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pivo Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.09.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 19:15 | |
Wie in einem anderen Beitrag schon erwähnt, ist leider meine Oma verstorben. Das ich das Haus nicht verkaufen muss, sondern selbst dort einziehen werde ist auch "geregelt".
Jetzt ist aber noch folgendes: Sie hat wohl auf dem Konto ein "paar Euro" zurück gelegt. Dieses Geld würde ich gerne nehmen, um das Bad und die Toilette sanieren zu lassen, da dort seit über 25 Jahren nichts gemacht wurde. Darf ich das einfach so, oder kann die Arge entscheiden, dass ich von dem Geld leben muss. Die Sanierung wird auch ganz offiziell von einer Firma ausgeführt werden, also nix schwarz oder so.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
LG
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 19:57 | |
Ich konnte zwar dazu nichts finden, aber da eine Erbschaft Vermögen ist denke ich das es vorrangig zum Leben aufgewendet werden muß. Da man alle zur Verfügung stehenden Mittel aufbringen muß um ich selbst zu versorgen und H4 nur das auffängt was man aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann. Also das nötigste zum überleben was jemand braucht.
Ein Bad und sei es auch 25 Jahre alt, ist vielleicht nicht schön aber Zweckmäßig, solange es nicht kaputt ist.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein H4 Empfänger im Bezug plötzlich zum Arbeitgeber werden kann indem er andere für die Haussanierung bezahlt und weiter hin Hilfe bezieht.
Sorry ist nicht böse gemeint, aber überlege mal, da müssen Leute mit den paar Euros jeden Monat um das Überleben kämpfen und ein anderer saniert sein Bad vom erebten Vermögen und bezieht zusätzlich das gleiche Geld.
Ich glaube nicht das so etwas im SGB vorgesehen ist.
Es gibt Freibeträge und alles was über die Hinaus geht wird man auch zum Leben verwenden müssen.
Hier findest Du einen Ratgeber zum Thema Vermögen:
http://www.razyboard.com/system/morethread-ratgeber-vermoegen-sevenid-1893487-4831419-0.html
[Dieser Beitrag wurde am 09.09.2008 - 20:03 von mugel aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.09.2008 - 12:25 | |
Erbschaft während des ALG II Bezuges ist Einkommen!
D.h. dieses vererbte Bargeld wird als Einkommen bei dir berücksichtigt.
Etwas anderes wäre es, wenn im Testament verfügt wäre, das dieses Geld zur Sanierung des Hauses verwendet werden soll. Dann wäre es zweckgebunden und würde einem anderen Zweck als das ALG II dienen und demzufolge kein Einkommen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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