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ingo_jankowski 
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...   Erstellt am 25.01.2007 - 10:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Besondere Krankenkosten (Pflege)
Das niederländische Allgemeine Gesetz über besondere Krankenkosten (AWBZ) übernimmt die Kosten für Krankenhauspflege und Rehabilitationseinrichtungen ab dem 366. Tag. Hierzu gehören psychiatrische Einrichtungen, Anstalten für geistig Behinderte, Blinde und Gehörlose, Kindergenesungsstätten, Altenpflegeheime und Einrichtungen der präventiven Gesundheitsvorsorge.
Grenzarbeiter, die in den Niederlanden beschäftigt und in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind nach dem AWBZ versichert. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder, die in Deutschland wohnen. Medizinische Leistungen werden nach den Sätzen der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vergütet.



Ist ein Grenzarbeiter aufgrund der Einkommenshöhe privat versichert, ist er selbst zwar nach dem AWBZ versichert, seine in Deutschland wohnhafte Familie jedoch nicht.

Das AWBZ wird von den niederländischen Krankenkassen ausgeführt.


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Krankenkosten
Der nachfolgende Text ist datiert und wird in Kurze geändert.
Für Information über die neue "Zorgverzekeringswet" klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

1. http://www.denieuwezorgverzekering.nl/ZorgVerzekering/
2. http://www.denieuwezorgverzekering.nl/N … ureGER.pdf


Arbeitnehmer mit einem vereinbarten festen Lohn bis zur Bemessungsgrenze (2005: € 33.000,- pro Jahr) sind in der niederländischen gesetzlichen Krankenkasse („ziekenfonds“) pflichtversichert.
Wer mehr verdient, muss eine private Krankenversicherung abschließen.
Verweigert ein niederländischer Versicherungsträger Ihnen eine normale private Krankenversicherung, können Sie womöglich eine so genannte "standaardpakketpolis" abschließen. Dies ist eine Privatversicherung mit Annahmepflicht. Der Gesetzgeber regelt Beitrag und Deckung. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von 4 Monaten nach Beendigung der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung gestellt wird.



Natürlich lohnt sich der Vergleich mit einer deutschen freiwilligen Krankenversicherung samt Pflegeversicherung. Informieren Sie sich über den Umfang der Leistungen, die Ihnen die niederländische Krankenkasse vergütet. Häufig muss ein Eigenanteil geleistet werden.


Grenzarbeiter haben aufgrund der EWG-Verordnung sowohl in den Niederlanden als in Deutschland Anspruch auf Sachleistungen. Familienmitglieder haben im Krankheitsfall in Deutschland Anspruch auf dieselben Sachleistungen, auf die sie auch nach deutschen Vorschriften Anspruch hätten. Wollen Familienmitglieder Sachleistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen, benötigen sie hierfür die Zustimmung der deutschen Krankenkasse.

Anmeldung
Melden Sie sich bei einer Krankenkasse eigener Wahl in den Niederlanden an. Hier geben Sie an, bei welcher Krankenkasse in Deutschland Sie und Ihre Familie zuletzt Mitglied waren. Nach Ausfüllung des Anmeldevordruckes erhalten Sie eine Bescheinigung. Ihre deutsche Krankenkasse wird mit dem Vordruck E106 über Ihre Anmeldung informiert. Sie und Ihre Familie werden damit als Sachleistungsberechtigte bei der deutschen Krankenkasse gemeldet.

Beitragszahlung
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur niederländischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen auf der Beitragsübersicht Arbeitnehmerversicherungen Ihres Gehaltstreifens. Darüber hinaus zahlen Sie für sich und für Ihren Partner einen nominalen Pflichtbeitrag. Über die Höhe dieses Beitrags informiert Sie Ihre niederländische Krankenkasse.


