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Hexe ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 199
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...   Erstellt am 11.06.2008 - 11:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben,
Omi ist umgezogen mit Zustimmung der Arge,
hat für die alte Wohnung die Mietkaution aus dem Regelsatz bezahlt ca 800 euro.
Jetzt kommt das eigentliche Problem,obwohl Omi
ihre Kontonr. angegeben hat,hat die Vermieterin
die Kaution an die Arge Überwiesen.Omi zahlt jetzt wieder mit 30 euro die Mietkaution aus dem Regelsatz zurück für die neue Wohnung ,könnte mir vorstellen das die Arge das miteinander verrechnen will.Die erste Kaution ist doch jetzt Vermögen,wenn ich das richtig verstanden habe,und die neue Zahlung der Mietkaution ist auch nicht in
Ordnung.



Danke sagt Hexe......





Signatur
Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht

Gruss Hexe

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 11.06.2008 - 11:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du meinst folgendes:
- Oma ist in Wohnung 1 eingezogen, hat ein darlehen für die Mietkaution erhalten und dieser zurückbezahlt
- Oma ist nun in Wohnung 2 eingezogen, hat erneut ein Darlehen für die Mietkaution erhalten zahlt dieses zurück
korrekt?

1. hätte die Vermieterin die Kaution hier ga nicht an die ARGE zahlen dürfen, da es sich um Geld der Oma handelt. Die Vermieterin hat sich hier wegen Unterschlagung strafbar gemacht.

2. Ja, es handelt sich hier um Vermögen der Oma.

3. Die ARGE sollte hier von sich aus die Aalte Haution mit der neuen gegenrechnen und nur noch den Restbetrag fordern oder eben ein Guthaben auszahlen.
Das sollte die Oma aber sofort persönlich bei der ARGE besprechen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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