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Torsten68 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 09:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo alle zusamen ich habe da mal eine Frage zur Berechnung des Netto Erwerbseinkommen bei der Arge liege mit denen im Clinch habe alleine in den letzten 5 Tagen 6 Briefe mit Änderungen, Geldrückzahlung, Aufhebungen usw bekommen jetzt muss mal was passieren obwohl es im Radio heute hieß das die Arge Dortmund angeblich nur eine Fehlerquote von 4% hat wurde nach einer internen Revisionsprüfung festgestellt.

Aber jetzt zu meiner Frage ist das so Richtig berechnet?

Das Einkommen meiner Frau beträgt: Brutto 711,59 € Sie bekommt nach allen Abzügen: Netto 564,47€ monatlich danach ergibt sich für mich folgende Rechnung:

Bruttolohn 711,59€ -100€ (Freibetrag) = 611,59 davon nochmal-20% =122,31
Vom Nettoverdienst abzuziehen 222,31

Von 564,47 abzuziehen 100+122,31 =342,16 Nettoerwerbseinkommen und damit
Anrechenbar nur 342,16€

Liege ich damit richtig?




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 15.10.2008 - 11:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Absolut korrekt, nur dass es 122,32€ Freibetrag nach § 30 SGB II sind, da aufgerundet werden muss. Es ist als ein Cent mehr.

Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind. Lies dazu mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".


[Dieser Beitrag wurde am 15.10.2008 - 11:56 von Ottokar aktualisiert]





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Torsten68 ...
Durchstarter
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Registriert seit: 15.10.2008
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 13:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Okay danke Dir erstmal habe jetzt vor Widerspruch einzulegen der im folgenden so aussieht ist das eurer Meinung nach okay so.
Torsten68 schrieb

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 19.09.2008 mir zugegangen am 23.09.08 Widerspruch ein.

    Da in der Berechnung „Zu berücksichtigendes monatliches Netto Einkommen“ im Zeitraum 01.08.2008-31.12.2008 bei meiner Frau ein Netto Erwerbseinkommen von 610€ zugrunde gelegt wird, was aber laut der eingereichten Lohnabrechnungen (eingereicht am 10.09.08)nicht stimmt. Das Einkommen beträgt Brutto 711,59 € und Netto 564,47€ monatlich danach ergibt sich folgende Rechnung:

    Bruttolohn 711,59€ -100€ (Freibetrag) = 611,59 davon nochmal-20% =122,31
    Vom Nettoverdienst abzuziehen 222,31

    Von 564,47 abzuziehen 100+122,31 =342,16 Nettoerwerbseinkommen und damit
    Anrechenbar nur 342,16€

    Ich bitte um Überprüfung und Neuberechnung.

    Ich bitte um ihre Rückantwort bis spätestens 30.10.2007



Noch was habe einen Änderungsbescheid für 01.01.08-31.05.08 bekommen
in dem das Nettoerwerbseinkommen meiner Frau mit 513,70€ und der Freibetrag mit 179,32€ sowie -30€Einkommensbereinigung.

Das Gesamteinkommen wird mit 304,38 angegeben

Meine Frau hat am


  • 01.01 Brutto=646,59Netto= 513,70€

  • 01.02 Brutto=646,59Netto= 513,70€

  • 01.03 Brutto=646,59Netto= 513,70€

  • 01.04 Brutto=646,59Netto= 513,70€

  • 01.05 Brutto=646,59Netto= 513,70€



meiner Rechnung nach müsste der Freibetrag aber 209,38

Und wie ist das mit Vb-Sparen das wird ja auch vom Arbeitgeber bezahlt so das der Bruttoverdienst 620€ ist +26,59 Arbeitgeberanteil so das zusammen halt 646,59€ Gesamtbrutto sind
Rechnet die Arge jetzt nur die 620€ oder das Bruttoentgeld von 646,20?

[Dieser Beitrag wurde am 15.10.2008 - 13:41 von Torsten68 aktualisiert]




Torsten68 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 20:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


kann mir einer zu meinem vorherigen Post was sagen? Ist Dringend weil ich spätestens Freitag den Widerspruch abgeben muss




clivie ...
Super Star
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 20:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Torsten68,
wirst dich schon ein wenig gedulden müßen, bis sich einer der Mod`s wiedermal meldet,die haben noch ein Leben ausserhalb des Forums.Bis Freitag ist ja noch ein bisschen Zeit.
Schau halt öfter mal rein.
LG Clivie





Signatur
wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her

Torsten68 ...
Durchstarter
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Registriert seit: 15.10.2008
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 20:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


clivie schrieb

    Hallo Torsten68,
    wirst dich schon ein wenig gedulden müßen, bis sich einer der Mod`s wiedermal meldet,die haben noch ein Leben ausserhalb des Forums.Bis Freitag ist ja noch ein bisschen Zeit.
    Schau halt öfter mal rein.
    LG Clivie



na muss ja kein Mod sein der sagt ob es okay ist sind ja noch andere User da und vielleicht hat ja einer damit Erfahrung.

Oder dürfen hier nur Mod's antworten




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 10:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Widerspruch OK.

179,32€ + 30€ = 209,32€
Der Gesamtfreibetrag wird in der Software so blöd aufgesplittet, die 30€ sind der im Pauschalfreibetrag (100€) enthaltene Freibetrag fpr priv. Versicherungen.

Vb-Sparen:
du meinst sicher Vermögenswirksame Leistungen (VL)
gute Frage, lt. § 2 Abs. 1 ALG II-V muss von den "Bruttoeinnahmen" ausgegangen werden, dazu gehört auch der VL-Anteil des AG.
Das Amt muss also von einem Brutto von 646,20€ ausgehen.





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