Herzlich Willkommen in dem Praktikerforum der ADN Schuldnerberatung Das eigentliche Praktikerforum ist für unsere Gäste leider nicht sichtbar, aber für alle Ratsuchenden haben wir die offen Foren auf dieser Seite eingerichtet.

Hier können Sie als registriertes Mitglied Ihre Fragen, Erfahrungen oder Bemerkungen einbringen. Da das Board von allen Beratern der ADN Schuldnerberatungsstellen besucht wird, können Sie mit einer kompetente Antwort rechnen. ADN Schuldnerberatungsstellen finden Sie in Hamburg, Schwerin, Rostock, Stralsund, Bergen auf Rügen, Potsdam, Leipzig, Oldenburg (Oldb.), Paderborn, Köln, Marburg, Schwetzingen, Nürnberg, Regensburg und demnächst auch in Hannover, Leer, Emden, Aurich, Lingen, Wolfsburg, Braunschweig, Rotenburg, Wuppertal, Aachen, Speyer, München, und im Saarland.


ForumNewsMitgliederSuchenRegistrierenMember LoginKostenloses Forum!


Neuer Thread ...


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

poweramigo 



...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 9
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.11.2005 - 11:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo!Kann durch einen Gerichtsvollzieher oder durch das Finanzamt ein Gartengrundstück gepfändet werden?Genauere Details nun hier:Bei meinen Grundstück(Gartenland!!!!)von ca.3500 Quadtratmetern und einen Wert von ca.10000,-€ kann dieses Grundstück gepfändet werden?Grundstück ist privat und gleichzeitig Naturschutzgebiet,es dürfen keine neue Lauben errichtet werden etc.Wenn es gepfändet werden kann,wäre das Grundstück ja weg,aber was macht dann der Gerichtsvollzieher oder das Finanzamt damit?Ich kann mir nicht vorstellen,daß jemand ein so großes Grundstück kauft,noch dazu als gartenland,wo man nicht mal Veränderungen durchführen kann und auch keine neue Laube gebaut werden darf.Das würde ja heißen,wenn die Pfänder keinen Käufer für das Grundstück finden würde,verwildert das Grundstück.......???




Wigger ...
Administrator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 03.10.2005
Beiträge: 66
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.11.2005 - 12:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Die Antwort lautet: Ja
Das Grundstück gehört zu Ihrem pfändbaren Vermögen und kann Zwangsversteigert werden. Ob sich dadurch ein Käufer finden lässt oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.
Aber auch hier gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr, weil man ohne genaue Kenntis der Sachlage nur schwer Ratschläge geben kann. Sie sollten sich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.
Mit feundlichen Grüßen
i. A. Ulf Wigger





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Pflichtteil bei Grundstücken humphrey 1 celsus
Zum See(Grenze zwischen unseren Grundstücken) SarahIsaacs 24 ardyra
Neuer Thread ...

Geburtstagsliste:
Heute hat kein User Geburtstag!
----------------------------------


Telefon der Beratungsstellen: Hamburg 040 - 593 555 11; Schwerin 0385 - 7451827, Rostock 0381 - 666 87 33; Stralsund 03831-30 61 50; Bergen auf Rügen 03838 - 82 86 24; Oldenburg (Oldb.) 0800 - 10 12 324 (gebührenfrei); Potsdam 0331– 581 27 27, Leipzig 0341 - 33 73 83 0; Köln 0221 - 86 91 042, Krefeld 02151- 76 78 940, Schwetzingen 06202- 608 77 41, Nürnberg 0911 - 372 88 25, Regensburg 0941 - 58 65 377



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: Lite On LVW-5045
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank