Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

<Moehre>
unregistriert

...   Erstellt am 17.11.2007 - 09:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo erstmal! Habe die Seite ebend entdeckt und wollte mich gleich anmelden,was leider nicht klappte [Sicherheitscode]und nach 10 Versuchen [auch mit kleinschreiben] gab ich auf und schreibe nun als Gast.Ich hoffe trotzdem das meine Frage beantworte werden kann. Da meine Wohnung 49,17 qm statt der erlaubten 45qm hat ,stellte man mich damals vor der Alternative umziehen oder 40 Euro monatlich selber tragen.Da ich nicht umziehen wollte erklärte ich mich schweren Herzens bereit zuzuzahlen.Jetzt habe ich 235,11 Euro Nebenkosten von der Wobau wiederbekommen,die die Arge vollständig abgezogen hat.Nun meine Frage,wenn ich 40 Euro monatlich dazubezahle ,steht mir nicht auch ein Teil des Geldes [10%] zu? Danke im voraus für eine Antwort.Ansonsten tolle Seite!!!Macht weiter so! Mirko




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.11.2007 - 20:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mirko,

auf den ersten Blick erscheint mir die Vorgehensweise der ARGE reichlich "merkwürdig".

1. Hattest du die Wohnung schon, als du ALG II beantragt hast?
2. Enthielt dein Bescheid eine genaue Begründung, warum die KdU nicht voll übernommen werden sollen?
3. Falls ja, hast du seinerzeit Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?
4. Hat man nur deine Kaltmiete gekürzt oder auch die NK + BK?
5. Wenn nur die Kaltmiete gekürzt wurde und die NK + BK von der ARGE komplett gezahlt werden, kann die ARGE die Rückzahlung der Wobau auch einfordern.

Beantworte mal die Fragen bitte. Eventuell kann man hier vielleicht noch was machen.

Zur Anmeldung: Leider scheint das System irgendwo zu haken. Bitte probier es nochmals und gib mal die Fehlermeldung durch, die du erhälst. Wir versuchen hier gerade, den Knackpunkt einzukreisen, um das Problem zu lösen. Bei einigen hier im Forum hat es nach diversen Versuchen dann doch geklappt.

Gruss Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


<Moehre>
unregistriert

...   Erstellt am 18.11.2007 - 10:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke erst mal für die schnelle Reaktion!Zu deinen Fragen:1. Die Wohnung habe ich seit Mai 1991
2. Mir wurde schon im mündlichen Gespräch mitgeteilt,das mir nur 45qm zustehen und das nur die Alternative umziehen oder zuzahlen besteht.Im Bescheid stand dann nur ,,Angem.Kosten für U.und H.:285,47Euro"[meine Miete beträgt 323,97 Euro]
3.Nachdem ich gehört hatte das ein Kumpel von mir einen Block weiter mit der selben Wohnung und Lebensumstände nur 11 Euro zuzahlen muß [er ist mit einen damaligen Zeitungsartikel hingegangen,wo drinn stand das die Stadt Magdeburg 13% zuzahlt wenn die Wohnung zu groß ist,damit keine Umzugwelle mit Harz 4 kommt und hat gefragt wer denn nun lügt.Und siehe da er hat eine Neuberechnung bekommen!],habe ich Widerspruch eingelegt[am 01.03.07]
Am 26.09.07 kam die Ablehnung.Mit Begründung"Mit Schreiben vom 04.05.06 wurde der Widerspruchsführer zur Unangemessenheit seiner Wohnung angehört.Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte er dann mit,dass er die Differenz selber tragen werde.Somit bestand ab.01.07.2006 nur noch ein Anspruch auf eine angemessene Grundmiete in Höhe von 207,00 Euro.Der Änderungsbescheid vom 26.05.07 enthielt bereits einen entsprechenden Hinweis und die teilweise Aufhebung der Leistungen ab 01.07.07.Bei der Bewilligung ab 01.03.07 waren daher eine ang.Grundmiete von 207,00 Euro sowie Bk von 45,55 und Hk. von 30,92 =285,47 Euro zu berücksichtigen."
Es stimmt das ich damals aus Angst vor einem Umzug gesagt habe,dann zahle ich lieber den Rest [aber nix unterschrieben]Habe dann 7 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma in Königswinter gearbeitet [daher auch die hohe Bk-Rückzahlung].Beim neuen Antrag hatte ich das mit den 11 Euro Zuzahlung vom meinen Kumpel gehört und Widerspruch eingelegt.
4.+5.Die Wobau hat die Rückzahlung von der Miete abgezogen,so das im November nur 93,94 Euro bezahlt werden brauchte wovon die Arge 50,36 Euro übernahm.
So danke,werde mich weiter versuchen anzumelden.Das Problem lag beim Sicherheitscode.Eure Seite ist top.Werde Sie weiterempfehlen.Wir brauchen alle Hilfe bei der Behördenwillkür ,die hier herscht!
Liebe Grüße und Danke. Mirko




