. nicht zumutbar.

Daher meine obigen Fragen dazu, die du leider nicht beantwortet hast.





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Butterfly 
Durchstarter
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Registriert seit: 02.03.2008
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 13:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

mich irritiert die Tatsache, daß ich keine Stellungnahme von der ARGE zu dem Versicherungsvertrag erhalten habe. Deshalb meine Frage, ob ich unter diesen Umständen überhaupt verpflichtet bin, die Kapitalauszahlung zu melden. Oder ob ich davon ausgehen kann, daß das Kapital nicht "angegriffen" werden, ich also komplett darüber verfügen kann.

Ich bin 58 Jahre alt. Da ich seit zwei Jahren keine Beiträge mehr in die priv. Rentenversicherung zahle, endet der Vertrag definitiv am 01.10.2008. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, darum habe ich mich intensiv bemüht. Ich kann wählen zwischen einer mtl. Rente v. rd. EUR 120,00 oder der Kapitalauszahlung.

Eine Vereinbarung über einen "Verwertungsausschluß" finde ich nicht in den Vertragsbedingungen. Wobei mir nicht wirklich klar ist, was darunter zu verstehen ist.

Danke noch mal sehr für Deine Unterstützung.

Liebe Grüße,
Butterfly.




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 29.08.2008 - 10:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Butterfly schrieb

    Hallo Ottokar,

    mich irritiert die Tatsache, daß ich keine Stellungnahme von der ARGE zu dem Versicherungsvertrag erhalten habe.

So etwas gibt es auch nicht. Das gibt man bei Antragstellung an und das wars.
Entweder man liegt über den Freibeträgen, dann erhält man eine Verwertungsaufforderung, oder man liegt darunter, dann erhält man ALG II und weiter passiert nichts.

Da du die Auszahlung vor deinem 60sten erhälst, gibt es hier keinen Verwertungsausschluß, aufgrund dessen muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung durch deine Vermögensfreibeträge geschützt ist und nicht unter die Altersvorsorgefreibeträge fällt.
Dann würde es sich lediglich um die Umwandlung von geschütztem Vermögen handeln und der Schutz würde dabei erhalten bleiben.

Bei einem Verwertungsausschluß nach § 165 Abs. 3 VVG wird die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen, d.h. eine Auszahlung findet erst mit bzw. nach dem 60sten Geburtstag statt.
Auch nach der Auszahlung bleibt diese Altersvorsorge noch geschützt, allerdings wird dann der jeweils (jährlich) geltende Altersvorsorgefreibetrag um monatlich 1/180stel gemindert, ausbezahltes Altersvorsorgevermögen das diesen geminderten Freibetrag übersteigt, wird als sonstiges Einkommen (ev. Freibetrag 30€) auf das ALG II angerechnet.

Rechnerisch würde das in etwa so aussehen:

60 Jahre x 250€ = 15.000€
Januar: -1/180 = -83,33€ = 14.916,67€
Februar: -1/180 = -82,87€ = 14.833,80€
...
Da sich der Freibetrag jährlich um 250€ erhöht, müsste in den Folgejahren dieser jeweils im Monat des Geburtstages um 250€ erhöht werden und danach der neue 1/180stel Abzug von diesen Gesamtfreibetrag ermittelt werden.

Auf diese Weise würde der Freibetrag in den nächsten 5 Jahren, also bis zum 65sten, bis auf 11586,44€ verringert (lt. Excel )





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