Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
teebeer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 09:01 | |
Hallo, Leute,
Wr heute morgen da, um einen Antrag abzugeben.
Netter Mensch dort, (bei dem war ich schon mal -Urlaubsab-rückmeldung)
Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl)
Wenn ich nicht wolle, müsse ich auch nix unterschreiben.
machte Vermerk in meiner Gegenwart, ob Einladung ünberhaupt noch sinnvoll.
Mal sehen was kommt.
MfG
teebeer
|
|
|
cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 09:21 | |
teebeer schrieb
Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl) |
Typisch, wehe die haben kein Textbaustein oder müssten evtl mal Kopfrechnen, das geht eindeutig zu weit. Jeder andere Arbeitnehmer hätte die Kündigung in der Tasche 
Mir hatte man mal die Betriebskosten der alten Wohnung, eben mal 2 Jahre später mit der neuen Wohnung verrechnet. O-Ton der SB " Wir haben kein Programm dafür" 
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
--------------------------------------------------------------------
"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
GerdR32 Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 17.07.2008 Beiträge: 125 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 14:48 | |
Hammer..
das zeigt wieder mal das SB ohne Ihre Datenbank aufschmissen sind, aber uns Harzer was vorschreiben wollen, die können nicht mal ein korrektes Schreiben verfassen..lmw
Sage nur zu blöd um sich Kaffee einzuschenken.. sorry
Aber das reisst wieder mal dem Fass den Boden raus..
Die kennen nicht mal Ihre eigenen Gesetze, wir gehen hin und sagen sie denen aus dem Kopf..lächerlich
Unschuldige machen sich deswegen Gedanken und schlaflose Nächte.. wenn wir so Arbeiten, würden wir entlassen, machen wir in einer Maßnahme mal nen ruhigen Tag drohen die gleich.. aber das können die nur weil die Datenbank Funktioniert..
Lasst uns die Netzwerke von denen kappen.. , dann haben wir Ruhe, vor allem einen Job.. **Nachschulung für Datenbank geschädigte SB**
lg. GerdR32
Signatur Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse. |
Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 15:08 | |
teebeer schrieb
Der meinte, das sei Routine, der Text sei anders nicht möglich, um Einladungen zu schreiben (Textbaustein wohl)
Wenn ich nicht wolle, müsse ich auch nix unterschreiben.
|

Das ist doch mal wieder ganz großes Kaschperletheater!!!
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
teebeer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 17:16 | |
Hallo, zusammen.
Was mich immer noch maßlos ärgert ist, daß die erst eine Erklärung akzeptieren, die rechtsgültig und rechtskräftig ist (§ 428...)
und dann so eine "Zwangseinladung" schicken.
(Der Begriff -Einladung- an sich ist schon eine Frechheit und Provakation und auf Grund der Sanktionen falsches Deutsch!)
Aber für alle, die generell mit der EGV Probleme haben,
hier mal ein sehr wichtiger und interessanter Link:
http://www.aktive-erwerbslose.de/forum/ … pic=5372.0
Was dürfen DIE und was dürfen WIR.
Da werden wohl so manche Irrtümer aufgeklärt. Auch mein Fall ist da berührt:
EGV bei § 428 NEIN.
MfG
teebeer
|
teebeer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 15:47 | |
Hallo liebes Forum,
ich muß noch was nachtragen.
Nachdem ich letzte Woche minen Antrag abgab, sagte mir der nette Mensch, das man mit meiner Einladung vielleicht die Urlaubsregelung schriftlich fixieren wolle, weil, wenn ich jetzt länger wie 17 Wochen weg sei, man mich nicht "bestrafen" könne.
Klingt mir irgendwie nach Blödsinn. Die Beschränkung gibts doch schon sein Anfang und muß doch nicht extra festgehalten werden, oder??
Müsste ich sowas unterschreiben??
Manchmal hab ich den Eindruck, das bei ALG II das Grundgesetzt plötzlich nachrangig ist:
Zwangsarbeit, Freizügigkeit und Kontoauszüge.
Wie kann ein Sozialrichter ein zum Verfassungsurteil (vergangenheit nicht relevant) konträres Urteil fällen. Geht das überhaupt 
Naja nächste Woche habe ich Termin
MfG
teebeer
[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2008 - 18:13 von teebeer aktualisiert]
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 14:28 | |
teebeer schrieb
Die Beschränkung gibts doch schon sein Anfang und muß doch nicht extra festgehalten werden, oder??
Müsste ich sowas unterschreiben??
|
Nein und nein.
Das sind Festlegungen im Gesetz und haben in einer EinV nichts zu suchen.
Die 58er besagt nur, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und nicht, dass man ohne Genehmigung des Amtes unbegrenzt Abwesend sein kann.
Die Erreichbarkeitsanordnung gilt ebenso für Personen mit 58er Regelung, kann aber hier großzügiger von den SB angewendet/ausgelegt werden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
teebeer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2008 - 09:47 | |
Hallo, Ottokar.
Ich war heute morgen auf dem Amt wegen der Einladung.
Es sei von Nürnberg eine neue Vorschriftz.
Vorgelegt bekam ich eine EGV mit dem Passus:
Ziele: Mitteilung von Veränderungen/rechtzeitige Rentenantragstellung.
Ihr Träger unterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
ALG II unter erleichterten Bedingungen
Beratung und Unterstützung auf Wunsch.
2. Bemühungen von mir zur Eingliederung in Arbeit:
rechtzeitige Rentenantragstellung,
unverzügliche Mitteilung von Veränderungemn
unaufgeforderte Meldung alle 6 Monate
Das meiste hebe ich doch irgendwo schon mal unterschrieben. Was soll das. OK Könnte man unterschreieb aBER SEite 2:
Rechtsfolgenbelehrung:
Eine Verletzung Ihrer Grundpflicht liegt vor, wenn Sie sich weigern die angebotene EGV nach § 15 abzuschließen.
Sie sind verplichtet, sich selbstständigzu bemühen, ihre Hilfsbedürftigkeit zunbeenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützen..
usw. usw.
Ich habe die Formulare (eines für mich, eines für die Agentur) mitgenommen (alles ohne Probleme.)
und wurde gebeten, sie bis Ende nächster Woche abzugeben.
Seite 2 macht mir Kummer.
Das erste wäre zwar doppelt gemoppelt, könnte man aber unterzeichnen.
Die zweite Seite unterschreibe ich bestimmt nicht- oder streiche alles!
Geht das??
Was soll ich tun
Grüße
teebeer
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
erreichbarkeitsanordnung bei 58er regelung