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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<HartzerKäse> unregistriert
| Erstellt am 25.10.2007 - 16:18 | |
Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich einen Nebenjob
wo ich monatlich 80 Euro verdiene (ist bei der Knappschaft angemeldet) auch beim AAmt angeben muss.
Danke schön sagt Sabine!
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corazon  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 12.09.2007 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 25.10.2007 - 16:29 | |
Hallo Sabine ,
wenn der Job nicht angemeldet wird und die "netten" Argemitarbeiter davon erfahren, hängen sie dir Betrug an.
100€ sind anrechnungsfrei(wenn nicht geändert)plus Fahrgeld
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 13:06 | |
Korrektur!
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind 100€ als Grundfreibetrag frei, bei sonstigem Einkommen sind es nur 30€. Es kommt also darauf an, wie man sein Geld verdient.
Zeitung austragen ist z.B. Erwerbseinkommen. Gegen Bezahlung der netten Oma von nebenan beim Einkaufen helfen wäre sonstiges Einkommen.
Eine Erwerbstätigkeit ist generell anzugeben, unabhängig von der Höhe des Verdienstes und dem zeitlichen Umfang, da man dann nicht mehr als Arbeitslos gilt. Damit schönt nicht nur die BA ihre Statistik, sondern man bleibt als Nicht-Arbeitsloser auch von Maßnahmen nach SGB II § 16 (1€ Job, andere Maßnahmen) verschont, da diese explizit eine Arbeitslosigkeit voraus setzen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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