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Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8150
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...   Erstellt am 10.04.2008 - 09:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Oft redet sich der Leistungsträger mit irgendwelchen internen Problemen heraus oder vertröstet einen Hilfebedürftigen von einer Woche zur nächsten - das ist rechtswidrig!
Die oft vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen.

In mehreren Ratgebern finden sich diesbezüglich Hinweise. Ich habe das gesamte Thema aber noch mal aufbereitet und im Ratgeber "Leistungspflicht des Leistungsträgers" umfassend behandelt.





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