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Winner99 ...
Laura Holt
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...   Erstellt am 20.12.2006 - 18:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Erwin Grab /

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!“ – sagt uns das Sprichwort.
Oder: „Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung?“
Zumindest sollte er Geld bekommen. Aber das spottet oft wirklich jeder Beschreibung.

Nudeln machen glücklich... und satt!

Vorbemerkungen




Winner99 ...
Laura Holt
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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Dem geneigten Leser, sofern er eine Tageszeitung abonniert hat, sind diverse Schadenersatzprozesse hinreichend bekannt. Vornehmlich amerikanische Gerichte sprechen irgend wie Geschädigten teilweise horrende Summen zu, mit denen die so Bedachten manchmal mehr Schaden anrichten als manche Politiker. So wurde ein Tabakkonzern in erster Instanz zu einer Zahlung von 26 Milliarden Dollar verurteilt, weil eine Raucherin Gesundheitsschäden davongetragen hatte. Eine weitere Instanz kürzte dann auf die läppische Summe von ca. 40 Millionen Dollar. Ein anderes Gericht sprach einer Frau, die sich mit dem bei McDonald gekauften Kaffee die Schenkel verbrüht hatte (selbige Dame hatte den Pappbecher beim Autofahren zwischen die Schenkel geklemmt, und niemand hatte ihr ausdrücklich gesagt, dass der Kaffee heiß sei) immerhin eine Million US-Dollar zu. Eine (fast) amüsante Variante war ein Urteil gegen eine Fluggesellschaft, die 100.000 DM an eine leicht übergewichtige Frau zahlen musste.




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ihr Hinterteil hatte sich auf der defekten Toilette im Flugzeug festgesaugt. Sie konnte nur befreit werden, nachdem der Co-Pilot seine Hand zwischen Toilettenbrille und Gesäß besagter Dame steckte, worauf der Unterdruck zischend entweichen konnte. Angeblich soll dieser Co-Pilot dabei anzüglich gegrinst haben, worin sich die Klägerin besonders gedemütigt sah. Fast eine Sensation war es hingegen, als ein amerikanisches Gericht dem Verlangen auf Zahlung größerer Beträge widersprach. Eine Hausfrau entdeckte in ihrem Vorgarten ein Wespennest, das sie verständlicherweise dort störte. Folglich nahm sie ihren Staubsauger, und saugte die stechenden Quälgeister einfach ein. Diese waren jetzt zwar in der Staubsaugertüte eingesperrt, summten aber fröhlich weiter. Die Klägerin erreichte den Exitus der Insekten, indem sie den Schlauch einer Camping-Gasflasche einfach in die Staubsaugeröffnung steckte und kurz aufdrehte. Die Wespen verschieden ausnahmslos. Stunden später schaltete sie den Staubsauger ein, um mit diesem ihr hübsches Haus zu reinigen. Die endgültige Reinigung übernahm nach der Explosion dann die örtliche Feuerwehr.




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Zugegeben: In der Bedienungsanleitung war nicht vor solchen Handlungen gewarnt worden, wie auch ein Hersteller von Mikrowellenherden den Hinweis versäumt hatte, dass sich solche Geräte nicht zum Trocknen von nassen Katzen eignen, sondern dieselben mehr oder weniger explodieren und den Innenraum verschmutzen. Inzwischen gibt es für viele Hersteller diverser Produkte nur zwei Möglichkeiten, sich gegen solche Angriffe zu schützen: Entweder sie verfassen Bedienungsanleitungen mit soviel roten Warnhinweisen, dass sie eher einem Blutbad gleichen, oder sie haben einen guten Anwalt. Besser ist Beides.




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Laura Holt
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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Mit diesen und anderen Präzedenzfällen gewappnet, sprach Lieselotte Scheunsle, beheimatet im schwäbischen Teil dieser Republik bei einem Anwalt ihrer Wahl vor, und bat um juristische Beratung. Immerhin hatte sie ihre Rechtschutzversicherung pünktlich bezahlt, und wollte jetzt die versprochenen Leistungen einholen. Verständlicherweise hatte sie den ihrer Ansicht nach besten Advokaten ausgewählt, indem sie im Branchenverzeichnis die Kanzlei mit dem dicksten Rand um den Eintrag gewählt hatte, und bestand auf einem Gespräch mit dem Chef des Hauses. Den angebotenen Kaffee nahm sie dankbar entgegen und bediente sich auch ausgiebig an der bereitgestellten Knabberschale. Zu erwähnen wäre noch, dass Lieselotte Scheunsle mit 94 kg bei 164 cm Körpergröße auf den flüchtigen Betrachter leicht übergewichtig wirkte. Und genau da lag auch ihr Problem, das sie von einem deutschen Gericht gelöst sehen wollte. Sie verlangte Schadenersatz und Wiederherstellung ihrer ehemals gertenschlanken Figur, die sie mittels verschiedener Fotos aus ihrer Schulzeit belegen konnte.




