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<Kampinho> unregistriert
| Erstellt am 12.10.2007 - 11:05 | |
Hallo,
Ich habe gerade ein Praktikum absolviert und beziehe Leistungen vom Amt. Ich hatte die Möglichkeit auf eine Weiterbschäftigung in Form einer Festanstellung, jedoch habe ich diese aus etlichen privaten, trifftigen Gründen abgelehnt.
Jetzt will mein SB ein Praktikumszeugniss von mir sehen. Darin steht aber, dass ich eine Weiterbeschäftigung abgelehnt habe.
Kann es Probleme geben in Form von Kürzungen usw.?
Gruß
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<hartz58er> unregistriert
| Erstellt am 12.10.2007 - 17:15 | |
Eigentlich gehört so ein Satz nicht in ein Praktikumszeugnis.Vo allem dann nicht, wenn es ein befristetes Praktikum war.
In normalen, qualifizierten Arbeitszeugnissen bei unbefristeten Verhältnissen steht meistens auch gewollt drin:
Herr X verließ uns auf eigenen Wunsch. Für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute. (Oder so ähnlich)
Es gibt ja auch noch das einfache Zeugnis. Da steht dann bloß drin, wann man gearbeitet hat und was man für Tätigkeiten ausgeführt hat.
Ich würde auf jeden Fall darauf dringen, das dieser Satz rauskommt, da er mit Sicherheit negative Konsequenzen verursacht und vielleicht auch deswegen überhaupt aufgenommen wurde, was ich persönlich nicht als statthaft empfinde, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet war.
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<Kampinho> unregistriert
| Erstellt am 15.10.2007 - 10:52 | |
Hallo,
ich glaub ich hab mich oben unglücklich ausgedrückt. Es war ein befristetes Praktikum, jedoch wollten Sie mich weiterbeschäftigen. Ich habe aber gesagt, dass ich hier (aus welchen Gründen auch immer) nicht weiter arbeiten möchte.
In meinem Arbeitszeugniss steht es so wie du es vorgeschlagen hast (Wir haben Herrn XXX ein Angebot auf Weiterbeschäftigung unterbreitet...Mit dem heutigen Tag verlässt Herr XXX das Unternehmen auf eigenen Wunsch)-also alles korrekt.
Zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Habe ich nun mit Konsequenzen von der ARGE zu rechnen, weil ich eine Weiterbeschäftigung ausgeschlagen hab?
Grüße
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.10.2007 - 14:39 | |
Mit Sicherheit!
Durch Verhalten Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert = 30% Sanktion lt. SGB II § 31.
Du solltest vom AG verlangen, dass er dir ein neues Praktikumszeugnis ausstellt. Dieser Satz hat darin nichts zu suchen. Er suggeriert, das du nicht arbeiten willst und verheimlicht deine konkreten Gründe.
Du hast Anspruch auf ein Zeugnis, dass dir deine berufliche Zukunft nicht versaut. Deshalb muss der AG diesen Satz herausnehmen oder um die Gründe erweitern - was er sicher nicht tun wird, sollten die Gründe bei ihm liegen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<Kampinho> unregistriert
| Erstellt am 15.10.2007 - 15:23 | |
Vielen Dank für die Info, es ist schon komisch, denn genau darauf hab ich gepocht, dass dieser Satz in meinem Zeugnis erscheint. Denn viel wichtiger ist doch für einen zukünftigen Arbeitgeber die Information, dass ich so gut in das Unternehmen integriert war, dass ich für eine Festanstellung in Frage gekommen bin. Ich glaub nicht, dass diese Bemerkung sich negativ für meine berufliche Zukunft auswirkt.
Jedoch hab ich mir bezüglich der Arge damit ordentlich ins eigene Fleisch geschnitten, denn Probleme sind ja jetzt schon fast vorprogrammiert...
Mal schauen was sich machen lässt
Grüße
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