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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld
Krankmeldung
Sie melden sich beim Arbeitgeber krank und gehen zu Ihrem Hausarzt in Deutschland. Der Arzt informiert mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die zuständige Krankenkasse.
Die Krankenkasse informiert ihrerseits innerhalb von drei Tagen mit einer E115- Bescheinigung den so genannten Arbodienst. Dies ist ein privatwirtschaftlicher ärztlicher Dienst, dem Ihr Arbeitgeber angeschlossen ist. Ist kein Arbodienst bekannt, wird die UWV (die Ausführungsbehörde der Arbeitnehmerversicherungen) über die Krankmeldung informiert. Solange die Krankheit andauert, kontrolliert der Arzt in Deutschland Sie und wird die Krankenkasse über Ihren Gesundheitszustand informiert. Der Arbodienst oder die UWV werden regelmäßig mit einer E116-Bescheinigung (Bericht über die kontrollärztliche Untersuchung) über den Zustand des Arbeitnehmers unterrichtet. Über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber mit einer E118-Bescheinigung. Der niederländische Arbodienst bzw. die UWV Heerlen erhält eine Kopie der E118-Bescheinigung.

Höhe und Auszahlung des Lohnes/Krankengeldes
Der Arbeitgeber ist seinen kranken Mitarbeitern gegenüber gesetzlich zur Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren verpflichtet (nach 2 Jahren Krankheit wird geprüft, ob anschließend Anspruch auf eine WAO-Leistung besteht). Es ist möglich, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag Karenztage vereinbart wurden.

Die Lohnfortzahlung beträgt mindestens 70% des letztverdienten Bruttolohns (wobei je nach Tarifvertrag für das erste Jahr bis zu 100% Lohnfortzahlung gezahlt werden kann). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dieser Vorschrift, den Arbeitgeber zu Maßnahmen anzuregen, die zu einer Reduzierung der Krankheitsfälle führen. Der Arbeitgeber kann sein Risiko bei einem privaten Versicherungsunternehmen rückversichern.

Das Krankenversicherungsgesetz (ZW) dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die keinen "normalen" Arbeitsvertrag haben. Das Krankengeld beträgt (ebenfalls für längstens zwei Jahre) 70% des zuletzt erzielten Bruttoarbeitsentgelts.

Dies gilt auch für einige Sonderfälle z.B. für

Zeitarbeitskräfte, deren Zeitarbeitsvertrag rechtsgültig beendet wurde;
freiwillig Versicherte;
Arbeitnehmer, die im ersten Krankheitsjahr ihren Arbeitsplatz verlieren;
kranke Arbeitslose;
Arbeitnehmerinnen, die infolge von Schwangerschaft oder Geburt arbeitsunfähig sind.
Für Arbeitnehmerinnen besteht bei Schwangerschaft Anspruch auf mindestens 16 Wochen Krankengeld in Höhe von 100% des letztverdienten Tagelohnes.

Liegt eine andauernde Arbeitsunfähigkeit vor, sendet die UWV dem Versicherten 20 Monate nach dem ersten Krankheitstag unaufgefordert die Antragsvordrucke für die WAO-Leistung zu.





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ingo_jankowski 
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...   Erstellt am 05.02.2007 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hier ein Link zu einem Anbieter für Krankenversichrungen Hier klickenhttp://www.ohra.nl/nl/particulier/" target="_blank">
die größte Krankenversicherung in den Niederlande

[Dieser Beitrag wurde am 05.02.2007 - 15:16 von ingo_jankowski aktualisiert]





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ingo_jankowski 
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...   Erstellt am 05.02.2007 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, gilt folgende Regelung: Sobald sie erwerbstätig sind, besteht eine Versicherungspflicht in den Niederlanden. Ihr Versicherungsstatus in Deutschland wird damit beendet. Sie zahlen von Ihrem Einkommen in den Niederlanden einen Krankenkassenbeitrag von 6,5 Prozent. Von Ihrer niederländischen Krankenversicherung erhalten Sie das Formular E 106, mit dem Sie sich als Grenzgänger bei einer deutschen Krankenversicherung einschreiben lassen können. Sie haben dann die Wahlfreiheit, Krankenversicherungen in ihrem Tätigkeitsland (NL) oder in Ihrem Wohnland (D) in Anspruch zu nehmen.





