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Carmen ...
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...   Erstellt am 30.11.2008 - 21:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo, habe mich jetzt mal damit befasst, wie man als EU Bürger die niederländische Staatsangehörigkeit bzw. den niederländischen Paß bekommen kann. Zunächst werde ich mich "Staatsangehörigkeit durch Naturalisation (Einbürgerung) befassen. Es gibt nämlich 3 Möglichkeiten:
1) Niederländer werden durch Option
2) Niederländer werden von Rechtswegen
3) Niederländer werden durch Einbürgerung

Ich denke ich werde mehrere Tage brauchen um alle Punkte der Voraussetzungen so wie die Prozedur, aufzuführen. Außerdem muss ich jetzt erst mal alles vom Niederländischen ins Deutsche übersetzen Aber jetzt fange ich erst einmal an. Vielen Dank auch an die Niederländische Botschaft in Berlin für die rasche Zusendung von Informationsmaterial.


Voraussetzungen:
- Volljährigkeit
- Militärdienst ist absolviert
- Man lebt seit 5 Jahren legal in den Niederlanden, den Niederländischen Antillen oder Aruba. Legal heisst mit Aufenthaltsgenehmigung (Hier müsste derjenige der die Staatsangehörigkeit anstrebt nachfragen, ob diese Aufenthaltsgenehmigung auch bei EU bürgern gilt)

Ausnahmeregelungen beim zeitlichen Aufenthalt:

-Man ist seit 3 Jahren mit einem Niederländer bzw. mit einer Niederländerin verheiratet.
Diese Regel ist auch dann gültig, wenn man mit dem Ehepartner ausserhalb der Niederlande, der Niederländischen Antillen oder Aruba zusammen lebt

- Man lebt seit 3 Jahren registriert und ununterbrochen mit einem Niederländer/Niederländerin zusammen. Dieses Zusammenwohnen muss IN den Niederlanden stattgefunden haben. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie für die Dauer der Prozedur, muss dieses Zusammenleben noch aktuell sein.

Man war Niederländer, hat die Staatsangehörigkeit aber aberkannt bekommen. In diesem Fall braucht man keine bestimmte Zeit in den Niederlanden gewohnt zu haben und kann die Staatsangehörigkeit auch eventuell durch Option erhalten.

-Man hat eine Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit oder eine Aufenthaltsgenehmigung ohne zeitliches Ziel im Rahmen der Familienzusammenführung oder Arbeit im Lohndienst.
Hat jemand eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung wegen Studiums oder medizinischer Behandlung kann er sich nicht Einbürgern lassen.
(Denke der Aspekt mit der Aufenthaltsgenehmigung gilt nicht für EU Bürger)

-Wenn man vollständig eingebürgert ist. Man muss Niederländisch, sprechen, schreiben, lesen und verstehen können und Kenntnisse über Gesellschaft und Kultur haben . Man muss dies nachweisen durch das abgelegte Einbürgerungsexamen. Bei Nachweis bestimmter Examina bzw. Zertificate entfällt dieses Einbürgerungsexamen. Dies gilt auch für Menschen, die wegen ernstem körperlichen oder geistigen Leid nicht ablegen können.

- Man hat in den letzten 4 Jahren keine Gefängnisstrage, Aufgabenstrafen oder hohe Geldbusen bekommen. Mit hohen Geldstrafen sind Beträge über 453,78 gemeint. Der Antrag wird auch abgewiessen wenn man in den letzten 4 Jahren mehrere Geldstrafen ab 226,89 in der Ensumme mit 680,67 bekommen hat.

