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lalunita Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 03.08.2007 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2007 - 14:16 | |
ich bin zur Zeit von Hartz IV abhängig und habe jetzt die Möglichkeit eine Nebentätigkeit auszuüben. Allerdings könnte ich da bis zu 150 Euro verdienen.
Nun meinten meine Arbeitgeber, dass sie mir eventuell 50 Euro als Gutschein geben könnten (z.B. Einkaufsgutschein für den Supermarkt), damit ich nicht über 100 Euro verdiene. aber, ist das überhaupt möglich oder kann mir die Arge trotz Gutschein das ganze Geld berechnen?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2007 - 15:59 | |
Hallo lalunita,
bin mir jetzt grade nicht sicher, ob deine Frage ernst gemeint ist...
Wenn deine Arbeitgeber dir einen Gutschein in die Hand drücken, woher weiß dann die ARGE davon??? Offiziell erhälst du ja nur EUR 100,--, die bei der ARGE gemeldet werden.
Allerdings gehst du damit natürlich ein kleines Risiko ein. Kriegst du den Gutschein nicht mehr, aus welchen Gründen auch immer, dann kannst du dagegen wenig machen und hast halt nur die EUR 100,--. Rechne dir selbst aus, mit welcher Lösung du besser fährst und entscheide dann.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2007 - 16:51 | |
Hallo lalunita,
mit dem Tip von Wolf27 gehst du in der Tat ein riesen Risiko ein! Spätestens wenn du an der Kasse bezahlst, sind hunderte neugieriger Augen auf dich und den Gutschein gerichtet, weist du denn, wer da alles zusieht und hinterher mit wem darüber tratscht und wer da unbemerkt zuhört?
Es häufen sich massiv Fälle, wo Leute von Nachbarn oder Bekannten bei der ARGE angeschwärzt werden! Egal ob es dabei um geschenktes Geld oder um Sachzuwendungen wie eine Tüte Milch handelt. Hier trägt die Politik der Verunglimpfung von Arbeitslosen satte Früchte.
Das heist dann nicht nur, die zuviel erhaltene Leistung zurück zahlen, sondern auch noch ein sattes Bußgeld und ständige Überprüfungen auf erneuten Leistungsmissbrauch!
Dieses anderen zu verschweigen, wenn man einen solchen Tip gibt, ist schon grob fahrlässig! Mag Wolf27 sich da in die Nesseln setzen, ich rate dir dringend ab!
Die Regelung mit einem Gutschein ist absolut unsinnig. Auch der Gutschein müsste nach SGB2 als Einkommen angegeben werden.
Wenn du 150 Euro erhälst, kannst du davon 110 Euro behalten (Freibeträge), 40 Euro werden auf dein ALG2 angerechnet. Bist du verheiratet oder hast einen Partner? Dann könntest du 100 Euro und dein Mann 50 Euro verdienen. Denn Freibeträge gibt es je Person.
[Dieser Beitrag wurde am 03.08.2007 - 17:03 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2007 - 18:41 | |
Hallo Ottokar,
da hab ich ja was angerichtet...
Du hast mit deinen Ausführungen selbstverständlich völlig Recht!!!
Auch ich würde mich mit so einer Gutschein-Geschichte nicht "in die Nesseln setzen" wollen. Meine Antwort war da leider mißverständlich und nicht ausführlich genug. Im Grunde wollte ich lalunita aufzeigen, dass sie eben mit der Gutschein-Lösung ein Risiko eingeht!
In diesem Sinne... Dank an Dich, dass du so prompt reagiert hast. Habe mir schon einen Knoten ins Taschentuch gemacht für meine zukünftigen Beiträge 
@lalunita
Sorry, dass meine Antwort eventuell bei dir den Eindruck erweckt haben könnte, ich propagiere die Lösung mit dem Gutschein. Dem ist nicht so! Ich gehe da völlig konform mit Ottokar, denn die Neider und Anschwärzer sind allgegenwärtig. Also, Finger weg davon und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Gruss Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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