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Freude ...
Stammgast
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Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 23.10.2006 - 00:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Liebe Drehorgelfreunde,

ich habe für den Sonntag, 26.11.06 (Totensonntag) einen Termin zum Orgel spielen bei einem Blumengeschäft. Dieses Blumengeschäft möchte an diesem Sonntag seine Adventsausstellung mit -verkauf machen und ich soll vor dem Ladengeschäft spielen.
Nun möchte ich uns beide, das Blumengeschäft und mich, vor unangenehmen Überaschungen bewahren, denn ich bin mir nicht sicher, ob am Totensonntag es so einfach mit der Musik ist. Oder ist das heute kein Thema mehr?
Wer kann mir Hilfe mitteilen?

Viele Grüße
Gerhard Lewert

P.S.: Es ist so ruhig im Forum geworden. Woran liegt das?




Drehorgellui ...
User aus Leidenschaft
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Registriert seit: 27.01.2006
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...   Erstellt am 23.10.2006 - 09:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Drehorgler,

ruf doch einfach bei Eurem Ordnungsamt an und erkundige Dich. Soweit ich weiß ist der Totensonntag für öffentliche Musikaufführungen und dergleichen als Ruhetag vorgesehen, d.h. keine Musik auf öffentlichem Grund. Wenn das ganze im Laden stattfindet......... könnts sein, daß die Lage anders aussieht. Wobei ich es schon etwas makaber finde, am Totensonntag vor einem Blumenladen zu spielen, aber das ist persönliche Anssichtssache.

Warum das Forum so ruhig geworden ist ?, frage ich mich auch öfter. Es sind doch immer die gleichen die hier reinschreiben und das ermüdet irgendwann. Oder es dürfen ja sogar unregistrierte Ihre Meinung kund tun und sich dann hinter Email Adressen verstecken........... was nicht gerade den Drang verstärkt sich hier einzubringen.

Vielleicht sollte des Admin. sich mal etwas bewegen.

Schöne Grüße aus Regensburg

Ludwig

www.leierkasten.com





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Musik die von Herzen kommt !!!
Oberpfälzer Drehorgelorchester

Hans_Juergen_Erfurth ...
Administrator
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Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 83
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...   Erstellt am 23.10.2006 - 09:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Freude,

was an solchen Tagen erlaubt ist, hängt wohl stark vom Bundesland und teilweise von der Gemeindeverordnung ab. So habe ich im Internet z.B. eine Verordnung der Stadt Köln gefunden.

So ist es sicher empfehlenswert, bei der Stadt oder Gemeinde sich rückzuversichern.

Es wäre schön, wenn du uns über das Ergebnis und ggf. auch die Resonanz auf den evt. Auftritt infornmieren könntest.

Tatsächlich ist es derzeit recht ruhig im Forum, warum auch immer?! Können oder sollen wir etwas verbessern?

Zum Thema Beiträge nicht registrierter User, das Drehorgellui wieder angesprochen hat, verweise ich auf die Antworten im entsprechenden Thread. Der Beitragsschreiber, der die unerwartet heftige Resonanz von Drehorgellui hervorgerufen hat, kann über die Mailadresse erreicht werden und ist Drehorgellui sicher nicht unbekannt.

Viele Grüße
Hans-Jürgen




Octavio ...
User aus Leidenschaft
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Registriert seit: 31.01.2006
Beiträge: 14
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...   Erstellt am 23.10.2006 - 09:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo lieber Drehorgelkollege Gerhard,
wir hatten im vorigem Jahr hier bei uns in Schleswig-Holstein das gleiche Problem.
Auch Orgeln vor dem Blumengeschäft für einen Adventsbasar.
Auf Rückfrage beim Ordnungsamt der Stadt Reinfeld hatten diese Grundsätzlich nichts dagegen,gaben aber zu bedenken dass sich einige Menschen vieleicht daran stören könnten.
Wir haben dann diese Veranstaltung nicht durchgeführt. Und im nachhinein kann ich sagen, das war gut so.

Gruß aus dem Norden

Klaus Steinborn





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Die fröhliche Drehorgel vom Großensee

Freude ...
Stammgast
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Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 08.11.2006 - 13:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Liebe Drehorgelfreunde,

nach den Ratschlägen hier im Forum, habe ich Kontakt mit dem Amt für Öffentliche Ordnung aufgenommen.
Dies hat hier in Stuttgart einige Anrufe gekostet, bis man "zufällig" den richtigen Sachbearbeiter findet.
Nach dessen Auskunft ist es nach dem "Sonn- und Feiertagsgesetz" (gefunden habe ich es noch nicht) nicht erlaubt am Totensonntag mit der Drehorgel zu dem oben erwähneten Anlass zu spielen.
Etwas anderes ist es, wenn der Handels- und Gewerbeverein (HGV) eine Veranstaltung, wie z.B. Martinimarkt, Weihnachtsmarkt usw. durchführt. Dann kann jederzeit mit der Orgel im Rahmen dieser Veranstaltung gespielt werden.
Ich werde also nicht spielen. Dies habe ich auch in der Zwischenzeit mit der Inhaberin des Blumenhauses geklärt.

Schöne Grüße aus Stuttgart
Gerhard Lewert




Hans_Juergen_Erfurth ...
Administrator
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Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 83
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...   Erstellt am 08.11.2006 - 15:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Gerhard,

das Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist hier nachzulesen, auch mit den entsprechenden Passagen zum Totengedenktag. Ob es dabei nicht doch Interpretationsspielraum gibt, kann ich nicht beurteilen.

Hans-Jürgen




Orgelsmann ...
Power User
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Beiträge: 104
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...   Erstellt am 09.11.2006 - 22:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Drehorgelfreunde!
Oder sollte ich besser sagen: verhinderte Feiertagsorgler?

Es hat schon seinen Sinn, wenn der Gesetzgeber einige Tage im Jahr unter einen besonderen Schutz stellt. Das von Hans Jürgen angeführte Feiertagsgesetz ist zwar schon von 2001, also fünf Jahre alt und inzwischen mehrfach gelockert und geändert, doch hat sich am Grundtenor nichts geändert.
Eine endgültige Regelung wird jeweils durch die örtlich zuständigen Stellen/Parlamente getroffen. Und diese nutzen den vorhandenen Ermessensspielraum eben unterschiedlich aus.
Ich finde es prima, wenn man sich mit einem Auftraggeber dergestalt einigen kann, daß die Rücksicht auf evtl. Andersdenkende nicht zu kurz kommt.
Schlage dem Blumenhändler vor, bei entsprechender Gelegenheit dem Anlaß entsprechend stilvoll zu musizieren. Er wird dies und Dein Spiel dann umsomehr zu schätzen wissen.

Ob sich dies auf das Honorar auswirkt, bleibt dahingestellt.
Doch dies ist ja auch nicht die Hauptsache.

Ich werde diesen Tag z.B. zu Hause mit der Familie verbringen und wenn diese anderweitig beschäftigt ist, klassische Musik hören oder selbst neue Stücke in dieser Richtung arrangieren.

Hierbei kommt mir die allgemeine Feiertagsruhe sehr recht.

Eure

Orgelsmann





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