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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 01.05.2008 - 03:48 | |
Hallo,
ich zahle seit geraumer zeit immer die gleiche kaltmiete und auch den gleichen betrag an nebenkosten.
dies wurde mir nur einmal vom vermieter so bescheinigt.
bisher gab es keine, bzw. 2mal eine falsche nebenkostenabrechnung, die fehlerhaft war, weil da sachen berechnet wurden, die nie vereinbart worden sind, und nachdem ich einen anwalt eingeschaltet hatte, waren diese dann hinfällig.
dies war die ganzen jahre so ok.
jetzt habe ich gelesen, dass die arge verlangen kann oder neuerdings verlangt: eine nk-abrechnung für jedes kalenderjahr....
diese abrechnungen gibt es nicht und sind auch nicht mehr zu erstellen, da kein mensch weiss, wer hier was wann genau verbraucht hat---(miethaus mit 6 parteien).
was mach ich, wenn die arge da jetzt drauf besteht? kann das sein? obwohl dies noch nie der fall war?
und per kontoauszug kann ich das auch nicht genau nachweisen, weil wir wohnen hier mit 3 personen, davon bis einschl. mai 2 in der bg, die 3. person hat damit nichts zu tun, ab juni bin ich alleine in der bg, dann haben 2 bewohner nix mit der bg und der arge zu tun, aber: diese zahlten und zahlen ja auch anteile .. und deren kontoauszüge wollen die (und müssen sie) der arge natürlich nicht vorlegen..
kann ich da jetzt plötzlich schwierigkeiten bekommen? meine nk betragen 60 euro monatlich (pro person), da 180 pro monat zusammen--
bitte um hilfe
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.05.2008 - 11:36 | |
Das was du da schreibst, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
"bisher gab es keine, bzw. 2mal eine falsche nebenkostenabrechnung,"
Also gab es doch NK-Abrechnungen. Wenn die für Zeiträume waren, in denen du ALG II erhalten hast, dann hast du doch Nachweise.
Außerdem ist dein Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet, über die Betriebskosten abzurechnen.
Tut er das nicht freiwillig, musst du ihn halt mahnen und gegebenenfalls verklagen, was ihn dann erheblich Geld kostet - nicht dich.
Diesbezüglich kann die ARGE durchaus fordern, dass du dieses Recht geltend machst, da es ja zu überzahlungen gekommen sein kann, deren erstattung dann der ARGE zustehen.
Im Übrigen ist man nicht generell oder automatisch verpflichtet, Betriebskostenabrechnungen vorzulegen.
Nur wenn sich ein Guthaben, das dem Amt zusteht, ergibt, ist man dazu verpflichtet.
Und wenn das Amt sie als Nachweis dafür fordert, dass es die Vorauszahlungen zu Recht erbracht hat.
[Dieser Beitrag wurde am 01.05.2008 - 11:38 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 02.05.2008 - 10:29 | |
hallo ottokar,
erstmal danke.
also das mit der nk-abrechnung war so, dass die vollkommen falsch waren, und nach dieser hätte ich was nachzahlen sollen, bin damit zum anwalt, der hat den vermieter aufgefordert, die nk-abrechnung bis 31.12 des entsprechenden jahres korrigiert einzureichen, ansonsten wäre das ganze hinfällig. der vermieter hat sich daraufhin nie wieder gemeldet, und das wars.
hab vom vermieter 2004 eine mietbescheinigung für die arge erhalten und dort abgegeben, (jan 2004)seit dem hat nie wieder jemand danach gefragt, hat sich ja uch nix geändert.
und in der steht nur kaltmiete, m² usw, und die einzelnen beträge für nebenkosten wie heizung wsser, müll..und nix von abrechnung oder so.(nk-180 euro im monat--3 Personen)
nochmal zum besseren verständnis: die sache war so: offiziell wurde nie vereinbart, dass es abrechnungen geben wird. dann, als ziemlich gleichzeitig die 2 amerikan. familien ausgezogen sind (die zahlen halt die hohen mieten) und er von der amerikan. behörde keine mieter mehr bekommen sollte, da die wohnungen mängel aufweisen und überteuert waren...
fiel ihm wohl ein, mir und meinen nachbarn im aug 2007 plötzlich nk-abrechnung zu geben-eine für zeitraum 1.1.05-31.12.05 und die andere für 1.1.06-31.12.06
die für 05 war eh zu spät und falsch. der hatte einfach ein din-a-4 blatt getippt mit nicht nachvollziehbaren kosten, es ging aus denen nicht hervor, wer genau was verbraucht hatte, die m" waren z.b. bei mir 28 zuviel, das von ihm betriebene gewerbe im haus war nicht angegeben usw usw..war eigentlich klar, dass er versuchte, uns beiden familien nun je ca 2400 euro abzuluxen!!
hat natürlich nicht geklappt.
aber zur ARGE: wieso solte die jetzt nach den ganzen jahren plötzlich mit sowas kommen? ich denke 60 euro pro person monatlich und keine nachforderung-da fahren die eh ganz gut mit..
[Dieser Beitrag wurde am 02.05.2008 - 10:51 von flyingwitch aktualisiert]
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Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.05.2008 - 12:50 | |
flyingwitch schrieb
...
und in der steht nur kaltmiete, m² usw, und die einzelnen beträge für nebenkosten wie heizung wsser, müll..und nix von abrechnung oder so.(nk-180 euro im monat--3 Personen)
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Das muss da auch nicht vereinbart werden, das steht im Gesetz!
flyingwitch schrieb
...
aber zur ARGE: wieso solte die jetzt nach den ganzen jahren plötzlich mit sowas kommen? ich denke 60 euro pro person monatlich und keine nachforderung-da fahren die eh ganz gut mit..
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Das habe ich dir doch schon beantwortet:
Ottokar schrieb
Diesbezüglich kann die ARGE durchaus fordern, dass du dieses Recht geltend machst, da es ja zu überzahlungen gekommen sein kann, deren erstattung dann der ARGE zustehen.
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 03.05.2008 - 09:49 | |
danke erst nochmal für die antwort.
dann kann ich, sollte es tätsächlich seitens der arge dazu kommen, die beiden einzigen nk-abrechnungen vorlegen, wenn die wollen, gerne auch den brief des anwalts an den vermieter, der ihn auffordert, diese zu korrigieren, und den letzten brief des anwalts an mich, woraus hervorgeht,dass, da der vermieter jetzt noch immer nicht reagiert hat, die nachforderungen hinfällig sind. für die zeit davor gab es halt sowas gar nicht, da waren bestimmte zähler usw noch nicht richtig getrennt. und für 2007 habe ich eh noch nichts bekommen.
der anwalt hat das ganze mal so unter uns damals korrigiert-grob-und dabei kam raus, dass die ganze sache eh ziemlich genau auf null rauskommt, ich evtl. ca 20-30 euro zurück gekommen müsste, wenn überhaupt (der vermieter wollte nachzahlung von einmal 380 euro und einmal 470 euro) dass er mir allerdings rät, wegen dem geringen betrag gar nicht erst anzufangen, da die kosten höher werden würden.
also haben wir die sache abgehakt. deswegen denk ich mal, dass ich im falle einer evtl. aufforderung seitens der arge mit den schreiben meines anwalts und dessen erklärung im grünen bereich bin.
danke und schönes wochenende
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Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.05.2008 - 11:05 | |
Genau, wenn die ARGE sowas fordert, lege ihnen die dir verfügbaren Unterlagen vor.
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