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Status: Offline Registriert seit: 15.04.2006 Beiträge: 184 Nachricht senden | Erstellt am 24.04.2006 - 13:05 |  |
Was ändert sich für Insulinpumpenträger?
Seit Beginn des Jahres ist das neue Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Was wird anders? Was müssen wir beachten? Hier fassen wir kurz zusammen, was Träger von Insulinpumpen über das GMG wissen sollten.
Unterscheiden Sie zwischen Hilfsmitteln zum Gebrauch und Hilfsmitteln zum Verbrauch
Hilfsmittel zum Gebrauch: Für Insulinpumpen und –Zubehör sowie Hilfsmittel, die zum Ge brauch bestimmt sind, werden 10 % Selbstbeteiligung einbehalten. Ober grenze der Selbstbeteiligung: 10,– pro Lieferung. BZ-Test streifen sind derzeit noch da von ausgenommen.
Hilfsmittel zum Verbrauch: Für Reservoire und Katheter sowie Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden ebenfalls 10 % Selbstbeteiligung ein behalten. Unter die Regelung für Verbrauchsmaterial fallen beispielsweise auch die Nadeln Ihres Not fall-Pens. Obergrenze der Selbstbeteiligung: 10,– pro Monats bedarf. Worauf zu achten ist: Die Packungen mit Reservoiren und Kathetern enthalten meist nicht genau die Menge, die Sie für einen Monat benötigen. Um Miss Verständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden, sollten die behandelnden Ärzte auf den Rezepten zusätzlich zu den verordneten Men gen auch deutlich einen Zeitraum angeben. Etwa: Bedarf für einen, zwei oder drei Mo nat(e). Zuzahlungen sind vom Patienten an den Leistungserbringer zu entrichten.
Signatur Man sollte ruhig sagen, was man denkt. Nur sollte man es zuvor bedenken. |