- Man ist bereit seine jetzige Nationalität aufzugeben. Wenn man nicht dazu bereit ist, kann die Niederländische Nationalität wieder aberkannt werden. Manchmal ist es möglich, seine alte Staatsangehörigkeit zu behalten. In der Abteilung "Burgerzaken" kann man sich informieren.
Die Niederlande akzeptieren vom Grunde her die doppelte Nationalität. Ausschlaggebend ist die Gesetzgebung des Herkunftslandes in unserem Fall Deuschland. Die Niederlande haben mit Deutschland ein eingeschränkte Gegenseitigkeit, dass heisst: Seit dem 28 augustus 2007 muss die deutsche Nationalität nicht aufgegeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind: z.B. Eltern die zu einem Teil ein Niederländer ist, sowie zu einem Teil Deutscher. Menschen die bereits vor Antragsstellung mit einem Niederländer/in verheiratet waren, Menschen die vor Antragstellung in einer registrierten Partnerschaft mit einem Niederländischem Partner gelebt haben, Menschen die Minderjährig sind. Ansonsten kann die Einbürgerung in den Niedelande nur dann erfolgen, wenn wenn auf die Deutsche Nationalität verzichtet wird. Das was in den meisten EU Staaten selbstverständlich ist (doppelte Nationalität), ist in Deutschland natürlich wieder zu einem Streit entflammt, was zur Folge hatte, das Deutschland so wie immer, mittelalterlich die Ausnahme bildet. Gruss an die Politiker. So das wars fürs erste, die Beschreibung der Prozedur kommt etwas später

Die Einbürgerung von Kindern, fällt unter das Thema: Einbürgerung durch Option, mit welchem ich mich später befasse.

lG Carmen









[Dieser Beitrag wurde am 11.01.2009 - 20:07 von Carmen aktualisiert]





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hellics ...
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...   Erstellt am 01.12.2008 - 22:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Carmen,
Viel Arbeit hast Du Dir gemacht. Nun sei nich' so bescheiden. Das gehoert auch angepinnt, auch wenn nicht jeder sofort Niederlaender wird, aber fuer einige, wie Conny z.B., andere im gemixten Doppel und solche die aus anderen Gruenden Onderdanen werden wollen ist es allemal interessant bzw. wichtig und hilfreich.

LG
Helge

Und eine schoene Woche noch!




Carmen ...
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...   Erstellt am 02.12.2008 - 09:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Helge,

danke für die guten Worte.
Sagen wir mal so, ich hätte mehr Arbeit gehabt, hätte ich alles selbst zusammensuchen müssen, aber die Botschaft in Berlin hat mir ja unwahrscheinlich viel Brochuren per mail geschickt, ich musste eigentlich nur noch übersetzen, da alle in Niederländisch bzw. Englisch waren. Wobei mir gerade auffällt, ich verstehe Niederländisch mittlerweile besser als Englisch
Was das Festpinnen betrifft, habe ich mir gedacht, dass ich niemals eigenen Themen festpinne. Das sollten dann schon Orsetto, Basti oder Ingo machen
meine Bedenken sind dann nur, dass zuvieles dann noch festgepinnt ist, und man die anderen Beiträge dann immer überliest. Bei meiner Einbürgerungsorgie kommen ja noch 2 Themen (Option und Von Rechtswegen) hinzu.
Natürlich freue ich mich Informationsmaterial weiterzugeben, schliesslich weiss ich ja, wie wenig Hilfe man ausserhalb dieses Forums bekommt.
Mal guggen wenn ich dazu komme um das Prozedere zu beschreiben. Nun will ich aber erst mal das 2. Türchen vom Adventskalender aufmachen

lG und eine harmonische Adventszeit im neuen Land





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Conny ...



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...   Erstellt am 04.12.2008 - 14:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Liebe Carmen,

da hast Du Dir wirklich ganz viel Mühe gegeben

Bisher war ich der festen Überzeugung, dass ich mindestens 5 Jahre hier leben muß, bevor ich die Niederländische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Auch dass es eine eventuelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft gibt, habe ich nicht gewußt.

Super Carmen, und vielen Dank an Dich für Deine Mühe!

Lieve Groetjes, Conny





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Meine Homepage, schaut doch mal rein :)

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Carmen ...
Auswanderprofi
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...   Erstellt am 08.12.2008 - 15:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Habe mich wegen der doppelten Staatsbürgerschaft schlau gemacht. Habe es im oberen Bericht editiert.
Ich muss mal wieder den Kopf schütteln, wenn die Angaben so stimmen, werde mich bei Gelegenheit aber nocheinmal beim Konsulat kundig machen.

lG Carmen





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Carmen ...
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...   Erstellt am 29.12.2008 - 21:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Noch etwas Geduld bitte, muss mich noch ein paar Tage regenerieren, dann wird es mit den Informationen weitergehen. Also nicht denken, dass ich Euch vergessen habe

lG Carmen





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Carmen ...
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...   Erstellt am 11.01.2009 - 20:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wer niederländer werden will bekommt es mit zwei Instantien zu tun:
-Der Gemeinde (Abteilung Burgerzaken)
-Des Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND)