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ingo_jankowski 
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...   Erstellt am 31.03.2007 - 21:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Was sind die wichtigsten Änderungen im neuen niederländischen Krankenversicherungssystem?
Antwort:
· In den Niederlanden wird die Einteilung der Versicherten in Pflichtversicherte und Privatversicherte aufgegeben. Ab dem 1. Januar 2006 sollen auf der Grundlage des neuen Krankenversicherungsgesetzes nunmehr alle Personen, die in den Niederlanden wohnen bzw. steuerpflichtig sind, in dem niederländischen Krankenversicherungssystem pflichtversichert sein.
· Die Beiträge dieser Basisversicherung werden ca. Euro 1.100,- pro Jahr betragen.
· Der Versicherte bezahlt die Versicherungsbeiträge unmittelbar an den Krankenversicherer. Auf das Einkommen oder die (Sozial)Leistung ist außerdem ein einkommensabhängiger Beitrag zu entrichten, der von Ihrem Arbeitgeber oder der für Ihre Leistung zuständigen Stelle erstattet wird. Über diesen einkommensabhängigen Beitrag zahlt der Arbeitnehmer Lohnsteuer.
· Das neue Krankenversicherungsgesetz kennt eine Basisversicherung, die für alle gleich ist und den Leistungen der Krankenkasse entspricht. Außerdem können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die jedoch nicht obligatorisch sind.
· Spätestens bis dem 1. Mai 2006 müssen Sie eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherer abschließen. Bleiben Sie nicht bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung, dann müssen Sie vor dem 1. März 2006 Ihre jetzige Krankenversicherung kündigen und rechtzeitig eine andere abschließen.
· Ein Krankenversicherer darf niemanden für die Basisversicherung ablehnen (Akzeptanzpflicht). Für Zusatzversicherungen gilt keine Akzeptanzpflicht.
· Für Arbeitnehmer und Leistungsempfänger mit einem niedrigen Einkommen wurde im Rahmen des neuen Krankenversicherungsgesetzes ein Krankenversicherungszuschlag eingeführt. Dieser Zuschuss zum Versicherungsbeitrag muss beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) beantragt werden.

Informationen über die neue Krankenversicherung ist auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl des Ministerie van Volksgezondheid en Welzijn erhältlich.






Was sind E-Formulare?
Antwort:
E-Formulare sind einheitliche Vordrucke, die innerhalb von Europa benutzt werden, um Informationen zwischen den verschiedenen Staaten festzuhalten. Bei der Krankenversicherung werden z.B. die Formulare E106 und E 121 benutzt um festzustellen, ob Sie in den Niederlanden oder in Deutschland versicherungspflichtig sind. Im Prinzip handelt es sich hier um die gleichen Vordrucke. Das Formular E06 wird für Arbeitnehmer und das Formular E121 wird für post-aktive Arbeitnehmer angewendet.





Ich wohne in Deutschland und arbeite in den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind in den Niederlanden pflichtversichert. Sie müssen bei einem niederländischen Krankenversicherer Ihrer Wahl eine Krankenversicherung abschließen. Dieser Krankenversicherer schickt ein Formular E106 zu Ihrer Krankenkasse in Deutschland. Auf Basis dieses Vordrucks haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden und Deutschland.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl.







