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teebeer 
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 09:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, Leute,
Wr heute morgen da, um einen Antrag abzugeben.
Netter Mensch dort, (bei dem war ich schon mal -Urlaubsab-rückmeldung)

Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl)
Wenn ich nicht wolle, müsse ich auch nix unterschreiben.
machte Vermerk in meiner Gegenwart, ob Einladung ünberhaupt noch sinnvoll.
Mal sehen was kommt.

MfG
teebeer




cherie ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 14.11.2008 - 09:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


teebeer schrieb
    Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl)


Typisch, wehe die haben kein Textbaustein oder müssten evtl mal Kopfrechnen, das geht eindeutig zu weit. Jeder andere Arbeitnehmer hätte die Kündigung in der Tasche

Mir hatte man mal die Betriebskosten der alten Wohnung, eben mal 2 Jahre später mit der neuen Wohnung verrechnet. O-Ton der SB " Wir haben kein Programm dafür"





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LG Cherie



Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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GerdR32 
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 14:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hammer..

das zeigt wieder mal das SB ohne Ihre Datenbank aufschmissen sind, aber uns Harzer was vorschreiben wollen, die können nicht mal ein korrektes Schreiben verfassen..lmw

Sage nur zu blöd um sich Kaffee einzuschenken.. sorry

Aber das reisst wieder mal dem Fass den Boden raus..
Die kennen nicht mal Ihre eigenen Gesetze, wir gehen hin und sagen sie denen aus dem Kopf..lächerlich
Unschuldige machen sich deswegen Gedanken und schlaflose Nächte.. wenn wir so Arbeiten, würden wir entlassen, machen wir in einer Maßnahme mal nen ruhigen Tag drohen die gleich.. aber das können die nur weil die Datenbank Funktioniert..

Lasst uns die Netzwerke von denen kappen.., dann haben wir Ruhe, vor allem einen Job.. **Nachschulung für Datenbank geschädigte SB**

lg. GerdR32





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Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.

Joergl ...
Super Star
............

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Registriert seit: 17.09.2008
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 15:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


teebeer schrieb


    Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl)
    Wenn ich nicht wolle, müsse ich auch nix unterschreiben.





Das ist doch mal wieder ganz großes Kaschperletheater!!!





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"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

teebeer 
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Registriert seit: 13.11.2008
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 17:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, zusammen.

Was mich immer noch maßlos ärgert ist, daß die erst eine Erklärung akzeptieren, die rechtsgültig und rechtskräftig ist (§ 428...)
und dann so eine "Zwangseinladung" schicken.
(Der Begriff -Einladung- an sich ist schon eine Frechheit und Provakation und auf Grund der Sanktionen falsches Deutsch!)

Aber für alle, die generell mit der EGV Probleme haben,
hier mal ein sehr wichtiger und interessanter Link:

http://www.aktive-erwerbslose.de/forum/ … pic=5372.0

Was dürfen DIE und was dürfen WIR.
Da werden wohl so manche Irrtümer aufgeklärt. Auch mein Fall ist da berührt:
EGV bei § 428 NEIN.

MfG
teebeer




teebeer 
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Registriert seit: 13.11.2008
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 15:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo liebes Forum,
ich muß noch was nachtragen.
Nachdem ich letzte Woche minen Antrag abgab, sagte mir der nette Mensch, das man mit meiner Einladung vielleicht die Urlaubsregelung schriftlich fixieren wolle, weil, wenn ich jetzt länger wie 17 Wochen weg sei, man mich nicht "bestrafen" könne.

Klingt mir irgendwie nach Blödsinn. Die Beschränkung gibts doch schon sein Anfang und muß doch nicht extra festgehalten werden, oder??

Müsste ich sowas unterschreiben??

Manchmal hab ich den Eindruck, das bei ALG II das Grundgesetzt plötzlich nachrangig ist:
Zwangsarbeit, Freizügigkeit und Kontoauszüge.
Wie kann ein Sozialrichter ein zum Verfassungsurteil (vergangenheit nicht relevant) konträres Urteil fällen. Geht das überhaupt

Naja nächste Woche habe ich Termin

MfG
teebeer

[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2008 - 18:13 von teebeer aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 19.11.2008 - 14:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


teebeer schrieb

    Die Beschränkung gibts doch schon sein Anfang und muß doch nicht extra festgehalten werden, oder??
    Müsste ich sowas unterschreiben??

Nein und nein.
Das sind Festlegungen im Gesetz und haben in einer EinV nichts zu suchen.
Die 58er besagt nur, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und nicht, dass man ohne Genehmigung des Amtes unbegrenzt Abwesend sein kann.
Die Erreichbarkeitsanordnung gilt ebenso für Personen mit 58er Regelung, kann aber hier großzügiger von den SB angewendet/ausgelegt werden.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

teebeer 
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...   Erstellt am 26.11.2008 - 09:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, Ottokar.
Ich war heute morgen auf dem Amt wegen der Einladung.
Es sei von Nürnberg eine neue Vorschriftz.
Vorgelegt bekam ich eine EGV mit dem Passus:
Ziele: Mitteilung von Veränderungen/rechtzeitige Rentenantragstellung.

Ihr Träger unterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
ALG II unter erleichterten Bedingungen
Beratung und Unterstützung auf Wunsch.

2. Bemühungen von mir zur Eingliederung in Arbeit:
rechtzeitige Rentenantragstellung,
unverzügliche Mitteilung von Veränderungemn
unaufgeforderte Meldung alle 6 Monate

Das meiste hebe ich doch irgendwo schon mal unterschrieben. Was soll das. OK Könnte man unterschreieb aBER SEite 2:

Rechtsfolgenbelehrung:
Eine Verletzung Ihrer Grundpflicht liegt vor, wenn Sie sich weigern die angebotene EGV nach § 15 abzuschließen.

Sie sind verplichtet, sich selbstständigzu bemühen, ihre Hilfsbedürftigkeit zunbeenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützen..
usw. usw.
Ich habe die Formulare (eines für mich, eines für die Agentur) mitgenommen (alles ohne Probleme.)
und wurde gebeten, sie bis Ende nächster Woche abzugeben.

Seite 2 macht mir Kummer.
Das erste wäre zwar doppelt gemoppelt, könnte man aber unterzeichnen.
Die zweite Seite unterschreibe ich bestimmt nicht- oder streiche alles!
Geht das??

Was soll ich tun

Grüße
teebeer




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