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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 20:25 | |
Hallo alle
Einmal eine Frage:
In der nächsten Zeit darf ich mal wieder einen Wiederspruch bei der Arge begründen und aufbröseln 
Die wichtigsten Gesetze und Urteile habe ich parat.
Nur habe ich ( aus zeitmangel nicht fanatisch) etwas gesucht.
Die Arge spricht immer von Pflichten der Hartz Empfänger. Und es ist einigermaßen klar, was die Pflicht der Arge sein sollte.
Nur habe ich nicht gefunden, wo genau und mit welchem genauen Text die Pflicht der Arge steht, die Bescheide und BESONDERS sich geänderte Bedingungen den Hilfeempfängern mitzuteilen....
NB: Bei uns steht Einkommen und bereinigtes Einkommen, wie sich die "Bereinigung" aufdröselt steht in den Sternen.
All das handelt sich um Verpflegungs Mehraufwand das plötzlich monate vor dem Bekanntmachen doch als Einkommen gerechnet wird.
Also, alles verworren, einfach noch mal die Frage:
Wo steht, das die Arge Veränderungen bekannt machen muß und welche Gesetze nehmen die Info-Pflicht der Arge zum Thema?
Danke
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 00:14 | |
Hallo Dino,
sind das evtl. die Paragrafen, die du suchst:
Pflichten des Sozialleistungsträgers:
§ 13 SGB I: Aufklärung und § 15 SGB I: Auskunft
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 18:03 | |
[Zitat=Wolf27]
[
§ 13 SGB I: Aufklärung und § 15 SGB I: Auskunft
[/Zitat]
Danke Madamme Wolf
Irgendwie nciht das, was ich erhoffte. Aber ich werde sie mitnehmen 
Ersteres Rechte und Pflichten, aber auch die Pflicht der Arge gegenüber den H4lern Änderungen aufzubröseln?
der zweite schon eher, leider nciht genau den Text den ich suchte 
Mal sehen, vieleicht reicht ja auch nur der neue Gerichtsentscheid 
Danke vom Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 18:49 | |
Hallo Dino,
vielleicht passt der noch: § 14 SGB I: Beratung
LG Madame Wolf 
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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