Ich wohne in Deutschland und arbeite in den Niederlanden, wie sind meine Familienangehörige versichert?
Antwort:
Wenn Ihr Ehepartner kein eigenes Einkommen bezieht, ist er/sie beitragspflichtig in den Niederlanden. Die Krankenkasse muss ihn/sie beim CVZ (College van Zorgverzekeringen) in den Niederlanden für die Krankversicherung anmelden. Er/sie wird hierfür Beiträge an das CVZ bezahlen müssen. Ihre Kinder sind ebenfalls versicherungspflichtig in den Niederlanden. Sie müssen beim CVZ angemeldet werden. Kinder unter 18 Jahren sind kostenlos mitversichert. Kinder die das 18. Lebensjahr vollendet und kein eigenes Einkommen haben, sind selbst versicherungspflichtig und bezahlen Beiträge an das CVZ.
Mitversicherte Familienangehörige erhalten kein eigenes Formular E106, sondern eine Versicherungskarte der Krankenkasse. Ebenfalls gibt CVZ eine europäische Versicherungskarte ab.

Wenn Ihr Ehepartner ein eigenes Einkommen in Deutschland bezieht, das 400,- Euro pro Monat übersteigt, ist er/sie in Deutschland versichert und hat mit dem „Zorgstelsel“ in den Niederlanden nichts zu tun. Ihre Kinder sind durch ihn/sie mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen haben.
Wenn Ihr Ehepartner ebenfalls in den Niederlanden arbeitet, gilt für ihn/sie das gleiche wie für Sie.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten www.cvz.nl und www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und arbeite in Deutschland, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert. Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie ein Formular E106, das Sie beim Versicherer „Zorgverzekeraar CZ“ abgeben müssen. Aufgrund dessen haben Sie Anspruch auf die Basisversicherung in den Niederlanden. Hierfür zahlen Sie in den Niederlanden keine Beiträge. Wenn Sie eine Zusatzversicherung in den Niederlanden abschließen möchten, ist das beim CZ möglich. Hierfür sind natürlich Beiträge zu zahlen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite von www.cz.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und arbeite in Deutschland, wie sind meine Familienangehörigen versichert?
Antwort:
Wenn Ihr Ehepartner kein eigenes Einkommen bezieht, ist er/sie bei Ihrer Krankenkasse durch Sie mitversichert. Dasselbe gilt auch für Ihre Kinder unter 18 Jahren. Ihre Krankenkasse meldet dies dem Krankenversicherer „Zorgverzekeraar CZ“. Sie zahlen für Ihre Familienangehörigen keine Beiträge.
Ihre Kinder, die das Alter von 18 Jahren vollendet haben, sind selbst versichert in den Niederlanden.

Wenn Ihr Ehepartner eigenes Einkommen in den Niederlanden bezieht, ist er/sie selbst versichert in den Niederlanden. Ihre Kinder, die unter 18 Jahren sind, sind durch ihn/sie kostenlos mitversichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten www.cz.nl und www.denieuwezorgverzekering.nl. www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden, arbeite in Deutschland und bin „privatversichert“, was ändert sich für mich?
Antwort:
Sie bleiben in Deutschland privatversichert. Sie sind nicht nach dem AWBZ versichert.
Ihr Ehepartner - vorausgesetzt, dass er/sie kein eigenes Einkommen hat - und Ihre Kinder sind in den Niederlanden versichert, auch nach dem AWBZ.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und arbeite in Deutschland und hatte in den Niederlanden eine “particuliere verzekering”, was ändert sich für mich?
Antwort:
Eventuell können Sie in den Niederlanden bei Ihrem Krankenversicherer eine sogenannte ‘Wereldwijd-Polis“ Versicherung abschließen.
Ihr Ehepartner - vorausgesetzt, dass er/sie kein eigenes Einkommen hat - und Ihre Kinder sind in den Niederlanden versichert, auch nach dem AWBZ.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.menzis.nl.






Ich wohne in Deutschland und beziehe nur eine niederländische Rente oder Sozialleistung (WAO, AOW oder ANW), wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie müssen sich beim CVZ anmelden. CVZ schickt das Formular E121 zu Ihrer Krankenkasse. Hiermit haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland. Die Beiträge bezahlen Sie in den Niederlanden. Sie können eventuell eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Ihre Krankenkasse bestimmt, wer eventuell durch Sie mitversichert ist. Die Mitversicherten werden durch die Krankenkasse beim CVZ angemeldet. Die Beiträge bezahlen Sie in den Niederlanden.
Achtung!: Nicht-Ehepartner können nicht mitversichert werden. Für diese Personen könnte eine „Wereldwijd-Polis“ Versicherung bei einem Krankenversicherer in den Niederlanden abgeschlossen werden.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten www.cvz.nl. und www.menzis.nl.