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 18.11.2007 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ohne auf die Beträge einzugehen kann ich dir folgendes erklären:

1. die KdU müssen von der ARGE solange komplett übernommen werden, wie keine schriftliche Aufforderung zur Senkung der KdU ergangen ist: § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II.

2. Auch nach erfolgter schriftliche Aufforderung zur Senkung der KdU muss die ARGE die bisherigen KdU für 6 Monate weiterzahlen: § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II.

3. Wenn es eine Verwaltungsvorschrift gibt, die eine Übernahme von 13% des Betrages vorsieht, der unangemessen ist, dann hat darauf jeder Anspruch, der innerhalb des Verwaltungsgebietes wohnt, für den diese Vorschrift gilt.

4. Weder die im SGB II genannten Rechtsgrundlagen noch die in der örtlich gültigen Verwaltungsvorschrift dürfen durch Vertrag oder Anerkenntnis eingeschränkt werden, ansonsten ist dieser Vertrag/das Anerkenntnis wegen einseitiger und damit unangemessener Benachteiligung sittenwidrig und rechtlich unwirksam: § 58 SGB X, sowie verboten: § 32 SGB I.

Du solltest sofort Widerspruch gegen den letzten Bewilligungsbescheid einlegen! Sofern dort die Frist bereits abgelaufen ist, solltest du für diesen Bescheid und alle vorangegangenen einen Überprüfungsantrag stellen. Lies dazu mal die "Ratgeber Widerspruch" und "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".

Als Begründung benutze meine obigen Ausführungen.
Außerdem solltest du für den Fall der Ablehnung eine Klage und eine Strafanzeige mit -antrag wegen Betruges androhen.

Zu den Nebenkosten:
es gibt ein Urteil, wonach die ARGE, wenn sie dem Verbleib des Hilfebedürtigen in einer zu großen Wohnung zugestimmt hat, auch die Heiz- und Nebenkosten weiterhin ungekürzt zu übernehmen hat.
Darauf will ich jetzt hier aber erst mal nicht weiter eingehen, da hier, nach den von dir mitgeteilten Tatsachen, die Kürzung ohnehin rechtswidrig ist und erst mal, natürlich rückwirkend, zurückgenommen werden muss.

[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2007 - 15:07 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<moehre>
unregistriert

...   Erstellt am 21.11.2007 - 18:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die Info.Leider klappt das mit der Anmeldung immer noch nicht[Sicherheitscode wird nicht genommen].Vieleicht gefällt "irgendjemand" Eure Seite nicht und verhindert die Anmeldungen.Oder ist das zu paranoit gedacht?Trotzdem viel Glück mit Eure Seite ,ist spitze!





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Nebenkosten; kalte Nebenkosten usw. dadfortwo 1 sevenid
Fristen Nebenkosten maxi102 1 sevenid
SAT-Anlage >>> Nebenkosten ? frank50 5 sevenid
Nebenkosten - Guthaben Manja76 13 sevenid
Nebenkosten vom Eigenheim benno 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
Bloxi (37), sammy7567 (34), tinober (37), andi81 (28), jasmin30 (33), DoroLang (29), Teilchen (29), Marina (36)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
harz4/nebenkosten | sgb2 nebenkosten | nebenkostennachzahlung rechtsgrundlagen hartz 4 | harz4nebenkosten | harz4 nebenkosten | fristen harz4 nebenkosten | grundmiete hartz 4 magdeburg | kdu nebenkostennachzahlung | überprüfungsantrag hartz 4 nebenkosten | hartz iv 45qm nebenkosten
blank