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Nachdem der Chef der Kanzlei ihr glaubhaft versichern konnte, dass er als Verkehrs-Spezialist nicht der richtige Ansprechpartner war, gab sie sich mit dem Sozius zufrieden, der nach der Vorstellung erst einmal ihre Rechtsschutz-Versicherung überprüfte, sich dann aber sofort leutselig und mitleidsvoll Lieselottes Problemen widmete. Eigentlich war es nur eines: Sie war zu dick. Aber, so argumenterte sie, nicht weil sie zuviel äße, sondern weil sie auf die verbrecherische, reißerische und volksverdummende Werbung einer Nudelfabrik hereingefallen wäre. Diese hätte sie mit falschen Versprechungen zum Kauf und Verzehr der gemeingefährlichen Teigprodukte verleitet, ohne auf die für sie ungemein schädlichen Folgen aufmerksam zu machen (Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie....usw.).




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


"Aber Millionen Menschen essen täglich Nudeln und sind damit sehr zufrieden!" - argumentierte ihr Anwalt.
"Und die Italiener leben fast ausschließlich davon. Abgesehen von ein paar leckeren Soßen. Meine Kinder schreien täglich nach Miraculi, weil sie da weniger kauen müssen. Wieso sollen Nudeln gesundheitsschädlich sein?"
"Habe ich ja nicht gesagt. Auch nicht, dass sie nicht lecker sind. Im Gegenteil. Aber diese Schmarotzer haben behauptet..." - Lieselotte kramte eine ausgerissene Zeitungsseite aus ihrer Handtasche, auf der ganzseitig und vierfarbig eine Werbung der betreffenden Nudelfirma abgedruckt war –




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


"...Nudeln machen glücklich. Jeder Mensch will glücklich sein. Erst recht, wenn er auf einen Säufer und Tunichtgut hereingefallen ist, mit dem er außer vier Kindern nichts gemein hat. Jeder Mensch hat das Recht auf ein bisschen Glück. Ich auch. Und diese Teigpanscher haben mir versprochen, dass ich mit ihren Nudeln glücklich würde. Aber nichts davon hat gestimmt. Erstens schmecken Nudeln nur, wenn noch irgend etwas dabei ist, zum Beispiel ein Kalbsragout mit viel Sauce, und zweitens machen sie dick!"
"Aber, dann müssen Sie ja Unmengen davon gegessen haben. Denn jeden Tag ein paar Nudeln machen doch nicht so dick.... Verzeihung, so war das nicht gemeint."




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"Habe ich ja auch. Denn nachdem sich kein Glücksgefühl eingestellt hat, habe ich eben mehr davon gegessen. Manchmal sogar ohne was dabei. Höchstens noch einen Pudding. Und jetzt bin ich immer noch unglücklich und außerdem dick. Und das sollen die mir bezahlen. Und außerdem eine Kur. Und Schmerzensgeld. Mindestens eine halbe Million."
"Aber jedes Kind weiß doch, dass man unweigerlich zunimmt, wenn man von irgend etwas zu viel isst. Wie soll ich da eine Klage begründen? Der Richter wird uns auslachen, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt!"
"Sie sind doch der Anwalt. Sie können das, hat Ihr Chef gesagt. Und meine Versicherung zahlt alles, hat der Vertreter gesagt. In Amerika hat einer fünf Millionen für entgangenes Liebesglück bekommen, nur weil ihm einer seinen Schniepel angekratzt hatte."
"Schniepel angekratzt?"




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...   Erstellt am 20.12.2006 - 19:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


"Ja! Bei einem Verkehrsunfall. Danach konnte er nicht mehr!"
"Aber wir sind nicht in Amerika. Hier bei uns sind die Gerichte etwas bodenständiger. Aber warten Sie mal. Vielleicht können wir eine Verbindung zu einem amerikanischen Unternehmen herstellen. Dann könnten wir in USA klagen. Wäre auf alle Fälle eine lustige Schlagzeile."
"Hören Sie! Ich will keine Schlagzeile, ich will meine alte Figur zurück und Schmerzensgeld. Trampeln Sie nicht auf meinem Lebensglück herum! Und außerdem müssen die das auf ihre Packungen schreiben!"
"Was schreiben?"
"Das man zunimmt, wenn man davon zu viel isst, natürlich!"
"Ich glaube, ich muss das erst einmal in Ruhe überdenken. Geben Sie mir ein paar Tage Zeit. Vielleicht gibt es schon Präzedenzfälle in dieser Art. Glaube ich zwar nicht, aber man kann ja nie wissen!"
Die konstituierende Sitzung zum bevorstehenden Nudelprozess wurde beendet, und Lieselotte Scheunsle von der Sekretärin hinausbegleitet.




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