Paula 

Status: Offline Registriert seit: 23.04.2008 Beiträge: 1321 Nachricht senden | Erstellt am 26.05.2008 - 22:55 |  |
„Dabei sein ist alles
„Obwohl der Ausspruch meist dem ersten IOC-Präsidenten Pierre de Coubertin zugeschrieben wird, geht der olympische Gedanke („Dabei sein ist alles") ursprünglich auf eine Predigt des Bischofs von Pennsylvania, Ethelbert Talbot, zurück, die dieser am 19. Juli 1908 in der Londoner St. Paul's Kathedral hielt:
Das Wichtigste an den Olympischen Spielen ist nicht zu gewinnen, sondern dabei zu sein, so wie das Wichtigste im Leben nicht der Triumph,
sondern das aufopfernde Streben ist. Das Wesentliche ist nicht gesiegt, sondern sich wacker geschlagen zu haben.
De Coubertins Initiative verdanken wir auch das olympische Motto:
CITIUS • ALTIUS • FORTIUS schneller • höher • stärker
Diesmal bediente sich Pierre de Coubertin bei seinem Freund, dem Dominikanerpater Henri Didon, über dessen Eingangstür der Spruch - in Holz geschnitzt prangte.
Das Olympische Gelöbnis (bis 1964 „Olympischer Eid") wurde 1920 eingeführt und im Jahr 2000 um einen Zusatz zum Doping erweitert.
Es wird von einem Mitglied der Gastgebermannschaft im Namen aller Athleten geleistet.
Auf dem Podium stehend und eine Hand auf der Nationalflagge, erklärt er oder sie feierlich vor den versammelten Fahnenträgern der anderen Nationen:
Im Namen aller Athleten verspreche ich, dass wir an den Olympischen Spielen teilnehmen und dabei die gültigen Regeln respektieren und befolgen
und um dabei einem Sport ohne Doping und ohne Drogen verpflichten,im wahren Geist der Sportlichkeit, für den Ruhm des Sports und die Ehre unserer Mannschaft.
Seit 1968 gibt es zudem ein Gelöbnis für Kampfrichter und Offizielle, das von einem Offiziellen des gastgebenden Landes geleistet wird;
Im Namen aller Kampfrichter und Offiziellen gelobe ich, dass wir unsere Aufgabe bei diesen Olympischen Spielen in voller Unparteilichkeit wahrnehmen werden, die Bestimmungen achtend, die sie lenken und leiten, und getreu den Prinzipien echten sportlichen Geistes.
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WordPerfekt

Status: Offline Registriert seit: 09.03.2007 Beiträge: 687 Nachricht senden | Erstellt am 27.05.2008 - 11:22 |  |
§ 154
Meineid(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Wo ein Kläger, da die Funkionäre und Wirtschaft,
aber kein Richter.
Signatur Der menschliche Geist gleicht einem Fallschirm;
er kann nur funktionieren, wenn er offen ist.
Franscis Picabia |