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<stefanie75> unregistriert
| Erstellt am 27.07.2007 - 11:50 | |
Hallo
mein bruder war jetzt 3 monate arbeitslos und hat jetzt die chance in bayern (kommt aus hessen) einen neuen job zu bekommen.
kann er zuschüsse für umzug, wohnung, kfz usw. bekommen?
wir kennen uns nicht so aus und er wollte auch nicht völlig unvorbereitet zu seiner betreuering nächste woche gehen, da er befürchtet, übers ohr gehauen zu werden ohne jegliche hintergrundinfos.
ich bzw. mein bruder würden uns über tips sehr freuen
lieben gruss
steffi
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.07.2007 - 12:01 | |
Hallo,
ja kann er. Das sind sog. Mobilitätshilfen, welche nach SGB2 § 16, welcher auf das SGB3 verweist, gewährt werden können.
Er kann beantragen:
- Reisekostenbeihilfe (zum Vorstellungsgespräch, Unterschrift Arbeitsvertrag) bis zu 300 Euro: SGB 3 § 54 Abs. 3
- ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1 000 Euro: SGB 3 § 54 Abs. 1
- Ausrüstungsbeihilfe bis zu 260 Euro: SGB3 § 54 Abs. 2
- Fahrkosten in tatsächlicher Höhe bis zu einem halben Jahr: SGB 3 § 54 Abs. 4
- Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung bis zu 260 Euro/Monat bei Verheirateten: SGB 3 § 54 Abs. 5
- die Umzugskosten, innerhalb 2 Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung: SGB 3 § Abs. 6
Beim Amt schriftlich beantragen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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