Voraussetzung um überhaupt einen Antrag stellen zu können ist das erfolgreiche Ablegen des Einbürgerungsexamens.

erst dann geht man, wenn man denkt, dass man auch die weiteren Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllt geht man zur Gemeinde, die nochmals gemeinsam mit dem Antragssteller überprüft ob die Voraussetzungen in der Tat gegeben sind. Ist dies der Fall, füllt die Gemeinde gemeinsam mit dem Betroffenen einen Antrag aus, der dann zum IND geschickt wird. Für diesen Antrag ist für EU-Bürger folgendes mitzubringen: Gültiger Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Nachweis der registrierten Partnerschaft mit einem Niederländer/in bei nicht verheirateten Paaren, Bei registrierten Partnerschaften auch der tatsächliche Nachweis, dass man 3 Jahre zusammengelebt hat, Einbürgerungsexamen, Polizeiliches Führungszeugnis,
Kinder ab 16 müssen zudem eine Erklärung ausfüllen, dass sie mit der Beantragung der Einbürgerung für sie selbst betreffend einverstanden sind.

Die Gemeinde muss die ausländischen Dokumente lesen können, deshalb gilt Volgendes: Ist das Dokument nicht in Englisch, Niederländisch, Deutsch oder Französisch geschrieben, muss man die Dokumente übersetzen lassen. Außerdem kann die Gemeinde eine Beglaubigung der Dokumente aus dem Ursprungsland fordern und sich das Recht herausnehmen, genau zu kontrollieren, ob alles seine Richtigkeit hat.

Die Übersetzung und Legalisierung kann mehrere Monate dauern.

Sollten die Eltern für ihre minderjährigen Kinder ebenfalls einen Antrag stellen, werden diese vom Gemeindeangestellten selbst befragt. Kinder ab 16 können selbst entscheiden.

Eventuell muss eine Erklärung ausgefüllt werden, auf die ursprüngliche Nationalität zu verzichten. Deshalb sollte man auch wissen, dass der Verzicht Kosten an das Ursprungsland mit sich bringt, die nicht gerade wenig sind; aber auch, dass die Niederländische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden kann und man somit staatenloser Ausländer wäre.

So ist dann der Antrag auf Einbürgerung ausgefüllt, müssen die Kosten bezahlt werden, welche zwischen 240 und 460 Euro sind, das ist abhängig vom Einkommen. Die Preise gelten pro Person. Minderjährige Kinder brauchen nichts zu bezahlen. Der Antrag wird zusammen mit einer Empfehlung der Gemeinde an das IND geschickt. Die Gemeinde kann Voraussagend nicht sagen ob der Antrag durch das IND anerkannt wird oder nicht. Die Kosten müssen auch bei einer Absage bezahlt werden. Das IND überprüft dann alles und schickt es, wenn alles in Ordnung ist an die Königing, die dann ihre Unterschrift unter den Beschluß setzt.

Niederländer zu werden ist ein besonderesEreignis, deshalb organisieren die Gemeinden spezielle Zeremonien, zu der diejenigen eingeladen werden deren Antrag genehmigt wurde. In dieser Zeremonie wird hauptsächlich über die Bedeutung der Niederländischen Zeremonie Gewicht gelegt. Die Teilnahme an dieser Zeremonie ist verpflichtend. Kinder brauchen, wenn sie unter 16 sind nicht zur Zeremonie zu gehen, dürfen aber. Ab 16 ist es auch für sie verpflichtend. Versäumen man die Wahrnehmung der Zeremonie, wird man erneut eingeladen. Insgesammt darf zwischen Bewilligung kein Jahr vergangen sein, sonst muss man ganz von vorne seinen Antrag auf Einbürgerung beginnen.

Während der Zeremonie wird auch offiziell auf die Ablegung der alten Nationalität verzichtet, sofern man nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.

So dass war das Thema: Niederländische Staatsangehörigkeit. Die Dauer von der Überprüfung zur entgültigen Erteilung der Niederländischen Nationalität beträgt maximal 1 Jahr.

lG Carmen





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