Ich wohne in Deutschland und beziehe nur eine Vorruhestandszahlung bzw. eine vorgezogene Rente (VUT/FPU/prepensioen) aus den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Emigranten mit einer Vorruhestandszahlung bzw. einer vorgezogenen Rente (VUT/FPU/prepensioen) bleiben aufgrund des "Zorgverzekeringswet" in den Niederlanden versichert. Diese Renten werden mit den gesetzlichen Renten in den Niederlanden gleichgestellt. Ihr "alte" zorgverzekeraar überweist Ihre Papiere zu CVZ. CVZ schickt Ihnen oder Ihrer Krankenkasse ein E121-Formular. Ihre Krankenkasse bestimmt wer mit Ihnen mitversichert ist.





Ich wohne in den Niederlanden und beziehe nur eine Leistung aus Deutschland, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind durch die Krankenkasse in Deutschland versichert. Die Krankenkasse schickt ein Formular E121 zum Versicherer „Zorgverzekeraar CZ“. Hiermit haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung nach der Basisversicherung in den Niederlanden. Kostenlos mitversichert sind Ihr Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder unter 18 Jahren. Die Mitversicherung wird vom CZ bestimmt. Sie bezahlen keine Beiträge in den Niederlanden.
Wenn Ihr Ehepartner ein eigenes Einkommen in den Niederlanden hat, ist er/sie selbst versichert. Ihre Kinder sind durch ihn/sie mitversichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten www.cvz.nl und www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und beziehe Leistungen aus Deutschland und den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind in den Niederlanden versichert und können eine Krankenversicherung Ihrer Wahl abschließen. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder ohne eigenes Einkommen sind selbst in den Niederlanden versichert. Die Beiträge zahlen Sie in den Niederlanden.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in Deutschland und beziehe Leistungen aus den Niederlanden und Deutschland, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind in Deutschland bei Ihrer Krankenkasse versichert. Sie zahlen keine Beiträge in den Niederlanden. Zwecks Feststellung der Versicherungspflicht schickt CVZ ein Formular E121 zu Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse bestimmt, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind und schickt dieses Formular an CVZ zurück. Zu Unrecht vom niederländischen Einkommen einbehaltene Beiträge werden zurückerstattet.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.cvz.nl.






Ich wohne in Deutschland und studiere in den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Weil Sie in Deutschland wohnen, sind Sie in den Niederlanden nicht versichert. Höchstwahrscheinlich sind Sie durch Ihre Eltern bei einer Krankenkasse mitversichert.





Ich wohne in Deutschland, studiere in den Niederlanden und habe einen Nebenjob in den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Wenn Sie in den Niederlanden ein Einkommen beziehen, z.B. um für eine Ausbildungsförderung in Betracht zu kommen, dann sind Sie in den Niederlanden versichert. Sie bezahlen die Beiträge in den Niederlanden.
Haben Sie außerdem noch Einkommen aus Deutschland, dann sind Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Sie bezahlen dann keine Beiträge in den Niederlanden.
Der Student, der in den Niederlanden versichert ist, und in Deutschland wohnt, erhält von seinem niederländischen Versicherer das Formular E106. Dieses Formular muss bei der Krankenkasse abgegeben werden und damit hat dieser Student Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland. Die Beiträge werden in den Niederlanden bezahlt.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und studiere in Deutschland, wie bin ich versichert?
Antwort:
Wenn Sie nicht in Deutschland arbeiten, sind Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie in den Niederlanden wohnen hier auch pflichtversichert. Sie müssen sich bei einem Krankenversicherer in den Niederlanden anmelden und hier auch Beiträge bezahlen. Wenn Sie sich nicht bei einer deutschen Gemeinde registrieren lassen, sondern nur anmelden, ist Ihr offizieller Wohnort die Niederlande.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten und ein Einkommen von mehr als 400,- Euro pro Monat beziehen, dann sind Sie in Deutschland versicherungspflichtig und bei einer Krankenkasse versichert. Ihre Krankenkasse schickt das Formular E106 zu Ihrem Versicherer CZ. Auf Basis dieses Formulars haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden. Die Beiträge zahlen Sie in Deutschland.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.denieuwezorgverzekering.nl.






