Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

<Kampinho>
unregistriert

...   Erstellt am 12.10.2007 - 11:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Ich habe gerade ein Praktikum absolviert und beziehe Leistungen vom Amt. Ich hatte die Möglichkeit auf eine Weiterbschäftigung in Form einer Festanstellung, jedoch habe ich diese aus etlichen privaten, trifftigen Gründen abgelehnt.

Jetzt will mein SB ein Praktikumszeugniss von mir sehen. Darin steht aber, dass ich eine Weiterbeschäftigung abgelehnt habe.

Kann es Probleme geben in Form von Kürzungen usw.?

Gruß




<hartz58er>
unregistriert

...   Erstellt am 12.10.2007 - 17:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eigentlich gehört so ein Satz nicht in ein Praktikumszeugnis.Vo allem dann nicht, wenn es ein befristetes Praktikum war.
In normalen, qualifizierten Arbeitszeugnissen bei unbefristeten Verhältnissen steht meistens auch gewollt drin:
Herr X verließ uns auf eigenen Wunsch. Für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute. (Oder so ähnlich)

Es gibt ja auch noch das einfache Zeugnis. Da steht dann bloß drin, wann man gearbeitet hat und was man für Tätigkeiten ausgeführt hat.

Ich würde auf jeden Fall darauf dringen, das dieser Satz rauskommt, da er mit Sicherheit negative Konsequenzen verursacht und vielleicht auch deswegen überhaupt aufgenommen wurde, was ich persönlich nicht als statthaft empfinde, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet war.




<Kampinho>
unregistriert

...   Erstellt am 15.10.2007 - 10:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich glaub ich hab mich oben unglücklich ausgedrückt. Es war ein befristetes Praktikum, jedoch wollten Sie mich weiterbeschäftigen. Ich habe aber gesagt, dass ich hier (aus welchen Gründen auch immer) nicht weiter arbeiten möchte.

In meinem Arbeitszeugniss steht es so wie du es vorgeschlagen hast (Wir haben Herrn XXX ein Angebot auf Weiterbeschäftigung unterbreitet...Mit dem heutigen Tag verlässt Herr XXX das Unternehmen auf eigenen Wunsch)-also alles korrekt.

Zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Habe ich nun mit Konsequenzen von der ARGE zu rechnen, weil ich eine Weiterbeschäftigung ausgeschlagen hab?

Grüße




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.10.2007 - 14:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit Sicherheit!
Durch Verhalten Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert = 30% Sanktion lt. SGB II § 31.

Du solltest vom AG verlangen, dass er dir ein neues Praktikumszeugnis ausstellt. Dieser Satz hat darin nichts zu suchen. Er suggeriert, das du nicht arbeiten willst und verheimlicht deine konkreten Gründe.
Du hast Anspruch auf ein Zeugnis, dass dir deine berufliche Zukunft nicht versaut. Deshalb muss der AG diesen Satz herausnehmen oder um die Gründe erweitern - was er sicher nicht tun wird, sollten die Gründe bei ihm liegen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<Kampinho>
unregistriert

...   Erstellt am 15.10.2007 - 15:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen Dank für die Info, es ist schon komisch, denn genau darauf hab ich gepocht, dass dieser Satz in meinem Zeugnis erscheint. Denn viel wichtiger ist doch für einen zukünftigen Arbeitgeber die Information, dass ich so gut in das Unternehmen integriert war, dass ich für eine Festanstellung in Frage gekommen bin. Ich glaub nicht, dass diese Bemerkung sich negativ für meine berufliche Zukunft auswirkt.

Jedoch hab ich mir bezüglich der Arge damit ordentlich ins eigene Fleisch geschnitten, denn Probleme sind ja jetzt schon fast vorprogrammiert...

Mal schauen was sich machen lässt

Grüße





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Praktikum und Hartz IV Motte 5 sevenid
Hartz 4 Geld bekommen und wohnen bei einer Hartz 4 FAmilie Herojim01 1 sevenid
Praktikum 0 sevenid
Praktikum Colditzer71 1 sevenid
Praktikum 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
Bloxi (37), sammy7567 (34), tinober (37), andi81 (28), jasmin30 (33), DoroLang (29), Teilchen (29), Marina (36)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
praktikum hartz 4 | hartz4praktikum | harz 4 praktikum | praktikum und hartz 4 | harz 4 und praktikum | hartz iv,wie verhalten bei praktikum | hartz iv praktikum | hartz4 praktikum | hartz 4 aber praktikum
blank