Ich wohne in den Niederlanden und arbeite als Selbstständiger in Deutschland, wie bin ich versichert?
Antwort:
Das ist abhängig von der Wahl, die Sie getroffen haben, als Sie sich in Deutschland selbstständig gemacht haben. Wenn Sie in Deutschland für eine freiwillige gesetzliche Versicherung gewählt haben, dann bleiben Sie aufgrund dieser Versicherung weiter versichert. Ihre Krankenkasse schickt ein Formular E106 zum CZ, aufgrund dessen Sie einen Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden haben. Sie bezahlen in den Niederlanden keine Beiträge für die Basisversicherung.
Haben Sie sich damals für eine private Krankenversicherung in den Niederlanden entschieden, dann ist die einzige Möglichkeit krankenversichert zu bleiben, eine „Wereldwijd-Polis“-Versicherung bei Ihrem jetzigen Versicherer abzuschließen. Nicht alle Versicherer bieten diese Möglichkeit an. Das Ministerie van Volksgezondheid hat bestimmt, dass Versicherer diese Versicherungen nicht einseitig kündigen dürfen, jedoch nicht alle Versicherer halten sich daran. In diesem Falle ist es vernünftig, dies beim Nationalen Ombudsman in den Niederlanden zu melden.






Ich wohne in den Niederlanden und arbeite als Selbstständiger in Deutschland, wie sind meine Familienangehörige versichert?
Antwort:
Ihr Ehepartner ist, aufgrund der Tatsache, dass er/sie in den Niederlanden wohnt, in den Niederlanden versicherungspflichtig und schließt selber eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab. Ihre Kinder unter 18 Jahren können bei ihm/ihr mitversichert werden.





Ich wohne in Deutschland und arbeite als Selbstständiger in den Niederlanden, wie bin ich versichert?
Antwort:
Sie sind in den Niederlanden pflichtversichert und können einen Versicherer in den Niederlanden auswählen. Dieser „Zorgverzekeraar“ schickt ein Formular E106 zu Ihrer Krankenkasse in Deutschland. Auf Basis dieses Formulars haben Sie einen Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden und in Deutschland.
Anhand des Formulars E106 wird die Krankenkasse auch feststellen, welche Familienangehörigen mitversichert sind.
Wenn Ihr Ehepartner kein eigenes Einkommen bezieht, wird er/sie durch Sie mitversichert. Die Krankenkasse wird ihn/sie beim CVZ anmelden. Er/sie und etwaige Kinder von bzw. über 18 Jahren, bezahlen die Beiträge an das CVZ. Kinder unter 18 Jahren sind kostenlos mitversichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten www.denieuwezorgverzekering.nl. und www.cvz.nl.






Kann ich einen Zuschuss zu den höheren Kosten, die ich zu zahlen habe, bekommen?
Antwort:
Personen, die in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig sind und Beiträge für die Basisversicherung bezahlen, können einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten. Der Krankenversicherungszuschlag ist abhängig vom Einkommen. Grundsätzlich besteht für Alleinstehende bei einem Einkommen bis höchstens 25.068 Euro pro Jahr Anspruch. Für Verheiratete und Haushalte mit mehreren Personen beträgt das gemeinsame Höchsteinkommen 40.120 Euro. Der Zuschlag wird von der niederländischen Finanzbehörde (Belastingdienst) gezahlt.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.toeslagen.nl.



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